Huberhof GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHaltung von Milchkühen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johann Weiß seit 23.5.2016 | Geschäftsführer |
Tobias Josef Weiß seit 16.12.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WESTSIDE Hotel GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangAngaben zur Identifikation laut Registergericht
ANHANGDie Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft nach § 264 i.V.m. § 267 des Handelsgesetzbuches (HGB) einzustufen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt. Die Vereinfachungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen. I. Kein negatives Eigenkapital - § 268 Abs. 3 HGB Der Bilanzverlust aus dem Vorjahr konnte ausgeglichen werden. Mithin ergibt sich rechnerisch keine buchmäßige Überschuldung. Auch ist rechnerisch das Stammkapital wieder aufgefüllt. Die Berechnung der Geschäftsführung hat ergeben, dass eine Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) nicht vorliegt. Mithin wird der Jahresabschluss weiterhin unter Going-Concern-Gesichtspunkten (unter Fortführungswerten) aufgestellt. Die Geschäftsführung ist der sachlich nachvollziebaren und plausiblen Auffassung, dass ein zukünftiger Bilanzverlust nicht überwiegend wahrscheinlich ist und ein solcher auch ausgeglichen werden könnte oder eine Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist. Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditintituten i.H.v. TEUR 492 (Vorjahr: TEUR 912) bürgt der Gesellschafter der Gesellschaft dem Kreditgeber. Die Geschäftsführung erstellt fortlaufende Liquiditätspläne, Umsatzprognosen und Ertragspläne. Zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung leitet die Geschäftsführung aus diesen eine positive Fortbestehensprognose im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO ab. Die Gesellschaft war von der COVID-19 Pandemie ab März 2020 massiv betroffen. Die Gesellschaft pachtet von ihrem Gesellschafter die Hotelimmobilie, in der die Gesellschaft das WESTSIDE Hotel Garni betreibt. Zum Liquiditätserhalt der Gesellschaft ist mit dem Verpächter (Gesellschafter) für die Jahre 2020 mit 2023 ein teilweiser Pachtverzicht gegen Besserungsschein vereinbart. Der Gesellschafter ist mit seinen Forderungen gegenüber der Gesellschaft (Forderung aus Verrechnungsverkehr, Pacht etc.) im Rang hinter alle anderen Forderungen anderer Gläuber zurückgetreten, so dass insoweit Forderungen des Gesellschafters gegen die Gesellschaft keine Verbindlichkeiten in einer Überschuldungsbilanz der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne darstellen. Ein Rechtsanspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter auf weitere finanzielle Unterstützung (Nachschussverpflichtung) besteht nicht. Die im Fall der Besserung auflebende Forderung beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 460 (Vorjahr: EUR 310). II. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt - § 264 Abs. 2 S. 2 HGB Die Gesellschaft begann im Jahr 2019 mit der Anpachtung eines unter anderem 37 Appartements umfassenden Anbaus. Die Gesellschaft stattete die Appartements und öffentliche Bereiche selbst aus und schaffte das Inventar samt Utensilien an. Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis zu EUR 250,00 wurden als Aufwand behandelt. Vermögensgegenstände bis TEUR 1 werden über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben (Poolabschreibung). Diese zutreffenden Bilanzierungsmethoden führen allerdings in der Summe dazu, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB sowie den besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 279 bis 283 HGB) vorgenommen. Die Sachanlagen sind mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und teilweisen AHK-Minderungen (gem. § 7g EStG) angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Im Berichtsjahr zugegangene Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800 werden vollständig abgeschrieben. Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beilzulegenden Werten angesetzt. Die in den Vorräten enthaltenen unfertigen Leistungen werden zu Einzel- und Gemeinkosten mit einem anteiligen Gewinn nach Fertigstellungsgrad bewertet. Für die Waren werden anhand der erwarteten erzielbaren Marktpreise unter Berücksichtigung der noch anfallenden Aufwendungen niedrigere beizulegende Werte festgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Für die Aufwendungen der Beitreibung der Forderungen wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte aufgrund des bereits gefassten Gesellschafterbeschlusses unter vollständiger Ergebnisverwendung. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Erläuterungen zum Jahresabschluss zum 31.12.2023 1. Anlagevermögen Wesentlicher immaterieller Vermögensgegenstand ist die erworbene Lizenz des Hotel-Verwaltungsprogramms. Das Sachanlagevermögen besteht im Wesentlichen aus der Hotel-Ausstattung. 2. Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten insgesamt sind innherlab der Bilanz ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belaufen sich auf TEUR 93 (Vorjahr: TEUR 418), mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren TEUR 400 (Vorjahr: TEUR 362) sowie mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 131). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 492 (Vorjahr: TEUR 912) sind mit der Sicherungsübereignung des finanzierten Anlagegutes in Höhe von TEUR 492 (Vorjahr: TEUR 912) besichert. 3. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Gesellschaft hat mit dem Gesellschafter Huberhof GmbH & Co. KG einen Rangrücktritt seiner Forderungen aus Verrechnungsverkehr vereinbart. V. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft pachtet ein Hotel-Grundstück. Die Festmietzeit beträgt ein Jahr und ist mit einer Frist von sechs Monaten kündbar. Die Pacht teilt sich in einen Sockelpachtanteil und in einen sich am Umsatz der Gesellschaft orientierenden Hauptpachtteil. Die Pacht gestaltet sich dergestalt, dass bei einem regulären Geschäftsgang (ohne Pandemie etc.) die Regelung über die Umsatzpacht greift. Mithin ist keine Aussage über die letztendliche Pachthöhe über die Laufzeit des Vertrages möglich. Die finanziellen Verpflichtungen aus dem Sockelanteil aus dem Pachtvertrag betragen bis Ende des Jahres 2024 TEUR 424 (Vorjahr: TEUR 424). Der Gläubiger, die Huberhof GmbH & Co. KG (gleichzeitig Verpächter und 100 %-Gesellschafter), verzichtet gegen Besserungsschein auf seine Pachtforderung für die Jahre 2020 mit 2023 insoweit bei der Gesellschaft durch den Pachtaufwand ein Verlust im Jahre 2020 mit 2023 entstehen würde. Auch für Forderungen des Gesellschafters hinsichtlich der Pachtzahlungsverpflichtung ist mit dem Gesellschafter Rangrücktritt vereinbart (siehe zum Rangrücktritt oben). 3. Arbeitnehmer Die Gesellschaft hatte durchschnittlich 18 Arbeitnehmer (Vorjahr: 18) beschäftigt. 4. Angaben zu Geschäftsführungsorganen Die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr Herr Johann Weiß und Herr Tobias Weiß. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5. Aufstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde erstmals im Januar 2024 aufgestellt. sonstige BerichtsbestandteileUnterschrift der Geschäftsführung
München, 25.09.2024 gez. Johann Weiß, Geschäftsführer gez. Tobias Weiß, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2024 festgestellt. |
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