MARKT EINS GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 6943
Vorher
Karl-Heinz Pfromm IT-Solutions GmbH
Eingetragen
24.1.2003
Branche
Einzelhandel mit WohnmöbelnGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
Gegenstand
Handel mit Konsumgütern aller Art, insbesondere Geschirr, Gläsern, Tisch- und Wohndekoration, Bettwäsche, Kunstgegenstände, Saisonartikel. Die Gesellschaft betreibt zu diesem Zweck ein Ladenlokal unter der angegebenen Anschrift sowie einen Versandhandel im Internet.

Historie

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Management

NameRolle
Karl-Heinz Pfromm
seit 16.6.2008
Liquidator
Veronika Pfromm
seit 16.6.2008
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MARKT EINS GmbH

Ostbevern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 1.179,00 3.913,00
I. Sachanlagen 1.179,00 3.913,00
B. Umlaufvermögen 6.001,94 76.776,74
I. Vorräte 0,00 69.695,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.001,94 4.987,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 2.094,24
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 62.810,56 19.717,04
Bilanzsumme, Summe Aktiva 69.991,50 100.406,78

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 44.717,04 -35.122,29
III. Jahresfehlbetrag 43.093,52 79.839,33
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 62.810,56 19.717,04
B. Rückstellungen 2.500,00 4.929,90
C. Verbindlichkeiten 67.491,50 95.476,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 69.991,50 100.406,78

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis 31.12.2007

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Firma Markt Eins GmbH, 48346 Ostbevern ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr ist - wie im Vorjahr - nach den Vorschriften des HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.


Die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr beibehalten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.

Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz nach § 266 Abs.1 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 276 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs nach §§ 274 a, 288 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.


II. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen werden neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten.


Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Soweit steuerlich zulässig, wird für bewegliche Anlagegüter die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 410 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.


Es werden alle steuerlich zulässigen Abschreibungsmöglichkeiten genutzt. Neben den planmäßigen Abschreibungen werden Sonderabschreibungen nach 7g EStG vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt.

Kassenbestände, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert aktiviert.

Die Steuerrückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages berücksichtigt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Verbindlichkeiten werden - unter Beachtung des Imparitätsprinzips - mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem historischen Umrechnungskurs oder dem höheren Stichtagskurs bewertet.

III. Angaben zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

V. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.


Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres betrug:

Geschäftsjahr Vorjahr


Arbeiter 1 1

Angestellte 5 6

___________ ___________

Gesamt 6 7

========== ===========


Der Geschäftsführung gehörte im Geschäftsjahr an:

Herr Karl-Heinz Pfromm, Erich-Klausener-Str. 30, 48346 Ostbevern

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 288 HGB verzichtet.

Der Geschäftsführung wurden im Geschäftsjahr keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Es bestehen zu Gunsten der Geschäftsführung keine Haftungsverhältnisse.

Ostbevern,

__________________

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