Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 17101
Eingetragen
29.8.2011
Branche
Allgemeine GebäudereinigungReinigung von VerkehrsmittelnSonstige spezielle Reinigung von Gebäuden und Maschinen
Gegenstand
Die Innenreinigung von Tank- und Silofahrzeugen und die Behälterreinigung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Karl Toben
seit 15.4.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Katja Heide
06193 Petersberg, OT Sylbitz, Feldrain 5
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

B.T.R. GmbH

Bernburg (Saale)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.243.820,38 3.388.630,45
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8,00 8,00
II. Sachanlagen 3.243.762,38 3.388.472,45
III. Finanzanlagen 50,00 150,00
B. Umlaufvermögen 869.920,20 839.574,33
I. Vorräte 33.596,73 24.553,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 768.446,12 653.531,88
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 67.877,35 161.488,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.322,51 18.320,15
Summe Aktiva 4.132.063,09 4.246.524,93

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.898.318,72 1.852.884,92
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.594.888,05 1.398.131,99
III. Jahresüberschuss 278.430,67 429.752,93
B. Rückstellungen 59.812,32 53.689,85
C. Verbindlichkeiten 2.053.046,42 2.205.626,16
D. Passive latente Steuern 120.885,63 134.324,00
Summe Passiva 4.132.063,09 4.246.524,93

Anhang

zum Jahresabschluss zum 31. Dez. 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung

a. Allgemeine Vorbemerkungen

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bernburg und ist beim Amtsgericht Stendal unter HR B 17101 eingetragen.

Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden.

Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden.

Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.

b. Anmerkungen zur Gliederung

Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war nicht erforderlich.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Vorbemerkungen

Für die Fertigung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten

a. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden allein nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unabhängig von den steuerrechtlichen Regelungen vorgenommen und linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet.

Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht.

b. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken soweit erforderlich durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

c. Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend der Regelung des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB Abzinsungen vorgenommen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Für passive latente Steuern wurde eine Rückstellung in Höhe von
120.885,63 EUR gebildet.

Die zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns durchgeführten Korrekturen des handelsrechtlichen Gewinns können der dem Jahresabschluss beigefügten Steuerbilanz entnommen werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien nicht enthalten.

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen insgesamt 535.895,80 EUR.

Hinsichtlich der Laufzeiten der zum Bilanzstichtag vorhandenen Verbindlichkeiten wird auf den beigefügten Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.

Finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, bestanden nicht.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 24 Arbeitnehmer beschäftigt.

V. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt wurden, sind nicht eingetreten.

VI. Verwendung des Jahresergebnisses

Der im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Gewinn soll aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29. Jan. 2025 in die Gewinnvorträge eingestellt werden.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.1.2025.

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