SOLVECON ASSET MANAGEMENT GmbH
Selbe AdresseAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thorsten Müller seit 14.9.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SOLVECON INVEST GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019Die SOLVECON INVEST GMBH ist als BMS Asset Management GmbH mit einem Stammkapital von 200.000,- EUR durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages am 19.08.2017 (UR-Nr. 69/2017H des Notars Dr. Markus Haggeney, Essen) und Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen (unter der Nummer HRB 32768) am 14.09.2017 gegründet worden. Als Ergebnis der späteren Markenbildung wurde die Gesellschaft in SOLVECON INVEST GMBH umfirmiert. Die Eintragung der Umfirmierung in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen erfolgte am 26.02.2018. Ebenfalls am 19.08.2017 wurde zwischen den Gesellschaftern eine Gesellschaftervereinbarung (Master Agreement) mit dem Zweck geschlossen, die gegenseitigen Verpflichtungen und insbesondere auch die Finanzierungszusage der Mehrheitsgesellschafterin festzulegen, die der Etablierung der Gesellschaft zugrunde liegen. Die Herren Dr. Christian Feberg (zum 30.09.2019) und Maarten Kofoet (zum 31.12.2019) sind als Mitarbeiter und als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Gesellschaftsanteile wurden jeweils von den verbleibenden Gesellschafter erworben. Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2019. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Anlageberatung für Investmentfonds. Hierfür hat die Gesellschaft mit Wirkung vom 29.03.2018 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin die erforderliche Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 KWG zur Erbringung einer Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG ("Fonds-Advisory") erhalten. Der Multi-Anlageklassen Fonds SOLVECON Global Opportunities Fund wurde am 21.06.2018 von der LRI Invest S.A., Luxemburg, aufgelegt. Die Aktivitäten im abgelaufenen Geschäftsjahr waren darauf gerichtet, den Bekanntheitsgrad des Fonds, des Investment-Teams und der Marke SOLVECON im Markt weiter zu erhöhen und neues Anlagevolumen für den SOLVECON Global Opportunities Fund einzuwerben. Hierzu wurde u.a. ein vielversprechendes Veranstaltungskonzept mit einem branchenweit etablierten Kooperationspartner geschaffen. Gemeinsam mit dem Kooperationspartner werden in regelmäßigen, in der Regel vierteljährlichen Abständen institutionelle Investoren wie Vermögensverwalter, Produktmanager aus Banken und Dachfondsmanager zu Präsentationsveranstaltungen in unterschiedlichen deutschen Großstädten eingeladen. Unter anderem waren wir mit einer Vortragsveranstaltung auch auf der branchenweit größten Fondsmesse in Mannheim, dem "FONDSKONGRESS MANNHEIM", vertreten. Die Resonanz zu den Veranstaltungen ist sehr positiv. Auch die Anzahl der direkten Abonnenten unseres "FOREX REPORT" konnte durch dieses Veranstaltungskonzept und die Teilnahme von Folker Hellmeyer an Vortragsveranstaltungen unterschiedlicher Veranstalter auf nahezu 1.900 zum Jahresende ausgeweitet werden. Die Nutzung unseres TV-Studios durch regelmäßige Interviews von n-tv und WELT TV wurde weiter ausgebaut. Darüber hinaus wird die Nutzung nun auch verstärkt für eigene Videoaufzeichnungen von Interviews mit Fondsmanagern oder Fondsspezialisten ausgeweitet. Die ersten Videos haben hier sehr erfreuliche Internetabrufdaten für das neue Videoformat geliefert. Die für die Kundenvermögen an den Kapitalmärkten erzielten Ergebnisse sind gut, die betreuten Volumina liegen derzeit jedoch noch hinter dem Plan. Die Performance des SOLVECON Global Opportunities Fund I betrug in 2019 + 18,17%. Das Gesamtfondsvermögen lag zum Jahresultimo bei 21,63 Mio. EUR. Bei der Einwerbung finanzieller Mittel für den SOLVECON Global Opportunities Fund ist eine Verunsicherung bei professionellen und privaten Anlegern bei Investitionen in Bezug auf neue Fondsprodukte insbesondere neuer Marktteilnehmer festzustellen. Die hohen Anlaufkosten beim Aufbau des Geschäfts waren bekannt. Im Geschäftsjahr 2019 reichten die Erlöse noch nicht aus, die laufenden Kosten zu decken. Dies entspricht den Erwartungen der Geschäftsführung und der Mehrheitsgesellschafterin, wie sie in den ursprünglichen Ertrags- und Liquiditätsplanungen festgehalten worden waren. Die für 2020 geplante Ausweitung der Vertriebsaktivitäten soll den Bekanntheitsgrad der Marke und der Fondsprodukte erhöhen. Darüber hinaus ist die Einführung neuer Investmentfonds, voraussichtlich auch mit einem neuen Kooperationspartner, geplant. Nach dem Ausscheiden der beiden Mitarbeiter (Portfoliomanager) wurden bereits zum Jahresende aussichtsreiche Gespräche mit Bewerbern auf die Position eines Portfoliomanagers geführt. Es ist geplant, im Geschäftsjahr 2020 zunächst nur eine offene Stelle neu zu besetzen, da das Budget für die weitere Stelle eines Portfoliomanagers ggf. anteilig für die Beschäftigung eines externen Kooperationspartners für den Fondsvertrieb verwendet werden soll. Lage der Gesellschaft zum Bilanzstichtag. Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2019 jederzeit in der Lage, sämtlichen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Die Verhältnisse der Gesellschaft sind übersichtlich; die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist geordnet. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken. Das Risikoprofil der Gesellschaft ist erstmals detailliert mit Aktennotiz vom 09.01.2018 schriftlich erfasst und im Rahmen des Erlaubnisantrags gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde Deutsche Bundesbank kommuniziert worden. Dabei waren die folgenden besonderen Umstände der Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen: Die Gesellschaft erzielt ihre Erträge aus der Fonds-Beratung. Die Höhe der Erträge richtet sich nach der Höhe der betreuten Fondsvolumen, dem investierten Kundenvermögen und den Mittelzu- und -abflüssen und der Fondsperformance. Dementsprechend spielen Kapitalmarktrisiken einschließlich Zinsänderungs- und Währungsrisiken eine erhebliche Rolle. Sie zu managen ist der eigentliche Kern der Geschäftstätigkeit. Genau diese Leistung erbringt die Gesellschaft gegenüber dem jeweiligen Investmentfonds. Die Einschätzung diesbezüglicher Marktentwicklungen ist wesentlicher Teil der täglichen Arbeit des Investment-Teams. Die entsprechenden Empfehlungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft müssen sachgerecht erfolgen und den Anlagerichtlinien des jeweiligen Fonds entsprechen. Hierzu sind Vorkehrungen getroffen und in vorstehend benannter Aktennotiz gegenüber der Aufsichtsbehörde dargestellt worden sowie im Organisationshandbuch der Gesellschaft hinterlegt. Es liegt in der Natur der Sache, dass die SOLVECON INVEST als Fonds-Berater sich weder unmittelbar noch mittelbar Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren des jeweiligen Investmentfonds oder der Fonds-Inhaber (also: der Privatanleger bzw. institutioneller Anleger, die in den Fonds investieren) verschaffen kann. Die Tätigkeit der Gesellschaft beschränkt sich auf die Beobachtung der Finanzmärkte, die Analyse der Zusammensetzung des Fondsvermögens und die Abgabe von Anlageempfehlungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft für den jeweiligen Investmentfonds. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft legt in den jeweiligen Fonds angelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilsinhaber an. Die angelegten Mittel und die damit erworbenen Vermögenswerte bilden das Fondsvermögen, welches gesondert vom eigenen Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft gehalten wird. Darüber hinaus beabsichtigt die SOLVECON INVEST auch nicht, auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten zu handeln oder derartige Geschäfte im eigenen Anlagenbuch zu betreiben. Ein Adressausfallrisiko besteht faktisch nur gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A., Luxemburg. Es wird durch die Vereinbarung einer ratierlichen Zahlungsweise der Entgelte (bei jeweils kurzfristiger Fälligkeit) begrenzt. Liquiditätsrisiken sind aufgrund der Finanzierungszusage der Mehrheitsgesellschafterin (faktisch) ausgeschlossen. Im Rahmen des Betriebskontinuitätsmanagements hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen getroffen, um bei einem Ausfall der LRI Invest S.A. einen Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft durchführen zu können. Die Geschäftsführung erwartet, dass der SOLVECON Global Opportunities Fund künftig über Zuflüsse neuer Mittel und über eine positive Performance sein Fondsvolumen nennenswert ausweitet und infolge dessen die erzielte Managementfee ansteigt. Durch die geplante Ausweitung der Vertriebsaktivitäten und die Auflage neuer Investmentfonds wird dieses Ziel unterstützt. Der weiterhin dynamisch wachsende Markt für Investmentfonds sowie der zunehmende "Anlagenotstand" bei privaten und institutionellen Investoren durch das allgemein niedrige Zinsniveau und die Einführung eines "Verwahrentgeltes" für Bankguthaben bei Banken und Sparkassen bilden ein erfolgversprechendes Marktumfeld für die SOLVECON INVEST. Der Branchenverband BVI vermeldete in einer Pressemitteilung vom 11.02.2020 erneut bemerkenswerte Zahlen. Demnach haben steigende Aktienkurse und Zuflüsse das von den Fondsgesellschaften verwaltete Vermögen in 2019 auf die neue Rekordmarke von ca. 3,4 Mrd. EUR (+ 15% zum Vorjahr) steigen lassen. Für SOLVECON INVEST geht es darum, dieses Marktumfeld zu nutzen und die eigene Positionierung in diesem Markt zu verbessern. Das wird sich vor allem daran entscheiden, ob es gelingt, dass die hier erarbeiteten Investmentlösungen und Anlagekonzepte einen erkennbaren Mehrwert für die Kunden und Fonds-Anleger erzielen. Für 2020 wird die weitere Etablierung der SOLVECON INVEST im Markt der Fondsboutiquen und ein verbessertes Ergebnis angestrebt. Der "break even" für die Gesellschaft wird voraussichtlich noch nicht erreicht werden.
