Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 30651
Vorher
HELIOS Catering Sachsen GmbH
Eingetragen
22.8.2014
Branche
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art an Gesellschaften jeder Rechtsform, die Entwicklung und Realisierung von Speisenversorgungssystemen, inklusive deren Vermarktung, Vertrieb und Betrieb in Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung jeglicher Art sowie die Erbringung von Personaldienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Schuhmacher
seit 23.9.2025
Geschäftsführer
Till Braumann
seit 19.6.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
HELIOS Kliniken GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HELIOS Catering Ost GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

1. Bilanz zum 31. Dezember 2023

2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen des Unternehmens

Die Helios Catering Ost GmbH, Leipzig (im Folgenden "HCO" oder "Gesellschaft" genannt) erbringt Cateringdienstleistungen für die Akutkliniken der Helios Region Ost mit einem jährlichen Volumen von TEUR 33.009 (Vj. TEUR 30.064).

Dazu gehören insbesondere die folgenden Leistungen:

Speisenversorgung für Patienten der Normalstationen, Wahlleistungsstationen und Privatkliniken

Bewirtschaftung der Gastronomie für Mitarbeiter, Besucher und Gäste

Bewirtschaftung von HELIOS-Veranstaltungen

Die Region Ost der HELIOS-Gruppe umfasst 20 Kliniken und 45 Medizinische Versorgungszentren in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Die Gesellschaft wird nach den Kennzahlen Umsatz und EBIT (IFRS) gesteuert.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1

Das Marktvolumen für Akutkrankenhäuser in Deutschland umfasste 2022, gemessen an den Bruttogesamtkosten, rund 128 Mrd € 2. Davon entfielen etwa 61 % auf Personal- und 38 % auf Sachkosten, die sich jeweils um rund 6 % bzw. 4 % erhöhten.

Helios Deutschland ist auf Basis von Fallzahlen mit rund 6 % 3 das führende Unternehmen im deutschen Markt für Akutkrankenhäuser. Die Kliniken von Helios konkurrieren vorwiegend mit Einzelkrankenhäusern oder lokalen und regionalen Klinikverbünden. Private Wettbewerber sind u. a. Asklepios Kliniken, Sana Kliniken und Rhön-Klinikum.

Die Zahl der stationären Behandlungsfälle in den deutschen Krankenhäusern war im Jahr 2022 erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wieder gestiegen. Insgesamt wurden 16,8 Millionen Fälle behandelt. Dennoch lag der Wert mit rund 13 % unter dem vorpandemischen Jahr 2019.

Für den Anstieg in der Vergütung von Krankenhausleistungen im deutschen Abrechnungssystem nach Fallpauschalen (DRG-System) ist u. a. der sogenannte Veränderungswert maßgeblich. Er wird jährlich neu ermittelt. Für das Jahr 2023 lag der Veränderungswert bei 4,32 % (2022: 2,32 %).

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die wirtschaftliche Situation der deutschen Krankenhäuser verschlechtert. 54 % der deutschen Krankenhäuser haben im Jahr 2022 Verluste geschrieben (2021: 43 %). Der Anteil der Krankenhäuser mit einem Jahresüberschuss lag nur noch bei 35 % (2021: 44 %). Ausschlaggebend für die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage sind insbesondere die inflationsbedingten allgemeinen Kostensteigerungen.

1 Jeweils aktueller Stand der verfügbaren Daten bezieht sich auf das Jahr 2022, da keine neueren Daten veröffentlicht wurden: Statistisches Bundesamt, Daten für 2022; Deutsches Krankenhausinstitut (DKI) 2023, Krankenhaus Barometer 2023.
2 Der Markt ist definiert durch Bruttogesamtkosten der Akutkrankenhäuser abzüglich wissenschaftlicher Forschung und Lehre.
3 Gemessen an den Fallzahlen von Helios Deutschland (Akutbereich) in 2022 im Verhältnis zu den Fallzahlen in Deutschland (Statistisches Bundesamt, Daten für 2022)

Zur finanziellen Unterstützung wurden den Krankenhäusern in Deutschland für inflationsbedingte Mehrkosten im Jahr 2023 Ausgleichs- und Erstattungsbeträge aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Für die Ermittlung der Höhe der Erstattungsbeträge melden die Krankenhäuser die direkten Kosten für den Bezug von Erdgas und Strom an die Krankenhausplanungsbehörden. Zum Vergleich werden die Energieabschläge für den Monat März 2022 herangezogen. Die finanzielle Unterstützung, die sich auch auf 2024 erstreckt, beläuft sich insgesamt auf 1,5 Mrd € krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge und auf 4,5 Mrd € pauschale Ausgleichszahlung nach Anzahl der aufgestellten Betten (indirekte Kosten).

