Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 37186
Vorher
Master Consulting AktiengesellschaftZiegler Portfolio AG
Eingetragen
5.8.1993
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beratung und Betreuung vermögender Familien, Stiftungen, mittelständischer Unternehmen und Privatkunden sowie die allgemeine Unternehmensberatung. Dies beinhaltet u.a. Vermögensstrukturierung, Vermögenskonsolidierung und Allokationsberatung sowie die Nachfolgeanalyse und Stiftungsberatung. Dies umfasst nicht die Abgabe von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten im Sinne des KWG beziehen. Die Verwaltung eigenen Vermögens, u.a. durch den Erwerb, das Halten und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Nothdurft
seit 11.11.2004
Vorsitzender des Vorstands

Konzern- und Jahresabschlüsse

MC Portfolio AG (vormals: Ziegler Portfolio AG)

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Aktiva

31.12.2019 31.12.2018
Euro Euro
1. Barreserve 68,10 14,73
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 661.667,32 455.640,53
b) andere Forderungen 0,00 0,00
3. Forderungen an Kunden 95.654,28 376.325,92
4. Beteiligungen 156.766,76 157.011,76
5. Immaterielle Anlagewerte 12,00 12,00
6. Sachanlagen 335.830,80 382.876,80
7. Sonstige Vermögensgegenstände 50.395,99 34.036,11
8. Rechnungsabgrenzungsposten 11.876,84 2.634,89
1.312.272,09 1.408.552,74

Passiva

31.12.2019 31.12.2018
Euro Euro
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 344,51 356,51
2. Sonstige Verbindlichkeiten 39.902,99 104.242,88
3. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und andere Verpflichtungen 61.433,00 46.905,00
b) Steuerrückstellungen 0,00 6.338,00
c) andere Rückstellungen 72.750,00 104.220,14
4. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 512.000,00 512.000,00
b) Gewinnrücklage 402.400,00 402.400,00
c) Bilanzgewinn 223.441,59 232.090,21
1.312.272,09 1.408.552,74

Anhang 2019

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die MC Portfolio AG (ehemals Ziegler Portfolio AG) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main; sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 37186 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die MC Portfolio AG ist ein Finanzdienstleistungsinstitut nach § 1 Abs. 1a Kreditwesengesetz (KWG). Sie stellt den Jahresabschluss nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HBG), insbesondere nach den ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute (§§ 340 bis 340 o HGB) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Benutzung des Formblattes 3 (Staffelform) der RechKredV aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den gesetzlichen Gliederungsvorschriften der §§ 340 ff. HGB gegliedert.

Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben entweder in der Bilanz oder im Anhang zu machen, sind diese in den Anhang aufgenommen. Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Von den Verrechnungsmöglichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung wird Gebrauch gemacht.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr, wenn nicht besonders vermerkt, unverändert fortgeführt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die allgemeinen Bankrisiken wird nach § 340 f HGB keine Vorsorge getroffen, da banktypische Geschäfte nicht durchgeführt werden.

Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Beteiligungen sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Gegebenenfalls erfolgt eine Abschreibung auf einen niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag.

Die Bilanzierung der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen erfolgt zu An- schaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Die Abschreibung erfolgt grundsätzlich linear.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag, Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, angesetzt.

Ein Ansatz des Bilanzpostens Aktive latente Steuern, der aus Verlustvorträgen sowie unterschiedlichen Bewertungen in Handels- und Steuerbilanz der Beteiligungen und der Pensionsrückstellungen entstehen kann, unterbleibt nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB.

IV. Angaben zur Bilanz

1. Barreserve

Die Barreserve enthält ausschließlich den Kassenbestand an gesetzlichen Zahlungsmitteln zum Bilanzstichtag.

2. Forderungen an Kreditinstitute

tägliche fällige Forderungen

Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute enthalten ausschließlich Guthaben aus den laufenden Konten der Gesellschaft bei in- und ausländischen Banken. Sie sind mit dem Nennwert oder dem Kassakurs am Bilanzstichtag angesetzt.

Alle ausgewiesenen täglich fälligen Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu drei Monaten.

