Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 709712
Eingetragen
11.3.2013
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareVerlegen von sonstiger SoftwareGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Software.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ebi Frank Eilber
seit 11.3.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ebi Frank Eilber
Freiburg im Breisgau
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cadida Software GmbH

Freiburg im Breisgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 28.784,00 40.392,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2.387,00
II. Sachanlagen 28.782,00 38.005,00
B. Umlaufvermögen 535.114,93 422.121,46
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 134.442,10 271.097,05
davon gegen Gesellschafter 1.151,79 150,95
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 400.672,83 151.024,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.451,98 6.821,92
Aktiva 574.350,91 469.335,38

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 384.974,08 331.926,09
I. eingefordertes Kapital 25.000,00 21.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 -3.500,00
II. Bilanzgewinn 359.974,08 310.426,09
davon Gewinnvortrag 276.926,09 213.160,13
B. Rückstellungen 74.233,46 74.546,34
C. Verbindlichkeiten 114.343,37 62.862,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 86.480,69 31.270,12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 27.862,68 31.592,83
D. Rechnungsabgrenzungsposten 800,00  
Summe Passiva 574.350,91 469.335,38

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1) Der Jahresabschluss der Cadida Software GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3)  Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4)  Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

5)  Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HBG im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtlichen Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5)  Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6)  Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert zwischen
250 € und 800 € wurden im Jahr der Anschaffung nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.

7)  Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen waren nicht erforderlich. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8)  Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

9)  Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

10)  Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11)  Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1)  Die Gesellschaft hat Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 1,151,79 €.

II. Haftungsverhältnisse

1)  Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

II. Bilanzergebnis und Ergebnisverwendung

Gewinnvortrag per 01.01.2023 310.426,09 €
abzüglich Gewinnausschüttung 2023  33.500,00 €
zuzüglich Jahresüberschuss 2023  83.047,99 €
Bilanzgewinn per 31.12.2023  359.974,08 €
Das Bilanzergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

III. Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Ebi Frank Eilber geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von § 181 BGB befreit.

 

Freiburg, den 09. Dezember 2024

gez. Ebi Frank Eilber, Gesellschafter-Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2024 festgestellt.

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