Cadida
Software GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.784,00 |
40.392,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2.387,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.782,00 |
38.005,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
535.114,93 |
422.121,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
134.442,10 |
271.097,05 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.151,79 |
150,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
400.672,83 |
151.024,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.451,98 |
6.821,92 |
| Aktiva |
574.350,91 |
469.335,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
384.974,08 |
331.926,09 |
| I.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
21.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-3.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
359.974,08 |
310.426,09 |
| davon
Gewinnvortrag |
276.926,09 |
213.160,13 |
| B.
Rückstellungen |
74.233,46 |
74.546,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
114.343,37 |
62.862,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
86.480,69 |
31.270,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
27.862,68 |
31.592,83 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
800,00 |
|
| Summe
Passiva |
574.350,91 |
469.335,38 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1) Der Jahresabschluss der Cadida Software GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz
unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände"
bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach
§ 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden
beachtet.
3) Rückstellungen wurden nur im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur
im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S.
d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HBG im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtlichen
Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert zwischen
250 € und 800 € wurden im Jahr der
Anschaffung nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
als Betriebsausgaben abgezogen.
7) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen auf zweifelhafte
Forderungen waren nicht erforderlich. Das allgemeine
Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen
wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42, III GmbHG
1) Die Gesellschaft hat Forderungen
gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 1,151,79
€.
II. Haftungsverhältnisse
1) Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
II. Bilanzergebnis und Ergebnisverwendung
Gewinnvortrag per 01.01.2023 310.426,09 €
abzüglich Gewinnausschüttung 2023
33.500,00 €
zuzüglich Jahresüberschuss 2023
83.047,99 €
Bilanzgewinn per 31.12.2023 359.974,08
€
Das Bilanzergebnis wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
III. Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Ebi Frank Eilber geführt. Außer
dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von § 181 BGB befreit.
Freiburg, den 09. Dezember
2024
gez.
Ebi Frank Eilber,
Gesellschafter-Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2024
festgestellt.
|