Zu der wirtschaftlich und finanziell oft schwierigen Situation kommt ein enormer Investitionsbedarf. Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) schätzt, dass sich der jährliche Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser auf rund 7 Mrd € beläuft.

Zentrales Thema im deutschen Krankenhaussektor in 2023 war die geplante Krankenhausstrukturreform. Ziel der Reform ist es, die Krankenhauslandschaft in Deutschland grundlegend umzugestalten. Das aktuelle System der reinmengenabhängigen Vergütung über Fallpauschalen soll verändert werden. So ist geplant, die Vergütung nach Fallpauschalen auf 40 % zu begrenzen. Durchschnittlich 60 % der Vergütung sollen zukünftig über sogenannte Vorhaltepauschalen (inklusive Pflegebudget) leistungsunabhängig verteilt und an bestimmte Leistungsgruppen gekoppelt werden.

Die Umstellung auf die Vorhaltekosten soll über mehrere Jahre sukzessive erfolgen. Seitens der Krankenhäuser wird angeführt, dass sich das Konzept in der aktuellen Form nach wie vor ausschließlich mit den Betriebskosten befasst, nicht aber mit der adäquaten Finanzierung der Investitionskosten.

Im Juli 2023 haben sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier der Krankenhausreform geeinigt. Ende 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz vorgelegt. Der Arbeitsentwurf liegt zurzeit bei den beteiligten Ländern zur Prüfung. Das geplante Gesetz soll frühestens im 1. Quartal 2024 in Kraft treten.

Der Fachkräftemangel bzw. Stellenbesetzungsprobleme in der Pflege stellten auch 2023 eine Herausforderung für die stationäre Krankenhausversorgung in Deutschland dar.

Erstmals im Jahr 2023 konnten Tagesbehandlungen ohne Übernachtung im Krankenhaus über Fallpauschalen abgerechnet werden. Dadurch sollen Nachtdienste vor allem in der Pflege verringert werden, um zusätzliche Kapazitäten beim Pflegepersonal in der Tagschicht zu schaffen.

Neben den inflationsbedingten Kostensteigerungen, dem Fachkräftemangel und den Veränderungen im regulatorischen Umfeld ist die Digitalisierung für den Krankenhaussektor in Deutschland eine weitere Herausforderung. Gleichzeitig bietet sie enorme Chancen, indem z. B. Prozesse stärker standardisiert und automatisiert werden. Neue Technologien bieten die Möglichkeit, Effizienzpotenziale bei mindestens gleichbleibender, häufig sogar höherer Qualität zu erschließen und dabei die Kosten zu senken. Es wird geschätzt, dass allein in Deutschland durch die Digitalisierung rund 12% der gesamten Ausgaben für Gesundheit und Patientenversorgung eingespart werden können.

Die HCO ist in die umsatzsteuerliche Organschaft der Helios Kliniken Gruppe eingebunden.

2.2. Geschäftsverlauf

Die HCO konnte im Jahr 2023 alle vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Auftraggebern erfüllen. Im Fokus der Verantwortlichen der Gesellschaft stand die termin- und qualitätsgerechte Erbringung der Vertragsleistungen.

Die folgenden Leistungsindikatoren geben einen Überblick über den Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres, wobei die Umsatzerlöse und EBIT die für die interne Steuerung verwendeten bedeutsamsten Leistungsindikatoren darstellen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren spielen als Steuerungsgröße bisher noch eine untergeordnete Rolle.

Das Vertrags- und Leistungsvolumen (Umsatzerlöse) ist im Jahr 2023 mit TEUR 33.009 weiter gestiegen (Vj. TEUR 30.064). Hauptgrund hierfür sind die gestiegenen Fallzahlen in den Kliniken im Verhältnis zum Vorjahr 2022.

Der EBIT Plan (IFRS) wurde mit einer Abweichung von TEUR 121 bzw. 21% (Ist: TEUR 685 - Plan TEUR 564) überschritten. Die nicht erreichten Umsatzziele (Ist: TEUR 32.994 - Plan TEUR 34.630) infolge weniger Beköstigungs- bzw. Belegungstagen, konnten durch nicht getätigte Personalzuwächse überkompensiert werden.

