VALMENTIS gGmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea Dr. Piro seit 29.4.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
St. Valentinushaus kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts | 89.00% |
Kirchengemeinde Heilig Kreuz Rheingau Körperschaft des öffentlichen Rechts | 11.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SCIVIAS Caritas gGmbHKiedrich/RheingauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 20211. Grundlagen der Gesellschaft Der Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Natur im Sinne der Abgabenordnung. Dieser Zweck soll erreicht werden durch den Betrieb von Krankenhäusern und Einrichtungen des Wohlfahrtswesens, wie z. B. der Altenhilfe, der Behindertenhilfe oder der Jugendhilfe im Sinne einer ganzheitlichen Betreuung ohne Rücksicht auf Weltanschauung, Konfession oder Nationalität als Wesens- und Lebensäußerung der Caritas der katholischen Kirche. Die Gesellschaft ist kooperatives Mitglied des Caritasverbandes für die Diözese Limburg e. V. Die Gesellschafter der SCIVIAS Caritas gGmbH sind
Zurzeit betreibt die SCIVIAS Caritas gGmbH folgende Einrichtungen:
Darüber hinaus führt die SCIVIAS Caritas gGmbH die Geschäfte der Stiftung St. Valentinushaus, die den Bassenheimer Hof, eine Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung, betreibt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und gesundheitspolitische Entwicklungen Die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen wirken sich auch auf den Geschäftsverlauf der SCIVIAS Caritas gGmbH aus. 2.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft im Jahr 2021 war weiterhin maßgeblich von der Corona-Pandemie geprägt. Nach wie vor gab es weitgehende Kontakt- und Besuchsbeschränkungen und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Unter diesen ungünstigen Rahmenbedingungen konnte sich die SCIVIAS nur sehr schwer wirtschaftlich weiterentwickeln, da dies unter anderem zu einer Belegungseinschränkung in allen Bereichen geführt hat. Im Gegensatz zum Vorjahr wurden die daraus resultierenden wirtschaftlichen Einschränkungen nicht von staatlicher Seite abgefedert. 2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen Die grundsätzlich für alle Bereiche der SCIVAS geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen wurden pandemiebedingt erheblich modifiziert und in Teilen außer Kraft gesetzt bzw. Sanktionsmaßnahmen um ein Jahr verschoben (z. B. PPP-RL, KHG, BTHG). Ziel war und ist es, die Kapazitäten insbesondere des Krankenhausbereiches so zu steuern, dass eine ausreichende medizinische Versorgung von COVID-19-Patient*innen in jeder Pandemiestufe sichergestellt wird. So wurde im Pandemieplan des Bundes und des Landes Bettenfreihaltungen in Abhängigkeit von Eskalationsstufen gesetzlich angeordnet. Hinzu kam eine mitunter erbittert geführte öffentliche Diskussion über die Einführung einer Impfpflicht für Mitarbeiter in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Dies führte in der Folge zu einer Verunsicherung des Personals, vor allem im Pflegebereich, die einer Impfung generell ablehnend gegenüberstehen und hat mit Sicherheit manche davon abgehalten sich auf entsprechende Stellenausschreibungen zu bewerben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen waren im Laufe des Jahres 2021 permanent geprägt vom Pandemiegeschehen. 2.4 Leistungsentwicklung Die Kapazitätsauslastung im St. Valentinus Krankenhaus wurde durch die Pandemieentwicklung negativ beeinflusst. Die einhergehenden Erlösausfälle und Mehrkosten konnten durch den Wegfall der Ausgleichszahlungen nicht kompensiert werden. Auch in der Altenhilfe wurde die Auslastung durch notwendige Hygienevorschriften negativ beeinflusst. Trotz dieser erschwerten Rahmenbedingungen beurteilt die Geschäftsführung das abgelaufene Geschäftsjahr insgesamt positiv, auch dem großen Einsatz der Mitarbeiter: innen geschuldet. Das im Vorjahr prognostizierte bereinigte Ergebnis konnte nicht erreicht werden. Es ergibt sich ein coronabedingter Umsatzrückgang, der aufgrund der fehlenden Ausgleichszahlungen, die nicht so prognostiziert werden konnten. Außerdem sind die tatsächlichen Aufwendungen höher als ursprünglich geplant. Dies lässt sich im Wesentlichen mit höheren Instandhaltungsaufwendungen und dem Einsatz von Fremdpersonal erklären. 