Das Ei GmbHLiquidiert

60438 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 103459
Eingetragen
20.10.2015
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtErbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Medienbereich, insbesondere Beratung, Konzeption, Mediengestaltung und Medienproduktion für audiovisuelle Medien, Print- und Digitalmedien. Gegensstand des Unternehmens ist ferner Organisation und Durchführung von Seminaren, Schulungen und Coaching im Bereich Medien, Kommunikation und Unternehmensführung. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Vermietung von Geräten zur Produktion von audiovisuellen Medien.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Malsy
seit 3.1.2019
Liquidator
Helena Malsy
seit 20.10.2015
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Das Ei GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 33.100,00 19.410,00
B. Umlaufvermögen 53.343,39 96.010,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.614,39 2.983,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 90.057,78 118.403,85

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 49.784,59 78.132,23
B. Rückstellungen 4.962,37 10.151,41
C. Verbindlichkeiten 35.310,82 30.120,21
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 14.019,45 21.095,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 90.057,78 118.403,85

Ergebnisverwendung

Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der Geschäftsleitung


Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 14.459,69 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Der Jahresabschluss der Firma Das Ei GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes, sowie steuerliche Vorschriften zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 HGB und des Anhangs gemäß § 264 Abs. 1 HGB machtdie Gesellschaft keinen Gebrauch. Die Erleichterungsvorschrift des § 288 HGB in bezug auf den Anhang wird dagegen angewendet.
Die Gliederung der Bilanz entspricht dem Gliederungsschema gemäß § 266 HGB.

Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt bei Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre.

Die Anschaffungskosten der Geringwertigen Wirtschaftsgüter i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und unter Abschreibungen Geschäftsjahr ausgewiesen. Die Zugänge sind in den Anschaffungs- und Herstellungskosten und inden kumulierten Abschreibungen enthalten. Sie werden jeweils nach Ablauf von 5 Jahren als Abgänge ausgewiesen.

Waren werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten incl. Anschaffungsnebenkosten bewertet. Wertabschläge für überalterte und ungängige Waren waren nicht erforderlich.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - soweit sie nicht schon aus der Bilanz ersichtlich sind - eine Restlaufzeit von kleiner als 1 Jahr. Sie werden mit dem Nennwert angesetzt.
Forderungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe vonEUR 10.177,14 beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Auftellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern.

Aufgrund des Jahresfehlbetras fallen keine Ertragsteuern an.

Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurde gebildet. Es handelt sich hierbei um Wartungskosten EUR 2.214,39 und Mietkosten EUR 1.400,00.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

4. Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Es bestehen keine bilanzierten Verbindlichkeiten
1) mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren,
2) die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

5. Bürgschaftsverpflichtungen / Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB, soweit sie nicht schon aus der Bilanz ersichtlich sind.

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen:
EUR829,13, Restlauzeit9 Monate, mtl. Rate EUR92,51 zuzüglich 19% USt
EUR 2.539,29, Restlaufzeit 17 Monate, mtl. Rate EUR 149,31 zuzüglich 19% USt

6. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens bis September 2015 durch Frau Helena Malsy und ab Oktober durch Herrn Andreas Malsy geführt.

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gegenüber der Gesellschafter-Geschäftsführerin bestanden weder Forderungen noch Verbindlichkeiten.

sonstige Berichtsbestandteile


Frankfurt, 23.12.2016
gez. Andreas Malsy


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2016 festgestellt.

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