2.3. Ertragslage

Die Entwicklung der Ertragslage der HCO in 2023 stellt sich wie folgt dar:

2023 2022 Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 33.009 30.064 2.945 9,8
Sonstige betriebliche Erträge 81 35 46 131,4
Materialaufwand 15.327 13.124 2.203 16,8
Personalaufwand 16.505 15.871 633 4,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 754 647 107 16,5
Finanzergebnis 205 21 184 876,2
Periodenfremdes Ergebnis 180 524 -344
Ergebnis vor Ertragsteuern 889 1.002 -113
Ertragsteuern 234 502 -268
Jahresergebnis 655 500 155

Den gestiegenen Umsatzerlösen stehen überproportional steigende Materialaufwendungen aufgrund der Preisentwicklung 2023 gegenüber. Die steigenden Personalaufwendungen resultieren aus Lohn- und Gehaltssteigerungen.

Das positive Finanzergebnis ist durch die gestiegenen Cashpool-Guthabenzinsen geprägt.

Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss nach Steuern von TEUR 655 (Vj. TEUR 500) aus.

2.4. Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme ist mit TEUR 7.014 (Vj. TEUR 7.133) leicht gesunken. Die Eigenkapitalquote beträgt 31% (Vorjahr 21,3%) am Bilanzstichtag.

Das working capital beträgt zum 31.12.2023 TEUR 2.241 (Vj. TEUR 1.589).

Das Fremdkapital ist abgesehen von den Jubiläums- und Sterbegeldrückstellungen kurzfristig.

Die Liquidität der Gesellschaft ist durch die Teilnahme am Cash-Pooling der HELIOS-Gruppe jederzeit gesichert.

Der Finanzmittelbestand zum 31.12.2023 bestehend aus Cashpoolbestand und Finanzmittelbestand ist im Vergleich zum Vorjahr von 6.833 TEUR auf 6.150 TEUR gesunken. Die Cash-Pooling Salden sind verzinslich.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird insgesamt als stabil eingeschätzt.

3. Risiko-, Prognose- und Chancenbericht

3.1 Risikobericht

Die Helios Catering Ost GmbH ist eingebunden in das gruppenweite Risikomanagementsystem der HELIOS-Gruppe.

Unserer Einschätzung nach zeichnen sich zukünftig folgende Risiken ab:

Marktrisiken

Im Jahr 2024 plant das Bundesgesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Neuordnung der Krankenhausplanung. Die Krankenhäuser sollen zukünftig auf Basis von sogenannten Leistungsgruppen durch die Länder überplant werden. Die Leistungsgruppen orientieren sich dabei grundsätzlich an den bereits bekannten Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen.

Auf Basis eines zwischen den Ländern und dem Bund konsentierten Konzeptpapiers wird aktuell eine gesetzliche Grundlage durch die Länder erarbeitet.

Das Konzept sieht vor, dass zukünftig nur noch rund 40% der Leistungen über Fallpauschalen finanziert werden sollen. Der übrigen Kosten sollen dann leistungsunabhängig als Vorhaltekosten finanziert werden. Das Pflegebudget bleibt von der Neuregelung unberührt, ist aber Bestandteil der Vorhaltekosten, die im Durchschnitt 60% betragen sollen.

Mit der Einführung der Leistungsgruppen werden die Voraussetzungen für die Leistungserbringung geschärft, da die Fälle der jeweiligen Leistungsgruppe nur noch bei nachgewiesener Strukturqualität zukünftig noch erbracht werden dürfen. Welche finanziellen Chancen bzw. Risiken damit verbunden sind, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar.

Neben der Krankenhausreform plant das BMG ein Krankenhaus-Transparenzgesetz, welches die Krankenhäuser dazu verpflichten soll zusätzliche Informationen zum Leistungsgeschehen und zur personellen Ausstattung des Krankenhauses zu veröffentlichen. Die Länder haben das Gesetz im Bundesrat abgelehnt, so dass nun der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Eine Zustimmung der Länder hängt u.a. davon ab, dass der Bund zusätzliche Finanzmittel im Rahmen eines sogenannten Vorschaltgesetzes für die Krankenhäuser zur Verfügung stellen soll. Mit einem Ergebnis ist frühestens im 1. Quartal 2024 zu rechnen.