3. Forderungen an Kunden

Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Den erkennbaren Einzelrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen und dem latenten Ausfallrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen wurden zum Bilanzstichtag nicht vorgenommen.

Die zum 31.12.2019 und 31.12.2018 ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu drei Monaten.

Die Forderungen an Kunden enthalten Forderungen an Finanzdienstleistungsinstitute in Höhe von 8.709,65 EUR (31.12.2018: 7.832,89 EUR).

4. Beteiligungen

Die Unternehmen, mit denen die MC Portfolio AG ein Beteiligungsverhältnis hat, sind im Anlagespiegel, der als Anlage 1 dem Anhang beigefügt ist, einzeln aufgelistet.

Alle Beteiligungen sind dem Anlagebuch zugeordnet und nicht börsennotiert.

Beteiligungsbesitz zum 31.12.2019:

Eigen- bzw. Beteiligung Ergebnis
Name und Sitz der Gesellschaft Festkapital in % in TEUR
Private Equity Portfolio 2004/2005
GmbH & Co. Beteiligungs KG, München 990 TEUR 0,5 214 1)
Capitell Vermögens-Management AG Frankfurt am Main 413 TEUR 11,1 11 1)

1) Wert laut Jahresabschluss zum 31.12.2018

5. Immaterielle Anlagewerte

Bei den immateriellen Anlagewerten handelt es sich um angeschaffte EDV-Standardsoftware.

6. Sachanlagen

Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Posten der Sachanlagen ergeben sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel.

Für die Gebäude wird ein Abschreibungssatz von 2,5 % verwendet. Bis 2007 wurden bei dem Objekt in Leipzig Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz auf einen Teil der Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt 1.171 TEUR Anspruch genommen. Bei dem Übergang auf die Rechnungslegung nach BilMoG wurde von dem Beibehaltungswahlrecht von Art. 67 Abs. 4 Gebrauch gemacht.

Die angeschaffte Büroausstattung wird auf drei bis sieben Jahre abgeschrieben.

7. Sonstige Vermögensgegenstände

Der Posten Sonstige Vermögensgegenstände enthält unter anderem Forderungen aus Steuern i.H.v. 47.637,70 EUR (31.12.2018: 27.567,83 EUR).

8. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden ausschließlich täglich fällige andere Verbindlichkeiten gezeigt. Sie sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Die vereinbarte Restlaufzeit beträgt bis zu drei Monaten.

9. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern i.H.v. 4 TEUR (31.12.2018: 32 TEUR) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit i.H.v. 0 TEUR (31.12.2018: 23TEUR) enthalten.

10. Rückstellungen

a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Zu den Stichtagen 31.12.2018 und 31.12.2019 waren die zu passivierenden Verpflichtungen für Pensionen höher als die Ansprüche der Rückdeckungsversicherungen, so dass in den jeweiligen Jahresabschlüssen ein Passivposten auszuweisen ist.

Den Verpflichtungen in Höhe von 209 TEUR (31.12.2018: 182 TEUR) stehen Ansprüche in Höhe von 147 TEUR (31.12.2018: 135 TEUR) gegenüber. Die Höhe der Ansprüche aus den Lebensversicherungen ergibt sich aus den Anschaffungskosten, die dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens entsprechen (vgl. IDW RS HFA 30, Rz. 68).

Die Rückstellungen für Pension und andere Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Für die Berechnung zum 31.12.2019 wurden folgende Annahmen berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

Rechnungszins von 2,71 % gemäß § 253 Abs. 2 HGB und RückAbzinsV für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren,

Rententrend von 1,0 % p.a.,

Fluktuationswahrscheinlichkeiten gemäß der Heubeck-Richttafeln-GmbH, bei beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführern davon abweichend lediglich 50% dieser Werte,

für den Vergleichswert zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags nach § 253 Abs. 6 HGB ein Rechnungszinssatz von 1,97 % p.a. für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren auf der Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre,

die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 39.610 EUR.

b) Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen enthalten die voraussichtliche Belastung der Jahresergebnisse mit Steuern vom Einkommen und vom Ertrag unter Berücksichtigung etwaiger Verlustvorträge zur Körperschaft- und Gewerbesteuer aus den Vorjahren; zum 31.12.2019 wird mit keiner steuerlichen Belastung des Jahresergebnisses gerechnet.

c) andere Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen berücksichtigen die bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Zum 31.12.2019 wurden unter anderem Rückstellungen für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung, für die gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufbewahrung von Unterlagen und zur Auskunft- und Berichterstattung an die Kunden, für Verpflichtungen aus dem Personalbereich sowie für allgemeine Gewährleistungsverpflichtungen gebildet.

11. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum 31.12.2019 in Höhe von 512.000 EUR ist eingeteilt in 400.000 Stückaktien ohne Nennbetrag, die auf den Inhaber lauten. Es ist in voller Höhe eingezahlt.

Die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG ist in voller Höhe gebildet.

12. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat außer den bilanzierten Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:

In dem unbefristeten Mietvertrag der Büroräume im Nordend in Frankfurt am Main wurde die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart. Der jährliche Mietzins beträgt 49 TEUR.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Periodenfremde Erträge und Aufwendungen waren von untergeordneter Bedeutung.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Mieterlöse von 94 TEUR (2018: 94 TEUR) und Erträge aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 2 TEUR (2018: 3 TEUR).

Im Posten sonstige betriebliche Aufwendungen sind unter anderem Kosten in Höhe von 33 TEUR (2018: 32 TEUR), die im Zusammenhang mit den Mieterlösen stehen, und Aufwendungen aus der Zuführung zum Deckungsvermögen in Höhe von 28 TEUR (2018: 24 TEUR) ausgewiesen.

VI. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt waren fünf (2018: sechs) Arbeitnehmer beschäftigt.

2. Gesellschaftsorgane

Vorstand:

 

Herr Markus Nothdurft, Dipl.-Kaufmann, Bad Soden am Taunus (Vorsitzender),

 

Herr Markus Fischer, Dipl.-Volkswirt, Lollar (stellvertr. Vorsitzender) (bis 31.03.2019).

Aufsichtsrat:

 

Herr Christoph Maaß, Dipl.-Kaufmann., Seevetal (Vorsitzender),

 

Herr Alexander Hix, Unternehmensberater, (stellvertr. Vorsitzender), Frankfurt am Main,

 

Herr Jörg Hamann, Bankkaufmann, Rödermark.

3. Honorar des Abschlussprüfers

Von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 wurden in 2019 insgesamt 20.942,78 EUR Honorar berechnet, davon 13.942,78 EUR für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2018 sowie 7.000,00 EUR für sonstige Bestätigungsleistungen; von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 wurde in 2019 kein Honorar berechnet. Für das Geschäftsjahr 2019 wurden für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Honorar von 20.000 zurückgestellt, hiervon Betreffen 13.000,00 EUR die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2019 sowie 7.000,00 EUR sonstige Bestätigungsleistungen.

4. Nachtragsbericht / Vorgänge von besonderer Bedeutung

Die durch das Corona Virus COVID 19 ausgebrochene Pandemie wird die gesamtwirtschaftliche Situation der Welt, von Europa und von Deutschland und das gesellschaftliche Leben verändern. Das Ausmaß der Veränderungen ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Anhangs aufgrund der derzeitigen geringen bis unbekannten gesundheitlichen Beurteilung des Virus, insbesondere dessen Bedrohung für die Menschen auf der Welt, quantitativ nicht abschätzbar. Die MC Portfolio AG wird alle behördlichen Anordnungen und Empfehlungen Folge leisten, um eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Trotz der aufgrund der Corona-Pandemie nicht einschätzbaren Zukunft geht die MC Portfolio AG insbesondere wegen ihrer guten Eigenmittelausstattung von ihrem Fortbestand aus.

5. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn von 223.441,59 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Frankfurt am Main, den 27.03.2020

Markus Nothdurft

Gewinn- und Verlustrechnung

2019 2018
Euro Euro Euro
1. Laufende Erträge aus
b) Beteiligungen 4.938,46 92.172,00
2. Provisionserträge 615.970,92 1.210.840,58
3. Sonstige betriebliche Erträge 144.132,65 123.497,40
4. Allgemeine Verwaltungaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 360.886,63 569.304,59
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 37.673,70 76.260,86
darunter für Altersversorgung
b) andere Verwaltungsaufwendungen 252.114,19 289.980,32
5. Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 27.358,55 39.681,58
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 100.048,05 67.724,58
7. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -13.039,09 383.558,05
8. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 371.523,56
9. Steuern vom Einkommen und Ertrag -6.338,00 2.130,00
10. Sonstige Steuern 1.947,53 1.947,53
11. Jahresüberschuss -8.648,62 7.956,96
12. Verlust-/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 232.090,21 224.133,25
13. Einstellung in Rücklage 0,00 0,00
14. Bilanzgewinn 223.441,59 232.090,21

Lagebericht 2019

I. Wirtschaftsbericht

1. Weltwirtschaft

Die Weltbank hat die Wachstumsraten für die Weltwirtschaft Anfang 2020 nach unten korrigiert und sieht auch für 2021 geringere Wachstumsraten. Die Wachstumsprognosen einzelner Regionen wurden durchweg nach unten angepasst. Hauptgründe für dieses geringere Wachstum sind der jeweilig schwächere Binnenmarkt, der Einfluss des Coronavirus und die nicht mehr ganz so stabilen, politischen Verhältnisse.

Region 2019 2020
Welt 2,9 % 3,3 %
USA 2,5 % 2,0 %
China 6,2 % 6,0 %
Euroraum 1,9 % 1,3 %

Quellen: Zeit.de, IWF, Wachstumsraten für reales BIP gegenüber Vorjahr

Globale Unsicherheiten wie der Konflikt im Nahen Osten oder der Handelsstreit zwischen Wirtschaftsnationen sowie der Coronavirus könnten sich nachhaltig auf die Börsen auswirken.

Bei börsennotierten Unternehmen existiert aufgrund historisch niedriger Zinsen nach wie vor eine hohe Risikobereitschaft, die zu historisch hohen Verschuldungsgraden führt.

Die Bundesbank sieht angesichts hoher Bewertungen und geringer Risikoprämien das Finanzsystem als verwundbar an, heißt es. Während die Federal Reserve Bank schrittweise die Zinswende eingeleitet hat, hält sich die EZB noch zurück. Die Stabilität des Finanzsystems im Euroraum erscheint im Hinblick auf die Schieflagen der italienischen Banken und der höheren Staatsverschuldung als tendenziell angeschlagen.

Steigende Zinsen sind ein Risiko für die öffentlichen Haushalte, die in den letzten Jahren überproportional von dem niedrigen Zinsniveau profitiert haben. Die übliche Reaktionsweise, nämlich auf bevorstehende Haushaltsdefizite mit Steuererhöhungen zu antworten, könnte die Konjunkturentwicklung zusätzlich belasten.

2. Branchenbericht

Die Finanzbranche hat in 2019 eine erhöhte Volatilität in den Finanzmärkten erlebt. In diesem Umfeld mit historisch niedrigen Zinsen konnte bislang kein nachhaltiger Trend ausgebildet werden.

Die aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Vorgaben und Anforderungen haben in 2019 mit MiFID II einen weiteren Höhepunkt erreicht. Parallel traten dazu die neuen EU-einheitliche Standards in Kraft.

Die Finanzdienstleistungsinstitute haben diese erhöhten und neuen Anforderungen ohne Übergangsfristen zu erfüllen. Dies führte branchenübergreifend zu einem immer höheren organisatorischen und finanziellen Aufwand.

Die wesentliche Herausforderung in der Finanzportfolioverwaltung bestand darin, in diesem schwierigen Umfeld positive Ergebnisbeiträge für die Portfolios der Anleger und das Unternehmen selbst zu erwirtschaften.

3. Grundlagen des Unternehmens, Unternehmensentwicklung und Geschäftslage

Die MC Portfolio AG (nachfolgend MCAG genannt) ist ein bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrierter Finanzdienstleister mit den Geschäftsfeldern Anlageberatung, Anlage- und Abschlussvermittlung sowie Finanzportfolioverwaltung.

Die Finanzportfolioverwaltung ist auf das Auftreten im fremden Namen und für fremde Rechnung beschränkt. Dadurch ist das allgemeine Unternehmensrisiko begrenzt.

