AGENTUM-Construction GmbHLiquidiert

44866 Bochum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 13650
Vorher
PFEIWA-Consulting und Ingenieurbüro Gesellschaft mit beschränkter HaftungFaustli GmbHPrimus PLAY GmbH
Eingetragen
26.7.1996
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Spielwaren und MusikinstrumentenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren a. n. g.
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Rohstoffen (Im- und Export); - der Handel mit Waren und Gütern aller Art im In- und Ausland sowie die Vermittlung von Handelsgeschäften im Inund Ausland; - die Vermittlung von Geschäften aller Art im Bereich der kunststoffverarbeitenden und chemischen Industrie; - die Vermittlung von fremden Produktionskapazitäten; - die Beratung in Fragen der Produktoptimierung; - die Beratung in Fragen des Umweltschutzes; die Beratung in Fragen der Kunststoffverarbeitung von Thermoplasten; - die Beratung in Fragen der Ausrüstung mit Additiven; - die Beratung in Fragen der Optimierung von Kunststoffverarbeitungsmaschinen; - die Entwicklung von Verfahrensverbesserungen; - die Hilfe bei technischen und betriebswirtschaftlichen Managemententscheidungen; - die Hilfestellung bei der Erstellung von Qualitätshandbüchern für kunststoffverarbeitende Betriebe; - die Projektentwicklung und der Betrieb von Entertainment-Centern sowie der Vertrieb von Geld- und Glücksspielgeräten.

Historie

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Management

NameRolle
Aleksandr Sumskij
seit 18.9.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Aleksandr Simskij
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Aleksandr Simskij
Im Sundern 26, 45881 Gelsenkirchen
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Faustli GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 4,53
I. Sachanlagen 0,00 4,53
B. Umlaufvermögen 35.790,46 1.615,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.350,84 1.388,31
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 439,62 227,35
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 13.344,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 35.790,46 14.964,87

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 19.087,57 0,00
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 39.344,68 31.237,57
III. Jahresüberschuss 32.432,25 -8.107,11
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 13.344,68
B. Rückstellungen 4.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 12.202,89 13.464,87
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 12.202,89 13.464,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 35.790,46 14.964,87

Anhang


Faustli GmbH, Köln

Bilanzbericht zum 31. Dezember 2009     

A) Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluß für das Geschäftsjahr 2009 ist nach geltenden Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes und des HGB aufgestellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben und Erläuterungen in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Feststellung der Prüfungspflicht
(Größenklasseneinteilung gem. § 267 HGB

Bei der Gesellschaft handelt es sich im Berichtszeitpunkt um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 wurde nach den geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Gesellschaft § 267 HGB
1. Bilanzsumme  35. T 4.480. T
2. Umsatz 108. T 9.860. T
3. Arbeitnehmeranzahl 
(Jahresdurchschnitt) 1 50

Pflicht zur Prüfung (§316 HGB)

§ 316 HGB sieht vor, dass kleine Kapitalgesellschaften im Sinne  des § 267 (1) HGB nicht prüfungspflichtig sind.

Pflicht der Offenlegung (§§ 325 - 329 HGB)

Nach § 326 HGB haben kleine Kapitalgesellschaften nur die Bilanz und den Anhang dem zuständigen Handelsregister einzureichen. Der Anhang braucht die Gewinn- und Verlustrechnung betreffende Angaben nicht zu enthalten. Die Übermittlung an den Bundesanzeiger erfolgt online durch die Wefa Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH.

B) Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

In dem vorliegenden Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Rückstellungen wurden ausschließlich im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten stehen dem nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es wurde vorsichtig bewertet. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet worden. Diese erfolgten grundsätzlich nach der linearen Methode in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen, lediglich in Einzelfällen wird nach der geometrisch-degressiven Methode abgeschrieben.

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt grundsätzlich zum Nominalwert. Alle erkennbaren Risiken sind durch Wertberichtigungen gedeckt. Die Restlaufzeit liegt unter einem Jahr.

Die Bewertungen der sonstigen Vermögensgegenstände und der übrigen Posten des Umlaufvermögens erfolgt zum Nominalwert oder niedrigeren Werten, die den Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag beizulegen sind.

Das Eigenkapital wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen bzw. des erwarteten Aufwands gebildet.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Der Jahresabschluss nebst Gewinn- und Verlustrechnung gilt mit unten angegebenen Datum als genehmigt und festgestellt.
 
10.10.2011

Geschäftsführerin/ gelernte Steuerfachgehilfin
gez. Claudia Brechtmann

Wefa Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH

Marl

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