Betriebsrisiken

Durch den Abschluss geeigneter Versicherungen für mögliche Schadens- und Haftpflichtrisiken auf Basis der Helios Vorgaben wurde sichergestellt, dass Schadensfälle keine existenzgefährdenden Auswirkungen entwickeln. Darüber hinaus werden individuelle Risiken der einzelnen Krankenhäuser aus dem laufenden Krankenhausbetrieb finanziert und Rechtsstreitigkeiten zentral kommuniziert und überwacht. Notwendige Maßnahmen sowie daraus resultierende finanzielle Auswirkungen können damit rechtzeitig identifiziert werden.

Gesetzliche und vertragliche Risiken

Im Juli 2021 trat das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass auch die Pflegebudgets seit dem Jahres 2021 nach den neuen Regelungen zu verhandeln sind.

Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen resultieren darin, dass Teile des Pflegebudgets auf den Personalbestand des Jahres 2018 "eingefroren" werden. Darüberhinausgehendes Personal kann nicht mehr im Pflegebudget berücksichtigt werden.

Ab dem Jahr 2025 sollen nur noch Pflegekräfte mit einer 1-3-jährigen Pflegeausbildung im Rahmen des Pflegebudgets finanziert werden. Pflegehilfskräfte, mit einer Ausbildung von unter einem Jahr werden ab 2025 wieder im Rahmen der DRGs finanziert.

Darüber hinaus sollen ab dem Jahr 2025 auch alle Hebammen und Entbindungshelfer im Rahmen des Pflegebudgets - auf Basis der entstandenen Ist-Kosten - finanziert werden.

Ein weiteres Gesetzesvorhaben ist ebenfalls im Jahr 2022 in Kraft getreten. Durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz soll ab dem Jahr 2025 in der Pflege ein verbindliches Personalermittlungsinstrument eingeführt werden. Der Bedarf an Pflegekräften je Krankenhaus soll über die sogenannte PPR 2.0 ermittelt werden. Der Gesetzgeber kann vorgeben zu wie viel Prozent der errechnete Bedarf je Klinik umgesetzt werden muss. Bei Unterschreitung der Vorgaben sind Sanktionen zu erwarten.

Gemäß § 275c Abs. 3 SGB V sind ab dem Jahr 2022 für, aufgrund von Prüfungen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen, zu korrigierende Rechnungen Aufschläge der zu korrigierenden Beträge in Höhe von 25 % bzw. 50 % zu leisten, mindestens jedoch 300 €. Dies erfordert weiterhin ein stringentes Qualitätsmanagement im Rahmen der Abrechnung und Dokumentation von Fällen. Insgesamt erwarten wir jedoch hieraus kein großes Risiko für die Ertragslage des Krankenhauses.

Fachkräftemangel

In der teilweise schwierigen Arbeitsmarktsituation ist es gelungen, die Bewerberzahlen nach 11% Wachstum in 2022 um weitere 4% in 2023 zu steigern. Diese anhaltende positive Entwicklung ist u.a. auf gut ausgearbeitete Personalmarketing-, Recruiting-, Bindungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen zurückzuführen. Trotzdem wird der Fachkräftemangel auch in Zukunft eine Herausforderung bleiben.

Investitionsrisiken

Der Bedarf an Investitionen wächst weiter, während die Fördermittel sinken. Der Eigenanteil an Investitionsfinanzierung erhöht sich jährlich. Durch effizientes Kostenmanagement wird dieser Finanzierungslücke teilweise entgegengewirkt.

Finanzrisiken

Die Monats-, Quartals- und Jahresergebnisse der Helios Catering Ost GmbH werden nach einheitlichen Vorgaben der Helios-Gruppe aufgestellt. Aufwendungen, Erträge und branchenrelevante Kennzahlen werden dabei analysiert und im Zeitablauf verglichen. Eine negative Entwicklung kann so frühzeitig erkannt und soweit erforderlich gegengesteuert werden.