Ausgelagerte Bereiche

Die Bereiche Compliance, Finanzbuchhaltung, Steuerberatung, Lohnbuchhaltung und Meldewesen sind ausgelagert. Die Überprüfung der Bereiche erfolgt regelmäßig im Rahmen der internen Prüfpläne.

Entwicklung der Provisionserlöse

Die MCAG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr geringere Provisionserlöse erwirtschaftet.

Ende 2019 betrug das verwaltete Volumen in der Finanzportfolioverwaltung 51 Mio. EUR (Vorjahr 225 Mio. EUR) und liegt damit deutlich unter dem Vorjahresniveau. Grund hierfür lag in der Schließung der Zweigstelle Düsseldorf und dem damit verbundenen Rückgang im Kundenbestand.

Im Kerngeschäft erzielte die MCAG im Geschäftsjahr 2019 Provisionserlöse in Höhe von 596 TEUR (Vorjahr: 1.193 TEUR).

Ertragslage

Die MCAG erzielte in 2019 ein Betriebsergebnis (vor Zins- und Beteiligungsergebnis) in Höhe von -20 TEUR (Vorjahr: 289 TEUR). Das Jahresergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr von +8 TEUR auf -9 TEUR um 17 TEUR verringert.

Die Verringerung der Provisionserlöse ist auf die Schließung der Zweigstelle und den damit verbundenen Rückgang des Kundenbestandes zurückzuführen.

Der sonstige betriebliche Aufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf 100 TEUR erhöht (Vorjahr: 68 TEUR), da die Aufwendungen insbesondere durch Sondereinflüsse im Bereich IT beeinflusst waren. Der Personalaufwand sank insbesondere aufgrund der Schließung der Zweigstelle.

Vermögens- und Finanzlage

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 512.000 EUR.

Die Eigenkapitalrendite (Jahresergebnis vor Ertragsteuern zu gezeichnetem Kapital) beläuft sich für 2019 auf -2,93 % (Vorjahr: +1,97 %).

Die Bilanzsumme hat sich wegen des geringeren Volumens aus der Finanzportfolioverwaltung und den damit zusammenhängenden Forderungen an Kunden von 1.408 TEUR auf 1.312 TEUR reduziert.

Die Liquiditätszahlen entwickelten sich in 2019 wie folgt: Die Liquidität ersten Grades (liquide Mittel zu kurzfristigen Verbindlichkeiten) beträgt 727 % gegenüber 236 % im Vorjahr und die Liquidität zweiten Grades (monetäres Umlaufvermögen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten) erhöhte sich von 450 % auf 900 %.

Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung der jederzeit ausreichenden Liquidität der Gesellschaft.

Die wirtschaftliche Lage der MCAG beurteilen wir positiv.

Kennzahlen

Die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird durch folgende Kennzahlen der letzten drei Geschäftsjahre dokumentiert:

2017 2018 2019
Eigenkapitalquote 82,1 % 81,4 % 86,7 %
Jahresergebnis vor Ertragssteuern 26 TEUR 10 TEUR -15 TEUR
Cash-Flow (*) 118 TEUR 134 TEUR -5 TEUR

(*) Periodenergebnis zzgl. Abschreibungen und Veränderungen der langfristige Rückstellungen

Der Cash-Flow setzt sich aus der Summe von Jahresergebnis, Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen und der Veränderung der Rückstellungen zusammen.

Investitionen

Die Investitionen in 2019 erfolgten am Standort Frankfurt für die Erneuerung des IT-Netzwerkes.

Beteiligungen

Die Capitell AG schüttete in 2019 keine Dividende aus.

Mitarbeiter

Der Personalstand zum Jahresende ist mit fünf Personen (vier Arbeitnehmer und ein Vorstand) gesunken (Vorjahr 8 davon 3 Vorstände).

Die Mitarbeiter sind durch fachliche Ausbildung und langjährige Berufserfahrung für ihre Tätigkeiten qualifiziert. Gezielte Weiterbildungen dienen der Qualitätssicherung und fördern die Attraktivität des Arbeitsplatzes. Darüber hinaus sollen diese Maßnahmen die Mitarbeiter auch dauerhaft an das Unternehmen binden. Die Schulungen im Jahr 2019 umfassten im Schwerpunkt den Bereich Geldwäsche und Änderungen durch MiFID II.

