Queen of
Darkness GmbH
Plauen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.966,46 |
60.776,46 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.049,00 |
16.207,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.917,46 |
44.569,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
301.065,94 |
459.612,09 |
| I.
Vorräte |
263.980,22 |
397.316,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.416,28 |
35.521,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.669,44 |
26.774,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.355,72 |
1.590,30 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
28.831,78 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
371.219,90 |
521.978,85 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
109.812,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
39.000,00 |
39.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
371.713,77 |
371.713,77 |
| III.
Bilanzverlust |
439.545,55 |
300.900,91 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
28.831,78 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
14.915,72 |
14.843,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
356.304,18 |
397.322,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
356.304,18 |
397.322,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
371.219,90 |
521.978,85 |
Anhang
I. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung
der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die
Vorschriften der §§ 264c, 266 und § 275 HGB
Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch die Umsetzung der neuen
HGB-Vorschriften nach BilMoG (BilRUG soweit zulässig
und bereits anwendbar) Änderungen ergaben. Im
Geschäftsjahr hat es keine Änderungen von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegeben. Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im
Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen,
werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht
angegeben.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten
410 € nicht übersteigen, werden als bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens behandelt.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis von 150
€ werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
aufwandswirksam berücksichtigt. Geringwertige
Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis über 150
€ bis 410 € werden aktiviert und im Jahr der
Anschaffung abgeschrieben. Enthaltene
Fremdwährungsbeträge werden mit dem Wechselkurs
zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.
Vorräte werden mit den individuellen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den
gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Liegen niedrigere
Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim Ansatz der
Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und
Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die übrigen in den sonstigen Rückstellungen
enthaltenen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr, werden entsprechend ihrer Laufzeiten
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß
§253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Bilanz
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen nicht.
2. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 S.
1 HGB bestehen nicht.
3. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
III. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Arik
Azuolay geführt. Er ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Datum: 20.12.2018
___________________________________
Arik Azuolay (Geschäftsführer)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 289,90 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.132,19 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2018 festgestellt.
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