Beteiligungsgesellschaften
Rubin Immobiliengesellschaft mbHLiquidiert
61462 Königstein im Taunus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Schneider seit 22.12.2014 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rubin Immobiliengesellschaft mbHKönigstein im TaunusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 30.09.2014BILANZ zum 30. September 2014Rubin Immobiliengesellschaft mbH, Königstein im TaunusAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2014I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) werden angewendet. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Entwicklung des Anlagevermögens wird gemäß § 268 Abs. 2 HGB in der Anlage zum Anhang gezeigt. Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind zum Nennwert bewertet und vor Ablauf eines Jahres fällig. Bankguthaben sind zum Nennwert bewertet. Die Rückstellung berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Alle Verbindlichkeiten sind vor Ablauf eines Jahres fällig. III. Erläuterungen zur Bilanz1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einer gesonderten Übersicht als Anlage zum Anhang dargestellt. 2. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 26.000,00 und ist voll eingezahlt. Die Stammeinlage des Gesellschafters Helmut Schneider, Königstein im Taunus, beträgt EUR 13.000,00 und die Stammeinlage der Gesellschafterin Anneliese Schneider, Königstein im Taunus, beträgt EUR 13.000,00. Der Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Gesellschaft wies einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von EUR 243.689,07 aus. Zum 30. September 2014 erhöhte sich dieser auf EUR 264.410,84. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet, da das bilanzierte Vermögen die bilanzierten Verbindlichkeiten nicht mehr deckt Hinsichtlich vorzunehmender Prüfungshandlungen durch die Geschäftsführung der Gesellschaft im Hinblick auf eine tatsächliche Überschuldung wird insbesondere auf die §§ 64 GmbHG und § 19 InsO verwiesen. 3. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
Gegenüber Herrn Schneider besteht eine Verbindlichkeit aus einem Darlehen in Höhe von EUR 4.977,90 (zum 31.12.2013 EUR 29.845,95). Herr Helmut Schneider hat mit Datum vom 21. Dezember 2007 gegenüber der Gesellschaft erklärt, mit seinen Forderungen zu diesem Datum bis zur Höhe von EUR 35.000,00 gegen die Gesellschaft im Umfang einer im Sinne der Insolvenzordnung eingetretenen Überschuldung der Gesellschaft hinter alle Forderungen aller zukünftigen und gegenwärtigen anderen Gläubiger zurückzutreten (Rangrücktritt). Zinsen, Tilgung und Kosten seiner Forderungen bis zur Höhe von EUR 35.000,00 kann Herr Helmut Schneider außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur verlangen, sobald und soweit die Gesellschaft nach Beseitigung der Überschuldung wieder über ausreichendes Vermögen verfügt. Die Helmut Schneider Grundstückverwaltung GmbH hat mit Datum vom 17. Dezember 2010 (EUR 20.000,00) und 31. Dezember 2011 (EUR 30.000,00) gegenüber der Gesellschaft erklärt, mit ihren Forderungen zu diesen Daten bis zur Höhe von EUR 50.000,00 gegen die Gesellschaft im Umfang einer im Sinne der Insolvenzordnung eingetretenen Überschuldung der Gesellschaft hinter alle Forderungen aller zukünftigen und gegenwärtigen anderen Gläubiger zurückzutreten (Rangrücktritt). Zinsen, Tilgung und Kosten ihrer Forderungen bis zur Höhe von EUR 50.000,00 kann die Helmut Schneider Grundstückverwaltung GmbH außerhalb eines In-solvenzverfahrens nur verlangen, sobald und soweit die Gesellschaft nach Beseitigung der Überschuldung wieder über ausreichendes Vermögen verfügt. IV. Sonstige AngabenDurch einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26. September 2014 wurde die Gesellschaft gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG mit Wirkung ab dem 01. Oktober 2014 aufgelöst. Der bisherige Geschäftsführer Herr Helmut Schneider, Königstein im Taunus, wird zum Liquidator bestellt. Herr Schneider ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Er vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniger Liquidator ist. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so vertreten sie die Gesellschaft gemeinschaftlich. Die Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft (§ 65 GmbHG) und der Liquidatoren (§ 67 GmbHG) zum Handelsregister Königstein im Taunus erfolgte am 01. Dezember 2014
Königstein im Taunus, den 19. Dezember 2014 Helmut Schneider Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2014 (Bruttodarstellung)
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