Kausch Abschleppdienst GmbHLiquidiert
06112 Halle (Saale), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wilfried Kausch seit 19.1.2024 | Liquidator |
Tanja Kausch seit 7.5.2018 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
"Kausch Abschleppdienst GmbH"Halle (Saale)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangRechtliche Grundlagen Die Firma der Gesellschaft lautet: Kausch Abschleppdienst GmbH i. L. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Stendal Abteilung B Nr. 201479 eingetragen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz der Gesellschaft: Halle (Saale) Liquidator der Gesellschaft ist: Wildried-Horst Kausch Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 war: Wilfried-Horst Kausch Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Gegenstand des Unternehmens: Abschleppen und Bergen von Kraftfahrzeugen aller Art, sowie Überführungen und Ölreinigungsarbeiten Es gilt der Gesellschaftsvertrag vom 12.12.1995, zuletzt geändert am 19.06.2014. Die Gesellschaft wurde am 31.12.2023 aufgelöst. Das Stammkapital beträgt 76.700,00 €. Die Stammeinlagen sind voll eingezahlt. Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB mindestens teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Bilanz wurden unverändert als Bilanzvorträge in die neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kommt ausschließlich die lineare Abschreibung zur Anwendung. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen. Es kam zum 01.01.2010 zu Umstellungen aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Forderungen gegen Gesellschafter bestanden am Bilanzstichtag nicht. Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestanden am Bilanzstichtag nicht. Es besteht eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 S. 3 HGB in Höhe von 29.243,00 €. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.3.2024. |
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