IT-Risiken und Cyber-Risiken

Das Geschäft der Krankenhäuser wird in der heutigen Zeit immer stärker und auf vielfältige Weise durch Informationstechnik geprägt. Dies gilt sowohl für die administrativen Abläufe der Einrichtungen als auch für das Kerngeschäft, der medizinischen Versorgung von Patienten. Die Risiken werden nicht nur im Rahmen des nach ISO/IEC 27001:2013 zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems kontinuierlich erfasst, priorisiert und entsprechend behandelt, sondern fließen seit 2022 auch in den strategischen Risikobericht mit ein. Zudem unterstützt das Fresenius-weite Cybersecurity Programm "Care" die Verbesserung der Risikoerkennung segmentübergreifend.

Datenschutz

Datenschutzrisiken werden in der Helios Kliniken Gruppe laufend überwacht. Das Helios Datenschutz-Management-System definiert in diesem Zusammenhang einen Katalog diverser Überwachungsinstrumente.

Ein besonderer Fokus liegt wegen des Geschäftsgegenstandes auf der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, die im Hinblick auf den auch strafrechtlichen Schutz unterliegenden Patientendaten besonders risikobehaftet ist.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Helios hat die ab 01. Januar 2023 geltenden Anforderungen des LkSG umgesetzt. Die relevanten Instrumente für das Risikomanagement, Risikoprävention und Beschwerdemanagement wurden in 2022 konzipiert und in 2023 erfolgreich angewendet. Konkret, das auf Fresenius Gruppe einheitliche Vorgehen zur erforderlichen Analyse, Berichterstattung und Dokumentation. Zusätzlich wurde gem. der Risikoprävention, aufgrund von Hinweisgebern, eine Produktgruppe und die relevanten Geschäftspartner erfolgreich überprüft und keine potenziellen Risiken identifiziert.

Helios agiert zum LkSG bei geschäftsspezifischen Themen wie bspw. der Lieferketten als eigenständiger Bereich. Gleichzeitig ist Helios aktives Mitglied der Arbeitsgruppen und Gremien innerhalb der Fresenius Gruppe zu den Themen Nachhaltigkeit, Risikomanagement und hier insbesondere Human Rights Risk Assessment.

Ukraine Konflikt

Die Risiken, die sich aus der derzeitigen politischen Lage für die Entwicklung der Helios Catering Ost GmbH ergeben werden von der Geschäftsführung fortlaufend sowie ad hoc bei relevanten Lageänderungen neu bewertet.

Der Ukraine Konflikt hat die Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten grundlegend verändert und in einem hoch volatilen Energiemarkt zu erhöhten Energiemarktpreisen geführt. Diese Situation führte zur umfassenden Verabschiedung entsprechender gegenwirkender gesetzlicher energiewirtschaftlicher Regelungen.

Die Gesamtsituation, staatliche Ausgleichs- und Erstattungszahlungen einzubehalten, wurde seitens des Mutterkonzerns Fresenius umfassend geprüft und führte zu einem abgestimmten Vorgehen über die eingesetzte Energie Task Force. Der Vorstand des Mutterkonzerns FSE hat entschieden, die im Rahmen des so genannten "Entlastungspakets Energiehilfen" erhaltenen staatlichen Ausgleichs- und Erstattungszahlungen für Krankenhäuser einzubehalten und die damit verknüpften Restriktionen umzusetzen.

Die Annahme der Ausgleichs- und Erstattungszahlungen führen zu einer deutlichen Kompensation der Energie-Mehrkosten von Helios Deutschland im Jahr 2023. Positiv wirkte sich auch die durch die HKG Energiedienstleistungen GmbH ausgerollte Energiesparkampagne aus, die den Energieverbrauch der Einrichtungen spürbar senkte.

Alle vorgenannten Maßnahmen nebst einer intelligenten Beschaffungsstrategie führten insgesamt zu einer beherrschbaren Kostensituation im Gesamtenergiebereich.

Sowohl die weltweiten Krisen wie beispielsweise der Angriffskrieg auf die Ukraine und der Nahostkonflikt als auch die Inflation haben mittelbar und unmittelbar Einfluss auf unsere Lieferketten und auf unser Preisgefüge in der Beschaffung sowie auf unsere Logistik im Kontext der Sicherstellung der Versorgungssicherheit unserer Kliniken. Die Struktur unserer Beschaffungsverträge sichert uns aktuell teilweise gegen kriegs- bzw. inflationsinduzierte Preissteigerungen ab. Eine reduzierte Verfügbarkeit von Produkten durch beispielsweise eingeschränkten Zugang zu Rohstoffen für die herstellenden Unternehmen ist teilweise vorhanden, wobei es jedoch durch wirksame Gegenmaßnahen nur zu vereinzelten temporären Einschränkungen in der Versorgung der Kliniken gekommen ist. Veränderungen in den versorgungsrelevanten Rahmenbedingungen wie bspw. die europäische Medical Device Regulation führen in der Branche darüber hinaus teilweise zu weiteren Herausforderungen in den Lieferketten.

