Famos HH GmbH & Co. KG IV
Selbe AdresseInstitute für Factoring-Geschäfte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elke Bokelmann seit 10.7.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gisela Margrit Friederike Maria von Aschwege | 100.00% |
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OIKOS Immobilien und Projektentwicklung GmbHKorschenbroichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANGOIKOS IMMOBILIEN UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH , KORSCHENBROICH JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2013 A N H A N G 2 0 1 3 Allgemeines Die OIKOS Immobilien und Projektentwicklung GmbH, Korschenbroich, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden angewandt. Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB) sowie die Vermerke nach § 42 Abs. 3 GmbHG wurden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen. Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr
formgewechselt (vormals: KG). Die Vorjahreswerte zum
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich. Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gesellschaft wendet die Bilanzierungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BiIMoG) an. Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz). Die Gegenstände des Anlagevermögens werden durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen, in dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge und Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter enthalten sind. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden auf Basis steuerlich anerkannter Nutzungsdauern sowie tatsächlicher betrieblicher Gegebenheiten vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterung zur Bilanz Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Sonstige Angaben Geschäftsführerin im Geschäftsjahr war Frau Gisela von Aschwege, Diplom-Kauffrau Eine Angabe der im Geschäftsjahr gewährten Bezüge unterbleibt in Anwendung von § 288 Satz 1 HGB. Gez. Gisela von Aschwege
Korschenbroich, den 31. Juli 2014 gez. Gisela von Aschwege Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.07.2014 |
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