II. Risikomanagement

Die MCAG verfügt über ein Risikomanagementsystem, das die Anforderungen der MaRisk (Mindestanforderungen für das Risikomanagement) erfüllt. Dieses Risikomanagementsystem verfügt über alle notwendigen Instrumente zur Überwachung und Steuerung der Risiken. Für die laufende Überwachung der Geschäftsabläufe und Beratungsmandate wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen und Instrumente entwickelt, die in die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG integriert sind.

In der Finanzportfolioverwaltung bestehen mit dem internen Kontrollsystem geeignete Instrumente für die Risikomessung und das Reporting, anhand derer die Kundenrisiken bewertet und dokumentiert werden. Die Ergebnisse dieser Prüfprozesse und -dokumentationen sind Bestandteile der Prüfberichte des Compliance-Officers und der internen Revision.

III. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Das Unternehmensrisiko der MCAG ist überschaubar. Im Falle von Kundenrückgängen, kann eine Anpassung der Kosten vorgenommen werden und damit die fixen Kosten gedeckt werden. Tendenziell besteht ein Risiko in der negativen Entwicklung der Kapitalmärkte und damit einhergehenden niedrigerem Verwaltungsvolumen. Ein weiteres Risiko stellen die immer größer werdenden regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen dar, die in immer kürzer werdenden Abständen zu erfüllen sind.

Bei den Vermietungserlösen besteht die Chance im Wesentlichen in einem hohen Vermietungsstand mit Steigerung des Mietzinses, das Risiko besteht in einem potentiellen Leerstand, das aufgrund der aktuellen Immobilienkonjunktur und der Mikro- und Makrolage der Immobilie als sehr gering einzuschätzen ist.

Die Risikovorgaben der Kunden werden in den Finanzportfolios berücksichtigt und deren Einhaltung fortwährend kontrolliert. Daher wird aus heutiger Sicht dieses Risikoprofil auch in Zukunft gering ausfallen.

Die Höhe des unternehmerischen Erfolgs der MCAG hängt wesentlich von den Kursentwicklungen an den Finanzmärkten ab. Steigende Kurse erhöhen die Möglichkeit, positive Ergebnisse zu erzielen. Bei fallenden Kursen erhöht sich entsprechend das Risiko, die angestrebten Erlöse nicht zu erreichen. Im Verlaufe des Jahres erwarten wir größere Bewegungen im Markt, die es zu nutzen beziehungsweise auch zu meiden gilt. So kann sich die MCAG einem insgesamt negativen Trend nicht vollständig entziehen; sie partizipiert aber an einigen positiven Entwicklungen einzelner Marktsegmente.

Die durch das Corona Virus COVID 19 ausgebrochene Pandemie wird die gesamtwirtschaftliche Situation der Welt, von Europa und von Deutschland und das gesellschaftliche Leben verändern. Das Ausmaß der Veränderungen ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts aufgrund der derzeitigen geringen bis unbekannten gesundheitlichen Beurteilung des Virus, insbesondere dessen Bedrohung für die Menschen auf der Welt, quantitativ nicht abschätzbar. Die MC Portfolio AG wird alle behördlichen Anordnungen und Empfehlungen Folge leisten, um eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Trotz der aufgrund der Corona-Pandemie nicht einschätzbaren Zukunft geht die MC Portfolio AG insbesondere wegen ihrer guten Eigenmittelausstattung von ihrem Fortbestand aus.

Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

IV. Prognosebericht

Den stetig steigenden Anforderungen der Aussichtsbehörden mit qualifiziertem Personal gerecht zu werden, ohne den Qualitätsanspruch der Dienstleistung zu gefährden, bleibt eine Herausforderung der kommenden Jahre.

Wir konnten die Kosten dem geringeren Geschäftsvolumenanpassen. Das Ziel der Gesellschaft ist die Konsolidierung fortzusetzen und im Anschluss wieder ein positives Ergebnis zu generieren.