Die Preisentwicklungen einzelner versorgungskritischer Bereiche, insbesondere bei Energie, Kraftstoffen, einzelnen Rohstoffen und Nahrungsmitteln wurden in 2023 teilweise ergebniswirksam.

Bestandsgefährdende Risiken bestehen aus Sicht der Geschäftsführung nicht. Insgesamt schätzt die Geschäftsführung die Risikoentwicklung als moderat ein.

3.2. Prognose- und Chancenbericht

Wir gehen davon aus, dass die Zahl der stationären Krankenhausbehandlungen in Deutschland zukünftig insbesondere aufgrund einer zunehmen-den Leistungserbringung im ambulanten Bereich sowie der zunehmenden Akzeptanz und Nutzung digitaler Gesundheitsangebote tendenziell weiter-hin auf einem konstanten Niveau bewegen wird bzw. über ein begrenztes Wachstumspotential verfügt.

Für den Anstieg in der Vergütung von Krankenhausleistungen ist in Deutschland u.a. der sogenannte Veränderungswert maßgebend. Er beläuft sich für 2024 auf 5,13 %. Zudem sieht das Krankenhausfinanzierungssystem verschiedene Zu- und Abschläge für Akutkrankenhäuser vor.

Aufgrund der insgesamt sich verzögernden Verhandlungen über die Budgets (inklusive der Pflegebudgets) der Krankenhäuser in Deutschland, wurden durch die Bundesregierung Gesetzesinitiativen eingebracht, um die Liquidität der Kliniken zu verbessern. Unter anderem können bei aktuellen Vereinbarungen auch Liquiditätsausgleiche für die Pflegebudgets bis einschließlich 2024 vereinbart werden. Ziel ist es, die Auszahlung zu beschleunigen und damit die Liquiditätslage der Krankenhäuser zu verbessern, die aufgrund Coronabedingter Fallzahlenrückgänge und damit niedrigeren Erlösen bei vielen Krankenhäusern in Deutschland herausfordernd ist.

Die Zukunftserwartungen für das Jahr 2024 fallen bei den deutschen Krankenhäusern negativ aus: Nach dem Krankenhaus Barometer 2023 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) erwarten 71 % der Kliniken, dass sich ihre wirtschaftliche Situation verschlechtern wird. Nur noch 4 % der Häuser rechnen mit einer Verbesserung. Helios erwartet auch im Jahr 2024 in Deutschland profitabel wachsen zu können. Das Unternehmen setzt seit seiner Gründung auf gute Organisation, Kosteneffizienz und messbare, hohe medizinische Qualität sowie Transparenz der medizinischen Ergebnisse.

Zur finanziellen Unterstützung inflationsbedingter Mehrkosten sowie Mehrkosten im Bereich Energie werden den Krankenhäusern in Deutschland letztmals bis Ende April 2024 Ausgleichs- und Erstattungsbeträge aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.

Ab dem Jahr 2025 soll ein neues Instrument der Pflegepersonalmessung, das sogenannte Pflegepersonalmodell PPR 2.0 schrittweise eingeführt werden. Dafür müssen alle Kliniken ab dem Jahr 2024 jeden Patienten täglich in eine Pflegeklassifikation einstufen. Die Pflegeeinstufung ergibt für jede Klinik dann einen rechnerischen Bedarf an Pflegekräften. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann ab dem Jahr 2025 vorgeben, zu wie viel Prozent dieser Bedarf in der Praxis umzusetzen ist. Wird diese normative Vorgabe in der Praxis unterschritten, drohen finanzielle Sanktionen.

Die Digitalisierung in den Krankenhäusern in Deutschland soll mit dem Krankenhauszukunftsgesetz vorangetrieben werden. So werden z. B. bundesweite Standards eingeführt, um eine stärkere Vernetzung im Gesundheitswesen zu ermöglichen und die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Ab dem 1. Januar 2025 ist ein Abschlag in Höhe von bis zu 2 % der Rechnung für jeden voll- und teilstationären Fall in Abzug zu bringen, sofern ein Krankenhaus nicht sämtliche in der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung aufgezählten digitalen Dienste bereitstellt.

