Spreyer Estrich Verwaltungs GmbH
Holtweg 31A, 41379 Brüggen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Josef Thomas Schroers seit 25.4.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Spreyer Estrich Verwaltungs GmbH.BrüggenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz
AnhangI. Auftrag und Auftragsdurchführung Ich bin beauftragt, den Jahresabschluss mit den entsprechenden Anlagen für das Geschäftsjahr 2019 mit Plausibilitätsbeurteilung der übergebenen Unterlagen zu erstellen. Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften" in der Fassung vom 1.Juli 2002 zu Grunde. Die Haftungshöchstsumme bestimmt sich nach Nr. 5 der Allgemeinen Auftragsbedingungen und ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im Rahmen des erteilten Auftrages. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung bereitwillig erbracht. Die Geschäftsführung versicherte mir in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung , dass in der Bilanz alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Wagnisse der Gesellschaft vollständig und richtig enthalten sind. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 HGB. Sie ist nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als klein einzustufen und daher nicht prüfungspflichtig. II. Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese - soweit zulässig - in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB) Es sind keine Zinsen für Fremdkapital bezahlt worden die in die Herstellungskosten einbezogen werden könnten. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB (§ 285 Satz Nr. 1a HGB) Zum Bilanzstichtag waren keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden. (§ 285 Satz Nr. 1b HGB) Es waren keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, vorhanden. (§ 285 Satz Nr. 8b HGB) Die Gliederung des Personalaufwandes gem. § 275. Abs. 2 Nr. 6 für das Geschäftsjahrs ist dem Erläuterungsbericht zu entnehmen. (§ 285 Satz Nr. 9a HGB) Es sind keine Vergütungen oder sonstige Zuwendungen an die Geschäftsführung gezahlt worden. (§ 285 Satz Nr. 9b HGB) Es sind keine Vergütungen oder sonstige Zuwendungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung gezahlt worden. (§ 285 Satz Nr. 9c HGB) Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an Personen der Geschäftsführung gewährt. Ebenso wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungsverhältnisse eingegangenen. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Das Unternehmen hat von dem Wahlrecht des § 268 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und den Anlagenspiegel als Anlage zur Bilanz ausgewiesen. III. Rechtliche Verhältnisse Handelsregistereintragung : Amtsgericht Krefeld HRB 8187 Firma : Spreyer Estrich Verwaltungs GmbH (§ 285 Satz Nr. 11a HGB) Die Berichtsfirma ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin bei der Spreyer Estrich GmbH & Co. KG, Holtweg 31a, 41379 Brüggen Rechtsform : GmbH Sitz : Brüggen-Bracht Anschrift : Holtweg 31a, 41379 Brüggen Gründung : 11. Dezember 1987 Gesellschaftsvertrag : 11. Dezember 1987 Gegenstand des Unternehmens : Geschäftsführung und die Vewaltung von eigenem Vermögen sowie die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter von Kommanditgesellschaften deren Gegenstände ist die Verlegung von Estrich- und sonstigen Böden und der Handel mit Baumaschinen und- materialien. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Geschäftsjahr : Kalenderjahr Gezeichnetes Kapital : DM 50.000,00 (€ 25.564,59) Gesellschafter : Thomas Schroers Anteil am gezeichneten Kapital **50.000,00 DM** (25.564,59 €) Geschäftsführung : Herr Thomas Schroers *Unternehmer* (§ 285 Satz Nr. 10 HGB) Dohrstr. 34 41334 Nettetal (§ 285 Satz Nr. 14 HGB) Es besteht keine Organschaft zu anderen Unternehmen. IV. Wirtschaftliche Verhältnisse Wesentliche Daten des Jahresabschlusses Geschäftsjahr Vorjahr € € Bilanzsumme 68.299,14 62.461,54 Gesamtleistung 0,00 0,00 Jahresüberschuss 5.185,19 2.418,88 Im Geschäftsjahr 2019 waren im Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt. V. Steuerrechtliche Verhältnisse Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Viersen unter der Steuer-Nr. 102/5771/0077 geführt Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 UStG. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen. Für die GmbH besteht Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG Die Steuererklärungen wurden bis einschließlich 2019 beim Finanzamt eingereicht. Die Veranlagungen erfolgten erklärungsgemäß gem. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO teilweise vorläufig. VI. Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird im Geschäftsjahr 2019 mit dem Finanzbuchhaltungssystem DATEV durchgeführt. Die Ordnungsmäßigkeit des EDV-Programms wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg, am 20. Oktober 2000 bestätigt. Eine sachgemäße Anwendung des geprüften Systems lag vor. Brüggen, den 31.12.2020 HTH-Steuerberater Heinz-Theo Hommen sonstige Berichtsbestandteile
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