Der Vorstand erwartet aufgrund schwacher Finanzmärkte und aufgrund der derzeit nicht kalkulierbaren Folgen aus der Corona-Virus-Pandemie deutlich niedrigere Provisionserlöse, die sich auf das Jahresergebnis und den Cash-Flow negativ auswirken. Die Entwicklung der Vermögens- und Liquiditätslage wird als stabil angesehen.

V. Ereignisse nach Ablauf des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht)

Es wird auf den Nachtragsbericht im Anhang verwiesen.

 

Frankfurt am Main, den 27.03.2020

Markus Nothdurft

Sonstige strafbare Handlungen

Ausgehend von einer vorliegenden Gefährdungsanalyse werden Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen im Organisationshandbuch festgelegt. Diese erscheinen unter der Berücksichtigung der Gegebenheiten des Instituts als angemessen. Im Rahmen der regelmäßig überprüften und aktualisierten Gefährdungsanalyse ergab sich im Berichtsjahr die Einschätzung, dass das Risiko für strafbare Handlungen als sehr gering angesehen werden kann. Insbesondere Kundenbeziehungen bestehen in der Regel über viele Jahre, so dass Unregelmäßigkeiten oder Abweichungen von der bisherigen Kundenbeziehung dem zuständigen Mitarbeiter mit hinreichender Sicherheit auffallen werden. Ebenso werden Neukunden üblicherweise nur durch Empfehlung langjähriger Bestandskunden hinzugewonnen. Sonstige Geschäftsbeziehungen und Transaktionen erfolgen üblicherweise direkt durch die Institutsleitung mit bekannten Geschäftspartnern. Folglich wird durch die Institutsleitung auf die Festlegung von Maßnahmen, die über die im Organisationshandbuch festgelegten Maßnahmen hinausgehen, verzichtet. Die Prüfung der Einhaltung der Regelungen des Organisationshandbuchs in diesem Teilbereich war im Berichtsjahr mehrfach Gegenstand des Revisionsplans. Im Rahmen der Prüfungen durch die interne Revision wurden keine Verstöße gegen die organisatorischen Regelungen festgestellt.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die ergriffenen Sicherungsmaßnahmen des Instituts nach § 6 GwG im Hinblick auf das betriebene Geschäft, die Kundenstruktur, den Umfang und die Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen sind, um einen Missbrauch im Zusammenhang mit Geldwäscheaktivitäten zu verhindern.

6.14. Vergütungssystem

Das Institut vergütet den Vorstand auf Basis des Anstellungsvertrags ausschließlich durch ein Festgehalt.

In 2019 wurden über die vertraglichen Vergütungen hinaus keine freiwilligen und erfolgsabhängigen Sonderzahlungen an den Vorstand Herrn Nothdurft ausbezahlt.

Im Rahmen des Ausscheidens des Vorstands Herrn Markus Fischer, wurde eine einmalige Abfindung von EUR 26.000 vereinbart und ausbezahlt.

Die Vergütung der sonstigen Mitarbeiter erfolgt ausschließlich über Festgehälter. Abfindungen oder Zulagen sind im Vergütungssystem nicht vorgesehen.

Die Gehälter befinden sich auf einem marktüblichen Niveau.

Nach unserer Auffassung setzen die Vergütungen der Mitarbeiter insbesondere keine Anreize, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.

Das Institut ist kein bedeutendes Institut i.S.v § 17 Abs. 1 bis 3 InstitutsVergV und dessen Bilanzsumme betrug in den letzten drei Jahren weniger als 3 Mrd. Euro (§ 16 Abs. 2 Instituts-VergV). Es ist kein gruppenangehöriges Institut i.S.v. § 17 Abs. 4 InstitutsVergV. Eine Veröffentlichung der Vergütungsstrukturen des Instituts entsprechend den Vorgaben des § 16 InstitutsVergV ist bis zum Zeitpunkt unserer Prüfungshandlungen nicht erfolgt. Das Institut nimmt insoweit die Vertrauensschutzklausel § 16 InstitutsVergV, § 26a Abs. 2 KWG bzw. gem. Artikel 432 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) in Anspruch. Wir halten vor dem Hintergrund der bestehenden Vergütungsstrukturen, der Größe des Instituts und der Art sowie des Umfangs der erbrachten Wertpapierdienstleistungen die Inanspruchnahme der Vertrauensschutzklausel für gerechtfertigt. Das Vergütungssystem wurde im Berichtsjahr nicht überprüft. Da sich das Geschäftsmodell des Instituts nicht wesentlich geändert hat und die Mitarbeiterstruktur unverändert ist, erscheint dies vertretbar. Wir empfehlen jedoch, künftig eine jährliche Überprüfung vorzunehmen.

