Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 33610
Eingetragen
28.6.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieDatenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten a. n. g.Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Application-Service Providing (ASP), Entwicklung von Internetsoftware und deren Vertrieb, des weiteren der Betrieb und der Aufbau von Internetplattformen sowie die Erbringung von Computernetzwerkdienstleistungen und die Vermarktung von Werbeflächen und Inhalten;

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Rappard
seit 13.3.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
39.650 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Bullex" GmbH

Köln

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum

AKTIVSEITE

31.12.2010
EUR
31.12.2009
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 396,50 1
II. Sachanlagen 2.585,00 6
2.981,50 7
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 0,00 40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 76.391,56 110
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 259.689,92 75
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.719,00 2
340.781,98 234

PASSIVSEITE

31.12.2010 31.12.2009
EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 39.650,00 40
II. Kapitalrücklage 268.720,00 269
III. Verlustvortrag -110.233,27 -160
IV. Jahresüberschuss 97.012,28 50
295.149,01 199
B. RÜCKSTELLUNGEN 13.733,33 10
C. VERBINDLICHKEITEN 31.899,64 22
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 3
340.781,98 234

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

A.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.

Bilanzierungsmethoden

II.

Bewertungsmethoden

C.

Angaben zu Bilanzposten

Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

D.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

E.
Sonstige Angaben
I.

Anteilsbesitz

II.

Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Der Anhang bezieht sich auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010.

2) Der Jahresabschluss der "Bullex" GmbH wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

3) Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzposten ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst.

4) Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.

5) In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

6) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet.

7) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

8) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

9) Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

10) Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) In der Bilanz sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.

3) In 2009 wurde ein Bilanzverlust in Höhe von 110.233,27 Euro ausgewiesen, welcher aus einem Verlustvortrag in Höhe von 159.783,77 EUR und aus einem Jahresüberschuss 2009 in Höhe von 49.550,50 Euro resultierte. Ab dem Jahr 2010 wird die Bilanz unter Ausweis des Jahresergebnisses sowie des Ergebnisvortrages aufgestellt. Vor dem Hintergrund der Vergleichbarkeit wird auch für das Vorjahr kein Bilanzgewinn ausgewiesen.

4) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden in analogen Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro wurden in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2a EstG in einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben.

5) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

6) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

7) Die unfertigen Leistungen werden zu Vollkosten angesetzt und beinhalten neben Einzel- auch Gemeinkosten. Etwaige Fremdkosten werden ebenfalls berücksichtigt.

8) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

9) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

10) Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden, soweit durch die erstmalige Anwendung des BilMoG keine Änderung erforderlich waren.

C. Angaben zu Bilanzposten

Forderungen I. S. d. § 42 III GmbHG

In der Position Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen die nachfolgenden Rechte gegenüber dem Gesellschafter:

Sachverhalte Betrag
Forderungen 61.290,36 Euro

D. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt 97.012,28 Euro. Er soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

E. Sonstige Angaben

Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Uli Wolter geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

 

Köln, den 15. April 2011

Uli Wolter

Geschäftsführer

Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2011 festgestellt.

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