CAPSA Communication & Promotion GmbH

An den Geiselwiesen 25, 60488 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 26648
Eingetragen
21.7.1986
Branche
Public-Relations-BeratungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten von Werbeagenturen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen, Institutionen und Organisationen in allen Bereichen der visuellen und verbalen Communication sowie Promotion, einschließlich Konzeption, Gestaltung und Durchführung aller dafür in Frage kommenden Maßnahmen.

Historie

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Management

NameRolle
Thierry Bertman
seit 11.11.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

CAPSA Communication & Promotion GmbH

Frankfurt/M.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 8.700,50 10.213,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.003,50 4.003,50
II. Sachanlagen 4.697,00 6.210,00
B. Umlaufvermögen 6.060,92 10.535,45
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.647,16 3.247,74
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.413,76 7.287,71
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 273.284,37 240.789,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 288.045,79 261.538,05

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
B. Verlustvortrag 266.353,69 229.762,46
C. Jahresfehlbetrag 32.495,27 36.591,23
D. Rückstellungen 6.270,00 6.140,00
E. Verbindlichkeiten 281.775,79 255.398,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 288.045,79 261.538,05

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Hinsichtlich der Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden keine Kompensationsmöglichkeiten von Kursgewinnen und -verlusten mehr berücksichtigt sowie die Bildung von Bewertungseinheiten geändert.

Diese Änderungen der Bewertungsmethoden führen per Saldo zu einer wesentlichen Veränderung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sowohl das ausgewiesene Gesamtvermögen als auch die dargestellte Ertragslage haben sich dadurch wesentlich erhöht bzw. verbessert / vermindert bzw. verschlechtert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 2010 0,00 2009 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts.

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 2010 0,00 2009 3.184,30

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 281.775,79 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Thierry Bertman.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Frankfurt, den 10. Oktober 2011

...........................................

Thierry Bertman

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.10.2011.

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