GSK8 Gümüs Sicherheitsdienst Kooperation GmbH
Selbe AdressePrivate Wach- und Sicherheitsdienste für Veranstaltungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Margret Kube seit 14.1.2013 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
M & WK Elektrotechnik GmbHSchenefeld/Krs. PinnebergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Anhang für das Geschäftsjahr 2012Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft hat als "kleine Kapitalgesellschaft" i. S. d. § 267 I HGB teilweise hinsichtlich des Anhangs von den Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch gemacht. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Bilanz der M & WK GmbH zum 31.12.2011 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussVerbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Margret Kube. Herr Werner Kube wurde zum 1.1.2013 als neuer Geschäftsführer bestellt. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Festgestellt am 2. Juli 2013 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2012M & WK Elektrotechnik GmbH, Schenefeld/Krs. PinnebergFinanzamt Itzehoe St.Nr. 18 298 19419 Inhaltsverzeichnis
Schlussbemerkung und AbschlussvermerkDem in der Anlage befindlichen Jahresabschluss der M & WK GmbH per 31.12.2012 erteile ich folgende Bescheinigung: Der Jahresabschluss in der in der Anlage befindlichen Form zum 31.12.2012 wurde auf der Grundlage der von mir geführten Buchführungsunterlagen, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der mir erteilten Auskünfte ders Geschäftsführerin erstellt. Die mir vorgelegten Inventurunterlagen habe ich auf seine Plausibilität beurteilt. Dabei sind mir keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen. Für die Durchführung des Auftrages und für unsere Verantwortlichkeit sind, auch gegenüber Dritten, die dieser Gewinnermittlung beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften", in der Fassung vom 01. August 2005 maßgebend.
Hamburg, den 26. November 2013 Auftrag und AuftragsdurchführungFrau Margret Kube als Geschäftsführerin des Unternehmens
hat mich beauftragt, unter Zugrundelegung der von mir geführten Buchhaltung den Jahresabschluss mit einer Plausibilitätsbeurteilung zu erstellen. Alle erbetenen Auskünfte wurden mir von Frau Kube bereitwillig erteilt. Im Ergebnis meiner Arbeiten habe ich keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Bestandsnachweise in allen für den Jahresabschluss wesentlichen Belangen sprechen. Grundlage meiner Arbeiten und Beurteilungen ist das Rechnungswesen der Gesellschaft. Die Buchführung wird von mir auf meiner EDV-Anlage nach dem System der Addison geführt. Die Buchführung und das Belegwesen entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss wurde nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung von mir erstellt. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Die Werte der Schlussbilanz zum 31.12.2011 wurden unverändert übernommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Das Umlaufvermögen wurde ebenfalls zu Anschaffungskosten angesetzt. Niedrigere Teilwerte konnten nicht festgestellt werden. Bilanz zum 31. Dezember 2012Aktivseite
Hamburg, den 2. Juli 2013 |
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