Nach unserer Auffassung ist das vom Institut eingerichtete Vergütungssystem angemessen und sachgerecht.

7. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir der MC Portfolio AG, Frankfurt am Main, für die Buchführung 2019 und den als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie den in Anlage 4 wiedergegebenen Lagebericht folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MC Portfolio AG, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

"Wir haben den Jahresabschluss der MC Portfolio AG, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der MC Portfolio AG, Frankfurt am Main, geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt- Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 (Bilanzsumme EUR 1.312.272,09; Jahresfehlbetrag EUR 8.648,62) und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 der MC Portfolio AG haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F.) erstattet.

 

München, den 31. Mai 2020

PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kempa, Wirtschaftsprüfer

Stauber, Wirtschaftsprüfer

Protokoll zur ordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 26. Juni 2020

Niederschrift über die Aufsichtsratssitzung am 26. Juni 2020 der MC Portfolio AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des AG Frankfurt am Main unter der HRB 37186.

Teilnehmer:

 

Herr Christoph Maaß (Aufsichtsratsvorsitzender)

 

Herr Alexander Hix (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)

 

Herr Jörg Hamann (Aufsichtsratsmitglied)

 

Herr Markus Nothdurft (Vorstandsvorsitzenden)

Beginn der Sitzung: 10:00 Uhr

Der Aufsichtsratsratsvorsitzende eröffnet die Aufsichtsratssitzung und stellt fest, dass alle Aufsichtsratsmitglieder teilnehmen.

1. Die Niederschriften über die ordentlichen Aufsichtsratssitzungen vom 28. Mai 2019 und 1. Oktober 2019 sowie die außerordentliche Aufsichtsratssitzung vom 17. Dezember 2019 und 09. März 2020 wurden einstimmig genehmigt.

2. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 mit Lagebericht vorgelegt. Die PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Maximilianstraße 27, 80539 München, hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Wirtschaftsprüfer war zu diesem Tagesordnungspunkt für Rückfragen telefonisch zugeschaltet.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat beschließt einstimmig, den vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 nebst Lagebericht festzustellen.

Er schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag durch den Vorstand an.

3. Die Unternehmensplanung 2020 wie auch die Maßnahmen zur weiteren Unternehmensentwicklung wurden eingehend besprochen. Der Vorstand berichtet, dass die Konsolidierung der Gesellschaft nach Schließung des Standorts Düsseldorf voranschreitet. Neben Kostenreduzierungen stünden insbesondere auch stille Reserven durch einen möglichen anteiligen Verkauf der Anteile an der Capitell AG zur Verfügung.

4. Der Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden, die PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Maximilianstraße 27, 80539 München, als Abschlussprüfer nach § 89 WpHG für das Jahr 2020 zu wählen, wurde einstimmig angenommen.

5. Die Prüfungsprotokolle Compliance / Interne Revision / Geldwäschebeauftragte lagen dem Aufsichtsrat zum Quartalsende beziehungsweise die Jahresberichte Anfang 2020 vor. Der Vorstand berichtete über die Prüfungen und deren Ergebnisse.

Seit dem 1. Mai 2019 erfolgt die Compliance Prüfung durch AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main.

6. Verschiedenes

Der Vorstand berichtet über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gesellschaft. Die starken Marktbewegungen haben bislang insgesamt keinen negativen Einfluss auf die Kundendepots gehabt. Dennoch agiere man in den kommenden Monaten achtsam.

Der Aufsichtsratsvorsitzende schloss die Sitzung um 10:35 Uhr.

 

Frankfurt am Main, den 26. Juni 2020

Für die Richtigkeit

Christoph Maaß, Aufsichtsratsvorsitzender

Nachrichten & Medien

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