2.5 Ertragslage Das Jahresergebnis 2021 in Höhe von -1.810 TEUR hat sich im Vergleich zum Vorjahresergebnis von 1.177 TEUR um 2.987 TEUR vermindert. Die Budgetverhandlungen für das Jahr 2020 für das SCIVIAS St. Valentinus Krankenhaus konnten noch nicht abgeschlossen werden. Ausschließlich im Haus Maria konnten Überschüsse erwirtschaftet werden. Die anderen Bereiche haben ein deutlich negatives Ergebnis erzielt. Die Erlöse im Krankenhausbereich sind insbesondere aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr nicht mehr gezahlten Freihaltepauschalen rückläufig (- 1.268 TEUR). Der Corona Ganzjahresausgleich in Höhe von 966 TEUR konnte den Umsatzrückgang nicht vollständig auffangen. Die Erträge in den Heimen konnten insbesondere aufgrund einer Entgelterhöhung zum 01.01.2021 gesteigert werden. Dem gegenüber stehen insgesamt um 685 TEUR gestiegene Personalaufwendungen. Ursächlich hierfür sind insbesondere berufsgruppenspezifischen Tarifsteigerungen und eine höhere Anzahl an Vollkräften. 2.6 Finanz- und Vermögenslage Langfristig gebundenes Vermögen ist aus langfristig verfügbarem Kapital finanziert. Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Überdeckung des langfristig gebundenen Vermögens durch langfristig verfügbares Kapital in Höhe von rund 4,4 Mio. EUR. Im Jahr 2021 wurden SCIVIAS-weit Investitionen in Höhe von 2.464 TEUR in die immateriellen Vermögensgegenstände und in das Sachanlagevermögen getätigt, davon wurden 61 TEUR aus Fördermitteln finanziert. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Der Geldmittelbestand liegt mit 7,6 Mio. EUR um 3,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Die Liquidität auf kurze Sicht reicht aus, um den betriebsgewöhnlichen monatlichen Finanzbedarf für mehr als 2,4 Monate (Vorjahr: 4,8 Monate) zu decken. Die Deckungsverhältnisse des langfristig gebundenen Vermögens in Bezug auf das Eigenkapital mit und ohne Sonderposten stellen sich wie folgt dar:
2.7 Finanzielle Leistungsindikatoren Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren sind das Jahresergebnis und die Liquidität auf kurze Sicht. Hinsichtlich der Entwicklung dieser Kennzahlen verweisen wir auf unsere Ausführungen weiter oben. 2.8 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Einrichtungen der SCIVAS sind in die Gesundheitsversorgung der Region intensiv eingebunden. Vernetzungen existieren auf allen Ebenen. Viele Mitarbeiter*innen zeigen eine jahrzehntelange Treue zum Unternehmen. Hinsichtlich der Leistungsentwicklung wird auf die Ausführungen unter der Tz. 2.4 verwiesen. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Die Gesellschafterversammlung der SCIVIAS hat im März 2015 beschlossen, das SCIVIAS Krankenhaus St. Josef in Rüdesheim am Rhein zum 31. Dezember 2015 zu veräußern. Nach Durchführung eines Bieterverfahrens wurde die St. Josefs-Hospital Rheingau GmbH Käuferin des Krankenhauses. Diese Entscheidung führte im Ergebnis neben dem Weggang des Rüdesheimer Krankenhauses zu einer deutlich stabilisierten Positionierung des St. Valentinus Krankenhauses, Bad Soden/Kiedrich, auch weil die zum SCIVIAS Krankenhaus St. Josef in Rüdesheim gehörenden, in Kiedrich aufgestellten 40 Betten der Psychiatrie, nicht mit veräußert wurden. Dadurch fand eine krankenhausplanerische Kapazitätserweiterung des SCIVIAS St. Valentinus Krankenhauses von 60 auf 100 Betten statt. Ergänzt wird dieses Angebot durch 15 tagesklinische Plätze und eine große psychiatrische Institutsambulanz. Zum Jahreswechsel 2021 gab es einen Wechsel in der Geschäftsführung der SCIVIAS. Seit 01.01.2021 ist Herr Matthias Grimm Geschäftsführer der SCIVIAS Caritas gGmbH. Mit dem