Allgemeine Gebäudereinigung
Soni Lack GmbH
Zur Radewiese 3, 18196 Dummerstorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claas Erdmann seit 20.2.2025 | Geschäftsführer |
Falk Remisch seit 23.8.2016 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autolackierbetrieb Bischoff Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)KavelstorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz
AnhangALLGEMEINE ANGABEN Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150 aber nicht mehr als EUR 1.000 wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, werden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 weist einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von EUR 11.973,04 aus. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurde durch die Geschäftsführung überwiegend als positiv eingeschätzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen in Höhe von 0,00 EUR. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor. SONSTIGE ANGABEN Geschäftsführer Familienname, Vorname, ausgeübter Beruf Bischoff, Hartmut, Geschäftsführer Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 wurde durch die Gesellschafterversammlung am 31.07.2014 festgestellt. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Kavelstorf, 31.07.2013, gezeichnet: Bischoff (Ort), (Datum), (Unterschrift) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.7.2014. |
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