Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 214672
Eingetragen
11.11.2003
Branche
Vermietung von Baumaschinen und -gerätenRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Tiefbauleistungen, Gerätevermietungen und Hausmeisterservice

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
André von Grzymala
seit 10.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Bernadette von Grzymala
99.00%
J***** W*****
1.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bernadette von Grzymala
06688 Wengelsdorf Auenstraße 38
24.750 €
99.00%
J***** W*****
250 €
1.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wengelsdorfer Bau GmbH

Weißenfels

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 54.908,00 55.575,51
I. Sachanlagen 54.908,00 55.575,51
B. Umlaufvermögen 760.606,14 314.234,65
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 199.390,38 118.681,13
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 25.000,00 25.000,00
davon gegen Gesellschafter 25.000,00 25.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 561.215,76 195.553,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.760,32 1.705,32
Aktiva 817.274,46 371.515,48

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 543.453,33 281.048,37
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 156.048,37 185.764,89
III. Jahresüberschuss 362.404,96 70.283,48
B. Rückstellungen 152.581,61 37.327,55
C. Verbindlichkeiten 121.239,52 53.139,56
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 121.239,52 53.139,56
Summe Passiva 817.274,46 371.515,48

Anhang

A. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265,268-274a, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt.

Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264c, 266 und 275 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar wären. Der Zeitvergleich mit den Posten des Vorjahres ist in vollem Umfang gewährleistet.

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Ein ausgewiesener Geschäfts- und Firmenwert wurde auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 bis 15 Jahren planmäßig abgeschrieben.

Sachanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in den Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Umlaufvermögen

Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden wurden nicht vorgenommen.

Unfertige Leistungen werden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit den anteiligen Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet.

Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet. Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Absetzbarkeit der Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.

Erhaltene Anzahlungen wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß § 268 Absatz 5 Satz 2 HBG von den Vorräten abgesetzt

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag abzüglich eventuell erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigen Netto-Forderungsbestand gebildet.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Latente Steuern werden durch die zu erwartenden Steuerschulden aus abweichenden handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt und nicht aufgerechnet ausgewiesen. Der angesetzte Steuersatz beläuft sich dabei auf 31,8 %. Dieser berücksichtigt sowohl die Körperschaftsteuer mit 15 %, den Solidaritätszuschlag mit 5,5 % sowie den entsprechenden Gewerbesteuersatz je nach dem Hebesatz der hebeberechtigten Gemeinde.

Die entsprechenden Aufwandswerte werden als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und über die, der Laufzeit zu Grunde liegenden Aufwendungen linear aufgelöst.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls auf Grund des steuerlichen Gewinns errechnet worden.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr wurden kaufmännisch abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

B. Informationen zur Bilanz

Die Beträge der Forderungen, der sonstigen Vermögensgegenstände, der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern, der Verbindlichkeiten mit Restlaufzeitvermerken sind aus der vorliegenden Bilanz zu ersehen. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr wurden ordnungsgemäß dokumentiert.

C. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Andre' von Grzymala, Geschäftsführer, geführt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Außer dem Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt.

gez.: Andre' von Grzymala
- Geschäftsführer der Wengelsdorfer Bau GmbH

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2025 festgestellt.

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