Wechsel verbunden war eine Neuausrichtung des Unternehmens verbunden. Dringliche Instandhaltungsmaßnahmen wurden beauftragt. Dazu gehören unter anderem Dachsanierung Gebäude Haupthaus, Flachdachsanierung Haus Valentin, Erneuerung der kompletten Heizungsanlage, neue Bandspülmaschine, neue Hof Pflasterung Gewerbehof und Treppe Eingangsbereich. In den folgenden Jahren werden weitere dringliche Instandhaltungsmaßnahmen in erheblichem Umfang durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich aus den laufenden Ergebnissen. Dieser Effekt wird die kommenden Jahresergebnisse deutlich belasten. Des Weiteren wurde ein Strategieworkshop unter externer Moderation durchgeführt. Als Ergebnis wurden zahlreichen strategische Maßnahmen beschlossen und in einem Masterplan festgehalten. Als einer der ersten Schritte des Masterplans ist die Inbetriebnahme des Neubaus der Eingliederungshilfe, Haus Magdalena, im folgenden Jahr geplant. Mit der Inbetriebnahme des Hauses Magdalena werden weitere Möglichkeiten eröffnet, um strukturelle Maßnahmen zur weiteren Umsetzung des BTHG einzuleiten. Die Entwicklung des Gerontopsychiatrischen Zentrums erfordert eine weitere engmaschige Beobachtung der Prozesse. Der bundesweite Trend des Fachkräftemangels ist auch in allen Bereichen der SCIVIAS zu spüren. Dies macht den kostspieligen Einsatz von Honorarkräften nötig, was sich auch in den folgenden Jahren fortsetzen wird. Für das Jahr 2022 rechnet die Geschäftsführung bei einer erwarteten Erlössteigerung von ca. 2 % und einer Sach- und Personalkostensteigerung von 2% aufgrund der zuvor erläuterten hohen Instandhaltungsaufwendungen, mit einem Ergebnis von - 416 TEUR. Hierbei sind coronabedingte Unterstützungen und die Auswirkungen des Ukraine-Krieges nicht berücksichtigt. Die Liquiditätslage in 2022 wird auf ähnlichem Niveau sein wie im Berichtsjahr. 3.2 Risikobericht Neben zahlreichen gesetzlichen Neuregulierungen, die zu erheblichen Anpassungsprozessen innerhalb des Unternehmens führen, liegt das Hauptrisiko des Unternehmens nach wie vor in der schwierigen Planbarkeit der Covid-19 Pandemie bzw. der damit einhergehenden Konsequenzen. Zwischenzeitlich sind alle Bereiche der SCIVAS weitgehend durchgeimpft (impfwillige Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen), dennoch beeinflussen das Krankheitsgeschehen, die Hygieneregeln und die geringere Auslastung von Teilen des Unternehmens die Entwicklung. Hinzu kommt durch die neuen ansteckenderen Corona Varianten ein erhöhtes Ausfallrisiko des Personals. Ein hohes Risiko für die SCIVIAS insgesamt sind die tarifbedingten Personalkostensteigerungen und die zu erwartenden hohen Preissteigerungen der Energieversorgung. Hinsichtlich des Ukraine-Krieges wird auf die Berichterstattung über die Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag im Anhang des Jahresabschlusses verwiesen. Die aus dem Krieg resultierenden Risiken betreffend die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sind zurzeit insgesamt noch nicht final absehbar bzw. hinreichend verlässlich quantifizierbar. Bis auf die zuvor geschilderten Risiken hinsichtlich der Folgen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und der Folgen des Ukraine-Krieges gibt es keine außergewöhnlichen oder unkontrollierten, finanzintensiven und sonstigen risikoreichen Geschäftsvorfälle. Bestandsgefährdenden Risiken, insbesondere mit Auswirkungen auf die Liquidität der Gesellschaft, sind für die folgenden 12 Monaten nicht zu erkennen. Hierin wurden auch Überlegungen, die Corona- und Ukraine Krise betreffend, berücksichtigt. 3.3 Chancenbericht Die SCIVIAS Caritas gGmbH ist mit ihren Einrichtungen und Diensten gut positioniert. Die Liquidität der Gesellschaft ist für das Jahr 2022 gesichert. Durch die Inbetriebnahme des Neubaus des Heimes Haus Magdalena eröffnen neue Perspektiven für die Eingliederungshilfe. Die voraussichtliche Entwicklung ist unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken positiv zu beurteilen.
