Großhandel mit Werkzeugmaschinen
Invita Beratungs-GmbH
Detmolder Straße 152, 32545 Bad Oeynhausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lydia Frank seit 27.12.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Invita Beratungs-GmbHBad OeynhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Invita Beratungs GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen GmbH gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 S. 2 HGB [ab Gültigkeit BilMoG: Abs. 2 HGB] werden in Anspruch genommen. [Verwendung abweichender Gliederungen für bestimmte Geschäftszweige, § 265, Abs. 4, S. 2 HGB] Aufgrund ihrer Tätigkeit unterliegt die Gesellschaft der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV). Es wurde das entsprechende Gliederungsschema verwendet. [Angabepflicht von schwebenden Geschäften nach § 285 S. 1 Nr. 3 HGB-E i.d.F. des RegE BilMoG - Gesetz wahrscheinlich erst in 2010] In Ausübung des Wahlrechts gemäß § 288 Abs. 2 HGB erfolgt keine Angabe von Art und Zweck sowie Risiken und Vorteilen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden [Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandt wurden, § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB] Der Jahresabschluss wird nach deutschem Handelsgesetzbuch unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierung- und Bewertungsmethoden angewendet: Der Sonderposten mit Rücklageanlage wurde nach steuerrechtlichen Vorschriften gemäß § 7b Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) für zukünftige Investitionen gebildet. Er wird nach Maßgabe steuerrechtlicher Vorschriften aufgelöst. Die Pensionsrückstellungen wurden vollständig passiviert. Dies betrifft auch die vor 1985 erteilten Altzusagen. Für die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte eine Gruppenbewertung. Planmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfolgen entsprechend steuerrechtlicher Vorschriten linear bzw. degressiv entsprechend vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen amtlichen AfA-Tabellen über die dort vorgegebenen Nutzungsdauern. Bei der Bewertung der Vorräte wird unterstellt, dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind (Lifo-Verfahren). Entsprechend steuerrechtlicher Vorschriften werden abnutzbare bewegliche Anlagegüter, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter EUR 150, aber nicht über EUR 1000 in einen Sammelposten eingestellt, der in den Folgejahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Beim Ausscheiden eines derart erfassten Vermögensgegenstandes wird der Sammelposten nicht vermindert. [Ergänzende Angaben zu Pensionsrückstellungen gemäß § 285 S. 1 Nr. 24 HGB-E i.d.F. des RegE BilMoG - Gesetz wahrscheinlich erst in 2010] Die voraussichtlich im Folgejahr veranlagten Steuern wurden im Rahmen einer Steuerrückstellung berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Aufgrund der ausschließlichen Abrechnung in Euro waren Währungsumrechnungen nicht erforderlich. III. Angaben zur Bilanz 1. Allgemeines [Gliederungsschema] Die Bilanz wurde aus drucktechnischen Gründen nicht in der Konten-, sondern in der Staffelform aufgestellt. 2. Anlagevermögen und aktivierte Aufwendungen [§ 268 Abs. 2 HGB] Zur Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" verweisen wir auf den als Beilage zu diesem Anhang beigefügten Anlagespiegel. Die Darstellung enthält auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres in entsprechender Aufgliederung. 3. Finanzanlagen und Finanzinstrumente [Angaben zu Finanzanlagen gemäß § 266 Abs. 2 A. III., die über ihren beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, § 285 Nr. 19 HGB] Die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen Finanzinstrumente, die zum Finanzanlagevermögen gehören, insoweit eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieben ist, liegen zum Bilanzstichtag nicht vor. 4. Weitere Aktivposten [Restlaufzeit der Forderungen, § 268 Abs. 4 S. 1 HGB]. Die Forderungen sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. 5. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklageanteil [Angabe des Stammkapitals] Das Stammkapital beträgt EUR 50.000. Es ist in voller Höhe eingezahlt. 6. Rückstellungen [Erläuterung der "Sonstigen Rückstellungen", § 285 S. 1 Nr. 12 HGB] Der unter den "Sonstigen Rückstellungen" ausgewiesene Betrag enthält im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen für am Stichtag nicht genommenen Urlaub und Überstunden (TEUR 3). 7. Verbindlichkeiten 8. Haftungsverhältnisse [Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten und gesonderte Angabe der Verpflichtungen gegenüber der verbundenen Unterneh-men, § 268 Abs. 7 HGB] Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden zum Stichtag nicht. [Sonstige finanzielle Verpflichtungen unter gesonderter Angabe der Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen § 285 S. 1 Nr. 3 HGB] Wesentliche sonstige finanziellen Verpflichtungen bestanden zum Stichtag nicht. [Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme nach § 285 S. 1 Nr. 27 HGB-E i.d.F. des RegE BilMoG - Gesetz wahrscheinlich erst in 2010] Nach Einschätzung der Geschäftsführung besteht nur ein geringes Risiko der Inanspruchnahme. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung [Angaben zum Aufwand aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil, § 281 Abs. 2 S. 2 HGB] In den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" sind Aufwendungen aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von TEUR 5 enthalten. V. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter [Durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter getrennt nach Gruppen, § 285 S. 1 Nr. 7 HGB] Im Jahresdurchschnitt waren 68 Mitarbeiter beschäftigt: 2. Gesellschaftsorgane [Angabe der Gesamtbezüge, § 285 Nr. 9 Buchst. a) und b) HGB] In Ausübung des Wahlrechts gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge verzichtet. Da nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, könnten sich dessen Bezüge feststellen lassen. 3. Verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen (Anteilsbesitz) [Beteiligungsliste, § 285 Nr. 11 HGB] Zum Anteilsbesitz verweisen wir auf die gesonderte Aufstellung. Diese ist beim Handelsregister unter der Register-Nummer hinterlegt. Bad Oeynhausen, 09.01.2025 Invita Beratungs GmbH Der Geschäftsführer Lydia Frank
Bad Oeynhausen, den 09. Januar 2025 gez. L.Frank Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09. Januar 2025 |
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