FK
Transport GmbH
Frammersbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
115.327,00 |
128.525,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.038,00 |
8.402,00 |
| II.
Sachanlagen |
108.289,00 |
120.123,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
78.800,22 |
64.225,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.835,75 |
30.181,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.964,47 |
34.044,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.532,00 |
2.356,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
196.659,22 |
195.106,81 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.020,85 |
17.622,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Bilanzverlust |
5.543,75 |
7.942,23 |
| davon
Verlustvortrag |
7.942,23 |
8.183,49 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
20.914,00 |
13.891,00 |
| C.
Rückstellungen |
4.110,00 |
3.038,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
151.614,37 |
160.555,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
32.779,86 |
30.758,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
196.659,22 |
195.106,81 |
Anhang
Der Jahresabschluss der FK Transport GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung,
Währungsumrechnung und Konsolidierung
Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemein-
kosten einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gründe für Abschreibung Geschäfts- und
Firmenwert, wenn nicht linear mit 25%
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert ist aktiviert und wird auf den Zeitraum von 15
Jahren planmäßig verteilt. Dies entspricht der
steuerlich anzunehmenden betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Informationen zur Bilanz
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
|
Verbindlichkeiten
|
544,25 Euro
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen
Beträge, die den Geschäftsführern
zuzurechnen sind.
Im Bilanzgewinn/ -verlust enthaltener
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde
ein Verlustvortrag von Euro 7.942,23 einbezogen.
Angabe der Vorschriften zur Bildung der Sonderposten mit
Rücklageanteil
Für getätigte und geplante Investitionen
in neue bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurde die steuerrechtliche
Möglichkeit der Bildung einer Ansparrücklage gem.
§ 7g Abs. 3 EStG, bzw. der Sonderabschreibung gem.
§ 7 Abs. 1 EStG genutzt.
Die Ansparrücklage und vorgenommene
Sonderabschreibungen wurden in einen Sonderposten mit
Rücklageanteil eingestellt, welcher entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften aufgelöst wird.
Die Entwicklung des Sonderpostens ist aus dem
Anlageverzeichnis ersichtlich, welches dem Jahresabschluss
als Anlage beigefügt ist.
Sonstige Angaben
Organe, Organkredite und Aufwendungen für
Organe
Angabe aller Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Herbert
Kirsch
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Weitere
Geschäftsführer:
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Bernd
Friedel
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