Kiedrich, 7. Juni 2022 SCIVIAS Caritas gGmbH Matthias Grimm, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 20211. Allgemeine Hinweise Die SCIVIAS Caritas gGmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft mit Sitz in Kiedrich/Rheingau ist im Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Nr. HRB 19904 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die steuerbegünstigten Zweckbetriebe sind von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde zur Verbesserung der Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Hinweis auf § 265 Abs. 5 HGB, unter weitgehender Verwendung der Gliederung nach der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) ergänzt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nachfolgende Ausweisänderung vorgenommen. Die bisher unter den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ausgewiesenen Aufwendungen betreffend bezogene Leistungen für Verpflegung werden ab 2021 unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen. Der Vorjahresbetrag in Höhe von 317 TEUR wurde aus Vergleichbarkeitsgründen ebenfalls umgegliedert. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear, d. h. die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte verteilt. Anlagegüter, deren Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer bis zu 250,00 EUR betragen, werden im Zugangsjahr sofort als Aufwand erfasst. Die selbstständig genutzten Anlagegüter, deren Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR liegen, werden im Anlagevermögen aktiviert und als Sammelposten linear über fünf Jahre abgeschrieben. Übersteigen die Anschaffungskosten dieser Anlagegüter 1.000,00 EUR, werden sie entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen werden wie folgt vorgenommen:
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf den (dauerhaft) niedrigeren beizulegenden Wert. Sofern die Gründe für die Wertminderung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bzw. Mitteilungen der Versicherer mit dem jeweiligen Aktivwert (Deckungskapital) zum Bilanzstichtag bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt; dem allgemeinen Forderungsausfallrisiko wird durch einen pauschalen Abschlag ausreichend Rechnung getragen. Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nennwert bilanziert. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG werden entsprechend dem Werteverzehr des mit den Zuschüssen beschafften Anlagevermögens aufgelöst. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben und Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Zur Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens unter Angabe der Abschreibung des Geschäftsjahres wird auf den Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2021, der diesem Anhang als abschließende Anlage beigefügt ist, verwiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf eine Heizungsanlage in Höhe von 93 TEUR. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegenüber Gesellschafter resultieren aus der laufenden Verrechnung. Eigenkapital Das Stammkapital in Höhe von 606.750,00 EUR ist vollständig einbezahlt. Gesellschafter der SCIVIAS Caritas gGmbH sind die Pfarrei Heilig Kreuz in Geisenheim, als Nachfolger der römisch-katholischen Kirchengemeinde St. Jakobus in Rüdesheim am Rhein, mit 26 %, der Caritasverband für die Diözese Limburg e. V. mit 26 % und die Stiftung St. Valentinushaus, kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts, mit 48 %. Rückstellungen Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs.1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht und es wurde auf die Passivierung einer mittelbaren Pensionsverpflichtung verzichtet. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Die auf die Gesellschaft entfallende finanzökonomische Deckungslücke aus dem Abrechnungssystem S, die durch die Erhebung der Finanzierungsbeiträge geschlossen werden soll, betrug am 31. Dezember 2021 3.183 TEUR und entspricht dem Barwert der zukünftig voraussichtlich zu leistenden Finanzierungsbeiträge. Der Pensionsrückstellung liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde. Es wurde auf den Erfüllungsbetrag abgestellt und fristengerecht abgezinst. Die Pensionsrückstellung für Anwärter wurde nach der modifizierten Teilwertmethode ermittelt und pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2021 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 10 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Rechnungsgrundlagen bilden die Richttafeln 2018 G von Heubeck. Die Gehaltsdynamik wurde mit 2 %, die Rentendynamik mit 2 % angesetzt. Der Rechnungszinssatz beträgt 1,87 %. Abweichend davon wurden die Rückstellungen für Pensionäre mit dem Zinssatz abgezinst, welcher der durchschnittlichen Laufzeit der Versorgungsverpflichtung entspricht. Unter der Restlaufzeit ist die Duration (gerundet 5 Jahre) im Sinne eines versicherungsmathematischen Schwerpunktes aller künftigen Zahlungen zu verstehen. Der bei dieser Restlaufzeit zu berücksichtigendem Zins beträgt 0,96 %. Der ausschüttungsgesperrte Betrag i. S. d. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschied aufgrund des Marktzinszeitraums von zehn Jahren statt sieben Jahren) beträgt 35.102 EUR. Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen (524 TEUR), Altersteilzeit (434 TEUR), nicht genommene Urlaube (416 TEUR), Überstunden (333 TEUR), Bereitschaftsdienste (180 TEUR), und Leistungsentgelte (148 TEUR), Nachforderungsansprüchen (150 TEUR) und der Rückstellung für das Vorkaufsrecht 500 TEUR. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,35 % p. a. und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Verbindlichkeiten
4. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Umsatzerlöse stellen sich wie folgt dar:
In den periodenfremden Aufwendungen sind in Höhe von 121 TEUR Aufwendungen für Rückforderungen des LWV Hessen wegen Überbelegung enthalten. Die Periodenfremden Erträge betreffen im Wesentlichen Erstattungen für Corona Tests (35 TEUR) und Erstattungen des LWV für den Bereich Eingliederungshilfe (19 TEUR). In den Umsatzerlösen sind Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung enthalten. Erstattungen für Corona-Tests (insgesamt 152 TEUR), der Zuschlag für coronabedingte Mehrkosten (insgesamt 36 TEUR) und der Corona Ganzjahresausgleich (966 TEUR) werden innerhalb der Erlöse aus Krankenhausleistungen ausgewiesen. 5. Sonstige Angaben Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Kopfzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 401 Köpfe (Vorjahr: 371 Köpfe). Davon entfallen 35 auf den Ärztlichen Dienst, 232 auf den Pflegedienst und 134 auf die übrigen Dienstarten. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Über die Bilanz hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten aus langfristigen Verträgen. Die Verträge weisen verschiedene Laufzeiten von einem Jahr bis 8 Jahre auf. Die aus den Verträgen im Berichtsjahr resultierenden Aufwendungen betrugen 612 TEUR. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und zusätzliche Mehr-/Finanzierungsbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Erläuterungen zur Bilanz zu den Rückstellungen. Das Risiko einer Inanspruchnahme bewerten wir als gering. Treuhandvermögen bzw. -verbindlichkeiten Unter der Bilanz sind als Treuhandvermögen bzw. -verbindlichkeiten Verwahrgelder der Betreuten des Heimbereichs der SCIVIAS Caritas gGmbH in Höhe von 170 TEUR (Vorjahr: 158 TEUR) ausgewiesen. Geschäftsführung Die Gesellschaft hat drei Organe, nämlich die Gesellschafterversammlung, den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist Herr Prof. em. Dr. Ulrich Grimm. Alleiniger Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2021 war Herr Matthias Grimm. Hinsichtlich der Angabe der Geschäftsführerbezüge sowie Bezüge der früheren Geschäftsführung wurde von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Jahr 2021 1.828,10 EUR Sitzungsgelder erhalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten über Aufwandsersatz hinaus keine weiteren Bezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 HGB. Mitglieder der Gesellschaftsversammlung, Stand 31. Dezember 2021 Herr Jörg Blumrich Herr Jörg Klärner Frau Petra Müller-Klepper Herr Assessor Peter Römer Herr Joachim Sokoll Mitglieder des Aufsichtsrates Herr Hubert Connemann (stellv. Vorsitzender), Geschäftsführerder Arbeitsgemeinschaft der Kath. Krankenhäuser in Hessen Herr Prof. em. Dr. Ulrich Grimm (Vorsitzender), Professor für Betriebswirtschaftslehre Herr Sascha Eske, Oberstudienrat Herr Bernhard Jung, Diplom-Kaufmann Herr Priv.-Doz. Dr. med. Markus Schubert, Chefarzt Innere Medizin Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers beinhaltet 24 TEUR netto für Abschlussprüfungskosten. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg zwischen Russland und der Ukraine. Vor diesem Hintergrund werden im Jahr 2022 weltwirtschaftliche Veränderungen eintreten, die auch zu zahlungswirksamen Verlusten führen können, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahr 2022 belasten (insbesondere durch steigende Rohstoffpreise bzw. Einkaufspreise für Medizinprodukte, Veränderungen an den Kapitalmärkten). Die Einschätzung der konkreten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2020 ist zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich möglich. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag von 1.809.786,52 EUR mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
Kiedrich, 10.06.2022 SCIVIAS Caritas gGmbH Matthias Grimm, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SCIVIAS Caritas gGmbH, Kiedrich/Rheingau PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der SCIVIAS Caritas gGmbH, Kiedrich/Rheingau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SCIVIAS Caritas gGmbH, Kiedrich/Rheingau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mainz, 30. Juni 2022 Solidaris
Revisions-GmbH
Lea Kling, Wirtschaftsprüferin Dirk Riesenbeck-Müller, Wirtschaftsprüfer Hinweis zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 27. Juli 2022 festgestellt.Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.Niederschrift über die Gesellschafterversammlung der SCIVIAS Caritas gGmbH, Kiedrich,den 27. Juli 2022 TOP 4: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des Jahresergebnisses 2021
Beschlussempfehlung Die Gesellschafterversammlung beschließt den a) Jahresabschluss der Scivias Caritas gGmbH für das Geschäftsjahr 2021 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris bestätigen Fassung festzustellen. Die Gesellschafterversammlung beschließt gemäß der Empfehlung des Aufsichtsrates, den Jahresfehlbetrag von -1.809.786,52 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. |
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