Gerhard
Sander GmbH
Pyrbaum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
9.077,59 |
15.467,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27,02 |
5.171,66 |
| II.
Wertpapiere |
6.497,93 |
8.964,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.552,64 |
1.331,19 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
528,16 |
110,67 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.790,80 |
1.561,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
17.396,55 |
17.139,18 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
26.561,49 |
50.235,17 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.229,31 |
-23.673,68 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-7.790,80 |
-1.561,49 |
| B.
Rückstellungen |
1.300,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.096,55 |
15.939,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
17.396,55 |
17.139,18 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gerhard Sander GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 274a Nr. 1 - 5 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem
stehen weder rechtliche noch tatsächliche
Gegebenheiten entgegen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze,
verschiede Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem
Nennwert bewertet.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es
sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen Der Ansatz erfolgt gem. § 250 Abs. 1 HGB
und § 5 Abs. 2 EStG.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das
Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von EUR 844,31 vor. Die
mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
zwischen 1 und 5 Jahren betragen EUR 15.252,24.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
ist, beträgt EUR 0,00.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
- Herr Gerhard
Sander
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von
EUR 15.252,24.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum
31.12.2010 beträgt EUR 7.790,80. Zur Vermeidung der
Überschuldung wurde für die gegenüber dem
Gesellschafter bestehende Verbindlichkeit in Höhe von
EUR 15.252,24ein qualifizierter Rangrücktritt
erklärt.
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde gem.
§ 286 Abs. 3 HGB verzichtet, da diese Aufstellung nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem
Unternehmern einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde am
07.04.2011 festgestellt.
Gez. Gerhard Sander
Geschäftsführer
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