Bremen, den 31. März 2020 Thorsten Müller, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
PASSIVA
Bremen, den 31. März 2020 Anhang zum 31. Dezember 2019I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die SOLVECON INVEST GmbH mit Sitz in 28199 Bremen wird beim Amtsgericht Bremen, Abteilung B unter der Nummer HRB 32768 geführt. Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie unter Beachtung der besonderen Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute aufgestellt. Die "Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute" (RechKredV) wurde angewendet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). Der Aufbau der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der RechKredV. Für die Gliederung der Bilanz wurde das Formblatt 1 und für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 3 (Staffelform) gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV verwendet. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Forderungen an Kreditinstitute, die Forderungen an Kunden und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelrisiken waren nicht erkennbar. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht gebildet. Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear planmäßig. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern richten sich nach den amtlichen Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung. Als Nutzungsdauer wurden 3 bis 13 Jahre zugrunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis Euro 800,00 werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Einnahmen aus Kostenumlagen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute entfallen in Höhe von TEuro 52 (Vorjahr TEuro 44) auf den Bestand an täglich fälligen Guthaben auf Bankkonten. Forderungen an Kunden Der Posten Forderungen an Kunden resultiert im Wesentlichen aus der Fondsberatung. Fristengliederung gemäß § 9 RechKredV Die Forderungen an Kreditinstitute (Vorjahr: TEuro 52) und die Forderung an Kunden (Vorjahr: TEuro 37) haben vollständig eine Restlaufzeit bis zu drei Monaten. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Das Sachanlagevermögen entfällt größtenteils auf Büro- und Geschäftsausstattung, die selbst bzw. gemeinsam mit einer Schwestergesellschaft genutzt wird. Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus Kostenumlagen gegen eine Schwestergesellschaft (verbundenes Unternehmen) in Höhe von TEuro 15 (Vorjahr: TEuro 29) enthalten. Daneben besteht eine Umsatzsteuerforderung in Höhe von TEuro 23 (Vorjahr: TEuro 28). Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEuro 21 (Vorjahr: TEuro 22) bestehen überwiegend aus Zahlungen für Lizenzen, Wartungsverträge und Versicherungsbeiträge für das Geschäftsjahr 2020. Sonstige Verbindlichkeiten Im Wesentlichen enthalten die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEuro 27 (Vorjahr: TEuro 30) Verbindlichkeiten aus Leistungen TEuro 14 (Vorjahr: TEuro 15), noch nicht gezahlte Lohn- und Kirchensteuer TEuro 10 (Vorjahr: TEuro 12) sowie Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit TEuro 3 (Vorjahr: TEuro 2). Gegenüber Gesellschaftern bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEuro 8 (Vorjahr: TEuro 0) bestehen überwiegend aus Einnahmen aus Kostenumlagen für Lizenzen, Wartungsverträge und Versicherungsbeiträge für das Geschäftsjahr 2020. Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Jahresabschlusserstellungs- und Prüfungskosten TEuro 41 (Vorjahr: TEuro 13). Eigenkapital Das Stammkapital beträgt am Bilanzstichtag Euro 200.000,00. Die Kapitalrücklage hat sich auf Euro 1.920.000,00 gegenüber dem Vorjahr mit Euro 800.000,00 erhöht. Der Jahresfehlbetrag 2018 wurde mit Euro 874.679,37 auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2019 über Euro 875.838,15 wird dem Verlustvortrag zugeführt. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt insgesamt Euro 177.065,83 zum 31. Dezember 2019. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Provisionserträge Die Provisionserträge in Höhe von TEuro 127 (Vorjahr: TEuro 39) resultieren insbesondere aus der Fondsberatung. Die Erträge wurden weitgehend im Eu-Ausland (Luxemburg) erzielt. Sonstige betriebliche Erträge Hierunter erfolgt im Wesentlichen der Ausweis der an ein verbundenes Unternehmen weiterberechneten Verwaltungskostenumlagen in Höhe von TEuro 82 (Vorjahr: TEuro 93). Andere Verwaltungsaufwendungen Die anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEuro 354 (Vorjahr: TEuro 286) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Lizenzen TEuro 116 (Vorjahr: TEuro 105), Werbe- und Repräsentationskosten TEuro 19 (Vorjahr: TEuro 33), Kosten der Buchführung, Jahresabschlusserstellungs- und Prüfungskosten und Beratungskosten von TEuro 83 (Vorjahr: TEuro 35). Miet- und Mietnebenkosten sind in Höhe von TEuro 37 (Vorjahr: TEuro 29) enthalten. Aufwendungen für Telekomunikation und Network-Lizenzen sind in Höhe von TEuro 33 (Vorjahr: TEuro 14) enthalten. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen enthalten keine außerordentlichen Abschreibungen. V. Nachtragsberichterstattung (Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind) Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft seit dem 11. März 2020 die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) als Pandemie ein. Die Auswirkungen der weltweiten Covid-19-Krise werden voraussichtlich zu finanziellen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2020 führen. Die Auswirkungen auf die SOLVECON INVEST GmbH in Bezug auf den Ausblick und die Planung für das Geschäftsjahr 2020 sind zusammenfassend als Verzögerung unseres Businessplanes um mindestens 3 Monate zu bewerten. Der SOLVECON GLOBAL OPPORTUNITES FUND hatte insbesondere im März einen performancebedingten Rückgang des Fondsvolumens von bis zu 35% zu verzeichnen. Dieser ist aber mit einer Fondsperformace seit Jahresbeginn von 0,96% (I-Tranche) und -1,30% (A-Tranche) aktuell nahezu vollständig wieder aufgeholt worden. Die geplante Neuauflage von weiteren Fonds wird zunächst auf das 4. Quartal 2020 verschoben, da die Verunsicherung potentieller Fondsanleger in Folge der gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Covid-19-Krise die erfolgreichre Plazierung eines neuen Fonds aktuell erschweren würde. Wesentliche Auswirkungen auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern-Prämisse) erwarten wir nicht. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet. VI. Sonstige Angaben Zum 31. Dezember 2019 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einem jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von TEuro 29, die für die Beurteilung der Finanzanlage von Bedeutung sind. Sie resultieren aus dem laufenden Mietverhältnis, welches eine Restlaufzeit von einem Jahr hat. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Zum Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 verzichtet. Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Durchschnitt 7 Mitarbeiter beschäftigt. Im Einzelnen:
Das im Jahresabschluss 2019 als Aufwand behandelte Honorar des Abschlussprüfers beträgt insgesamt TEuro 51 (Vorjahr TEuro 12) und betrifft mit TEuro 19 Aufwendungen des Vorjahres. Es entfällt auf Leistungen der Jahresabschlussprüfung für 2019 in Höhe von TEuro 12 (Vorjahr: TEuro 8) und sonstige Prüfungsleistungen in Höhe von TEuro 19 (Vorjahr: TEuro 4). VII. GewinnverwendungsvorschlagDer Jahresfehlbetrag von 875.838,15 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Bremen, den 31. März 2020 Thorsten Müller Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Bremen, den 31. März 2020 Anlagenspiegel
Wiedergabe des BestätigungsvermerksZu dem als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 (Anlage 4) haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird. "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SOLVECON INVEST GmbH, Bremen, Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SOLVECON INVEST GmbH, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SOLVECON INVEST GmbH, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hinweis zur Nachtragsprüfung Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Jahresabschluss und Lagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 25. Juni 2020 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 18. September 2020 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderungen des Ausweises der sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten in der Bilanz sowie des Ausweises der sonstigen betrieblichen Erträge, der anderen Verwaltungsaufwendungen und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bezog. Auf die Darstellung der Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Jahresabschluss wird verwiesen.
Bremen, 18. September 2020 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Frank Schuckenbrock, Wirtschaftsprüfer André Hollnagel, Wirtschaftsprüfer |
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