SANDKEY TECHNOLOGIES GmbHLiquidiert

72336 Balingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 411453
Vorher
Kodweiss E-Business GmbH
Eingetragen
23.10.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software zur Prozessoptimierung in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen und die Beratung bei der Integration von E-Business und Internet Systemen sowie der Betrieb von Internetportalen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Kodweiss E-Business GmbH

Balingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

9.847,00

12.309,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

152,00

319,00

II. Sachanlagen

9696,00

11.990,00

B. Umlaufvermögen

32.357,91

28.884,19

I. Vorräte

1.800,00

1.800,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

32.357,91

25.703,27

III. Wertpapiere

0

0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2,53

1.380,92

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.991,44

6.659,00

D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

29.662,25

17.772,84

Summe Aktiva

74.565,35

65.625,03



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag

39.072,70

16.814,80

III. Jahresfehlbetrag

62.020,16

25.958,04

IV. Nicht gedeckter Fehlbetrag

29.662,25

17.772,48

B. Rückstellungen

2.000,00

2.000,00

C. Verbindlichkeiten

63.072,46

63.625,03

Summe Passiva

74.565,35

65.625,03

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma Kodweiss E-Business GmbH für das Geschäftsjahr 2008 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Gesellschaftsvertrag enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen über die anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Folgenden erläutert:

Immaterielle Vermögensgegenstände, die entgeltlich erworben wurden, sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen Abschreibungstabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungsdauern gewählt werden.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear abgeschrieben. Neu zugegangene Wirtschaftsgüter werden gem. § 7 Abs. 1 EStG linear abgeschrieben.

Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wird mit einer Abgangsfiktion gearbeitet und dabei ein Verbleiben im Betriebsvermögen von 5 Jahren unterstellt. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 254 HGB in Verbindung mit § 6 Abs. 2 EStG sofort voll abgeschrieben.

Bei Zugängen wurde in Anlehnung an die Änderung im Steuerrecht die Abschreibung nur zeitanteilig gerechnet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.

Die liquiden Mittel wie der Kassenbestand und die Guthaben bei Banken werden mit dem Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, werden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Es wird die Vereinfachungsregelung für kleine Kapitalgesellschaften angewandt.

 

Andreas Kodweiß, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.12.2010

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