Im Januar 2023 haben die Gesundheitsminister der Länder über ein Konzept einer umfassenden Krankenhausstrukturreform beraten. Im Juli 2023 haben sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier der Krankenhausreform geeinigt. Ende 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz vorgelegt. Der Arbeitsentwurf liegt zurzeit bei den beteiligten Ländern zur Prüfung. Das geplante Gesetz soll frühestens im 1. Quartal 2024 in Kraft treten

Die finanziellen Auswirkungen der Reform auf die Helios-Kliniken lassen sich aktuell nicht abschätzen, da wesentliche Angaben vor allem zur geplanten Zuordnung der Leistungsgruppen sowie zur Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung nicht bekannt sind.

Grundsätzlich sieht sich Helios Deutschland bei der bevorstehenden Reform jedoch gut positioniert und setzt strategisch schon seit vielen Jahren auf Strukturveränderungen, neue Versorgungsformen und regionale Gesundheitsnetzwerke (Cluster). Helios erwartet, dass die Krankenhausstrukturreform sich für das Unternehmen im Ergebnis eher vorteilhaft als nachteilig darstellen wird.

Wir erwarten, dass der Trend zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter an Bedeutung gewinnen wird. Zentral für die Zukunftsfähigkeit eines Krankenhauses wird zunehmend der Grad der Digitalisierung sein. Durch Vernetzung und den Einsatz digitaler Lösungen eröffnen sich neue Möglichkeiten, Prozesse effizienter und sicherer zu gestalten und somit neue Wege in der Patientenversorgung zu beschreiten. Digitalisierung wird ein Kernelement sein für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und dafür, auf anstehende Veränderungen agil reagieren zu können.

Bei Helios werden die Servicebereiche kontinuierlich standort- bzw. branchenbezogen im Hinblick auf Qualität und Kosten überprüft.

Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir für die Helios Catering Ost GmbH signifikant steigende Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 34.360 und ein stabiles Ergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von TEUR 577 (IFRS).

4. Erklärung zur Unternehmensführung

Die Angaben zur Festlegung der Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und im Aufsichtsrat sowie Fristen zu deren Erreichung gemäß § 289f Absatz 2 Nr. 4 HGB i. V. m. § 289f Absatz 4 HGB für Gesellschaften der Helios-Gruppe, die die Regelungen des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern anzuwenden haben, sind auf der Internetseite von Helios www.helios-gesundheit.de/impressum/ veröffentlicht worden.

 

Leipzig, 29.02.2024

Till Braumann, Geschäftsführer

Jürgen Wallis, Geschäftsführer

Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig, 30651

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen an Gesellschafter 1.314,00 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.979.147,86 7.094.691,02
3. Sonstige Vermögensgegenstände 33.376,72 38.406,64
7.013.838,58 7.133.097,66
7.013.838,58 7.133.097,66

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. Kapitalrücklage 349.256,11 349.256,11
3. Gewinnvortrag 1.145.259,76 644.919,68
4. Jahresüberschuss 654.954,75 500.340,08
2.174.470,62 1.519.515,87
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.933.655,75 2.016.616,36
2. sonstige Rückstellungen 1.797.566,01 2.797.302,70
3.731.221,76 4.813.919,06
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.025.992,98 769.844,30
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.025.992,98 (i. Vj. EUR 769.844,30) -
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 39.077,18 26.172,61
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 39.077,18 (i. Vj. EUR 26.172,61) -
3. Sonstige Verbindlichkeiten 43.076,04 3.645,82
- davon aus Steuern EUR 93.882,46 (i. Vj. EUR 67.160,85) -
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) -
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 43.076,04 (i. Vj. EUR 3.645,82) -
1.108.146,20 799.662,73
7.013.838,58 7.133.097,66

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 33.009.483,40 30.063.528,76
2. Sonstige betriebliche Erträge 261.152,94 559.171,89
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 8.822.402,09 6.848.112,93
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.504.415,23 15.326.817,32 6.276.305,51 13.124.418,44
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 13.603.039,09 13.092.846,89
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.901.584,12 16.504.623,21 2.777.773,83 15.870.620,72
- davon Altersversorgung EUR 27.606,50 (i. Vj. EUR 36.693,77 ) -
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 754.729,06 646.508,35
Zwischenergebnis 684.466,75 981.153,14
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 206.822,03 27.487,64
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 206.822,03 (i. Vj. EUR 27.487,64 ) -
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.321,00 6.203,84
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -233.932,03 -501.900,86
10. Ergebnis nach Steuern 655.035,75 500.536,08
11. Sonstige Steuern 81,00 196,00
12. Jahresüberschuss 654.954,75 500.340,08

