Das Ei
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.100,00 |
19.410,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
53.343,39 |
96.010,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.614,39 |
2.983,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
90.057,78 |
118.403,85 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.784,59 |
78.132,23 |
| B.
Rückstellungen |
4.962,37 |
10.151,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.310,82 |
30.120,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.019,45 |
21.095,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
90.057,78 |
118.403,85 |
Ergebnisverwendung
Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der
Geschäftsleitung
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 14.459,69
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Der Jahresabschluss der Firma Das Ei GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des 3.
Buches des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes, sowie steuerliche
Vorschriften zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne des § 267a HGB.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1
HGB und des Anhangs gemäß § 264 Abs. 1 HGB
machtdie Gesellschaft keinen Gebrauch. Die
Erleichterungsvorschrift des § 288 HGB in bezug auf
den Anhang wird dagegen angewendet.
Die Gliederung der Bilanz entspricht dem
Gliederungsschema gemäß § 266 HGB.
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden entsprechend der
steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt bei
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10
Jahre.
Die Anschaffungskosten der Geringwertigen
Wirtschaftsgüter i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG wurden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben und unter Abschreibungen
Geschäftsjahr ausgewiesen. Die Zugänge sind in
den Anschaffungs- und Herstellungskosten und inden
kumulierten Abschreibungen enthalten. Sie werden jeweils
nach Ablauf von 5 Jahren als Abgänge ausgewiesen.
Waren werden grundsätzlich mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten incl. Anschaffungsnebenkosten
bewertet. Wertabschläge für überalterte und
ungängige Waren waren nicht erforderlich.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben - soweit sie nicht
schon aus der Bilanz ersichtlich sind - eine Restlaufzeit
von kleiner als 1 Jahr. Sie werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Forderungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag
in Höhe vonEUR 10.177,14 beinhalten die das
Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Auftellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Vorjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern.
Aufgrund des Jahresfehlbetras fallen keine
Ertragsteuern an.
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurde
gebildet. Es handelt sich hierbei um Wartungskosten EUR
2.214,39 und Mietkosten EUR 1.400,00.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
4.
Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Es bestehen keine bilanzierten Verbindlichkeiten
1) mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren,
2) die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert sind.
5.
Bürgschaftsverpflichtungen /
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und §
268 Abs. 7 HGB, soweit sie nicht schon aus der Bilanz
ersichtlich sind.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Leasingverträgen:
EUR829,13, Restlauzeit9 Monate, mtl. Rate EUR92,51
zuzüglich 19% USt
EUR 2.539,29, Restlaufzeit 17 Monate, mtl. Rate EUR
149,31 zuzüglich 19% USt
6.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens bis September
2015 durch Frau Helena Malsy und ab Oktober durch Herrn
Andreas Malsy geführt.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenüber der
Gesellschafter-Geschäftsführerin bestanden weder
Forderungen noch Verbindlichkeiten.
sonstige Berichtsbestandteile
Frankfurt, 23.12.2016
gez. Andreas Malsy
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2016 festgestellt.
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