MERCH BROS
GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.971,00 |
13.308,00 |
| I.
Sachanlagen |
32.971,00 |
13.308,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
913.597,26 |
86.262,69 |
| I.
Vorräte |
47.500,00 |
47.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
680.834,78 |
17.631,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
185.262,48 |
21.131,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
122,46 |
122,46 |
| Aktiva |
946.690,72 |
99.693,15 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
820.757,16 |
4.770,52 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.729,48 |
-3.239,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
815.986,64 |
-10.968,63 |
| B.
Rückstellungen |
2.194,00 |
2.194,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
123.739,56 |
92.728,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
74.506,69 |
43.495,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
49.232,87 |
49.232,87 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
49.232,87 |
49.232,87 |
| Passiva |
946.690,72 |
99.693,15 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Firma Merch Bros GmbH
für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den
Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzende
Vorschriften durch das GmbH-Gesetz wurden beachtet.
Für das Geschäftsjahr 2021 wurde der
Jahresabschluss nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Nach
den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen
ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von
den größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
aufgrund des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung im
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 Satz 2 HGB). Es liegen keine Abweichungen in der
Darstellung (insbesondere Gliederung der Bilanz oder GuV)
gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)
vor. Die in der Bilanz und/oder GuV angegebene
Vorjahresbeträge sind mit den Werten für das
aktuelle Berichtsjahr vergleichbar (§ 265 Abs. 2 Satz
2 HGB).
Angabe der angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB):
- Der Wertansatz der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen des
Anlagevermögens berechnet sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibung.
- Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert,
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt.
- Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
- Rückstellungen wurden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Abweichungen
der angewandten Bilanzierung und Bewertung gegenüber
dem Vorjahr und Darstellung des Einflusses auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 284 Abs. 2
Nr. 3 HGB) liegen nicht vor.
Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten
Angaben zum Vermögen und zu aktivischen
Rechnungsabgrenzungsposten
Angabe der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bzw. über ein Jahr für jeden
Forderungsposten in der Bilanz (§ 268 Abs. 4 Satz 1
HGB):
- die Angaben sind aus der Bilanz ersichtlich
Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen
Rechnungsabgrenzungsposten
- die Angaben sind aus der Bilanz ersichtlich
Angabe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr für jeden Verbindlichkeitsposten in
der Bilanz (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB):
- die Angaben sind aus der Bilanz ersichtlich
Zu jedem Verbindlichkeitsposten sowie zum
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
Angabe des Teilbetrags mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren (§ 285 Satz 1 Nr. 1a und Nr.
2 HGB):
- Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht
(Vorjahr: ebenso)
Weitergehende Pflichtangaben
Angaben zu Haftungsverhältnissen und nicht
bilanzierten Verpflichtungen
Gesonderte Angabe der Beträge der in § 251
HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse, der im
Zusammenhang mit diesen gewährten Pfandrechte und
sonstigen Sicherheiten sowie der unter den
Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verpflichtungen
gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7
HGB):
Angaben zu Mitarbeitern und Organen
Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung
und des Aufsichtsrats mit Kennzeichnung des
Aufsichtsratsvorsitzenden, seines Stellvertreters sowie
(falls vorhanden) des Vorsitzenden der
Geschäftsführung (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB):
Geschäftsführer im Berichtsjahr waren:
Frank Knüpfing
Julian Gopp
Jörg Ringleb-Marold
Feststellung/Billigung des Jahresabschlusses zum: 03.
April 2024
Würzburg, den
03.04.2024
gezeichnet
durch Knüpfing, Gopp, Ringleb-Marold
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Gopp
gez. Knüpfing
gez. Ringleb-Marold
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.04.2024
festgestellt.
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