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss der Helios Catering Ost GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB aufgestellt

Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 2 HGB. Erleichterungen gem. §§ 274a, 276, 288 HGB werden (teilweise) in Anspruch genommen. Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der Fresenius SE & Co KGaA, Bad Homburg, in den die Gesellschaft einbezogen wird, angegeben.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

B. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert und ist voll eingezahlt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst und unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen bewertet.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Erläuterungen zur Bilanz

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben wie auch im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Bei den Forderungen gegen die Gesellschafter handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1,3 (Vj. TEUR 0,00)

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 829 (Vj. TEUR 262) und um Forderungen aus Cash-Pooling in Höhe von TEUR 6.150 (Vj. TEUR 6.833).

Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt TEUR 25.

Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Personalrückstellungen und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Abgesehen von den Jubiläumsverpflichtungen haben die sonstigen Rückstellungen eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie auch im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 39 (Vj. TEUR 26,1).

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Zinsergebnis stehen den Erträgen aus der Cashpoolverzinsung in Höhe von TEUR 207 (Vj. TEUR 27,5) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1,2 (Vj. TEUR 1) und dem Zinsaufwand für Steuernachzahlungen in Höhe von TEUR 1,1 (Vj. TEUR 5,2) gegenüber.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne von §§ 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB liegen nicht vor.

V. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen noch sonstige finanzielle Verpflichtungen aus folgenden Verträgen:

TEUR
Miet-/Leasing-/Pachtverträge 36,7
davon mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr TEUR 19
davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 0
Dienstleistungsverträge 2.596
davon mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr TEUR 0
davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 0
Gesamt 2.632,7

C. Ergänzende Angaben

I. Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt:

31.12.2023 31.12.2022
Köpfe nach Dienstarten Anzahl in % Anzahl in %
Klinisches Hauspersonal 266,75 46,13 318,33 48,37
Wirtschafts- und Versorgungsdienst 311,50 53,87 339,83 51,63
Gesamt 578,25 100,00 658,16 100,00

II. Abschlussprüferhonorar

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird auf Konzernebene im Anhang der Fresenius SE & Co. KGaA angegeben. Somit ist die Gesellschaft nach § 285 Nr. 17 HGB von der Anhangangabe befreit.

III. Geschäftsführung

Im Berichtsjahr setzte sich die Geschäftsführung wie folgt zusammen:

Till Braumann, Regionalleiter Speisenversorgung der Region Ost, Geschäftsführer seit dem 19. Juni 2019

Jürgen Wallis, Regionalleiter Personal Region Ost, Geschäftsführer seit dem 11. September 2023

Die Geschäftsführer sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.

Die Anstellungsverträge der Geschäftsführer bestehen mit der Helios Kliniken GmbH, Berlin bzw. mit der Helios Verwaltung Ost GmbH, so dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütungen an die Geschäftsführer geleistet hat.

Es wurde von der Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

IV. Gesellschafter

Die Gesellschaft HELIOS Catering GmbH, Berlin, ist mit 100% am Stammkapital (EUR 25.000,00) der HELIOS Catering Ost GmbH beteiligt.

V. Ergebnisverwendung

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen das Jahresergebnis 2023 auf das folgende Geschäftsjahr vorzutragen.

VI. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

VII. Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v. d. Höhe, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt, einbezogen.

Der Konzernabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA wird im Unternehmensregister bekannt gemacht und ist am Sitz der Fresenius SE & Co. KGaA erhältlich. Der Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen wird von der Fresenius Management SE, Bad Homburg v. d. Höhe, aufgestellt, der ebenfalls im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

 

Leipzig, 29.02.2024

Till Braumann, Geschäftsführer

Jürgen Wallis, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die HELIOS Catering Ost GmbH, Leipzig

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der HELIOS Catering Ost GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HELIOS Catering Ost GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 30. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Laurent Griffoul, Wirtschaftsprüfer

ppa. Dr. Veronika Hefen, Wirtschaftsprüferin

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