Metallbau
Puchalla GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.295,00 |
2.829,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.293,00 |
2.827,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
297.992,28 |
201.703,52 |
| I.
Vorräte |
247.422,87 |
169.549,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.332,93 |
32.095,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.267,73 |
8.267,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
236,48 |
58,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.644,44 |
3.240,84 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
386.426,88 |
396.924,65 |
| Aktiva |
690.358,60 |
604.698,01 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
422.489,24 |
401.070,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.497,77 |
-21.418,89 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
386.426,88 |
396.924,65 |
| B.
Rückstellungen |
12.485,52 |
31.902,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
677.873,08 |
572.795,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
677.873,08 |
572.795,12 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.752,86 |
3.557,21 |
| Passiva |
690.358,60 |
604.698,01 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer
Schlosserei.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Während des Geschäftsjahres 2022 war Herr
Manfred Puchalla zum Geschäftsführer bestellt.
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
wurde auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Der Jahresabschluss der Metallbau Puchalla GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanz
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich
aufgelaufener Abschreibungen bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv
vorgenommen.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder den niedrigeren beizulegenden
Werten am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Einzelwertberichtigungen wurden bei der Bewertung der
Forderungen berücksichtigt.
Pauschalwertberichtigungen wurden vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Ansatz der Rückstellungen erfolgte mit dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungswert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen
beinhalten Kundenanzahlungen. Eine Verrechnung mit den zum
Bilanzstichtag ausgewiesenen unfertigen Leistungen ist
nicht erfolgt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist wie im Vorjahr
nach dem Gesamtkostenverfahren nach
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt
worden.
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Die Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2022
unterbleibt nach Maßgabe des
§ 286 Abs. 4 HGB.
Im Rahmen der Arbeiten an der Erstellung des
Jahresabschlusses 2021 haben wir auf der Grundlage der uns
zur Verfügung stehenden Unterlagen festgestellt, dass
ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
(§268 Abs.3 HGB) und keine stillen Reserven vorliegen.
Diese Tatbestände deuten stark auf die mögliche
Verwirklichung des Insolvenzgrunds der
Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO)/ der
Überschuldung (§19 InsO) hin. In Anbetracht
dessen bestehen für Sie als Geschäftsführer
handelsrechtliche sowie insolvenz- bzw.
gesellschaftsrechtliche Handlungspflichten, auf die wir Sie
hiermit ausdrücklich hinweisen möchten.
sonstige Berichtsbestandteile
Solingen, 22.05.2024
Metallbau Puchalla GmbH
Geschäftsführung
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Manfred Puchalla
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2024
festgestellt.
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