LS-Ostalb
GmbH
Heidenheim
an der Brenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.974,88 |
38.132,90 |
| I.
Sachanlagen |
5,00 |
70,50 |
| II.
Finanzanlagen |
35.969,88 |
38.062,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
80.143,84 |
78.777,12 |
| I.
Vorräte |
150,00 |
150,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.491,49 |
41.567,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.502,35 |
37.059,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
249,84 |
248,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
116.368,56 |
117.158,10 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.621,15 |
15.588,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.548,76 |
4.548,76 |
| III.
Verlustvortrag |
13.959,91 |
-11.891,05 |
| IV.
Jahresüberschuss |
11.032,30 |
-25.850,96 |
| B.
Rückstellungen |
12.354,21 |
8.408,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.393,20 |
93.161,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
116.368,56 |
117.158,10 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2014
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der LS-Ostalb GmbH, 89522
Heidenheim, wurde für das Geschäftsjahr 2014 nach
den für eine kleine Kapitalgesellschaft geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die für Gesellschaften dieser Größe
eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der
Bilanz, bei der Aufstellung des Anhangs und bei der
Offenlegung zum Handelsregister werden in Anspruch
genommen. Ergänzende Vorschriften des GmbH-Gesetzes
und des Gesellschaftsvertrags wurden beachtet.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierung
Bilanzierungshilfen und Ansatzwahlrechte wurden im
Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht in Anspruch
genommen.
Bewertung
Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde
beachtet.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um die Abschreibung bewertet. Das bewegliche
Anlagevermögen wird unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten aktiviert.
Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Wiederbeschaffungs-
bzw. Wiederherstellungskosten angesetzt. Für
Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge
gebildet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit
dem Nennbetrag abzüglich angemessener
Wertberichtigungen angesetzt. Die Wertberichtigungen werden
von den jeweiligen Forderungen aktivisch abgesetzt.
Der Ansatz der übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten.
Die Flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert
bewertet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Rückstellungen berücksichtigen
auskunftsgemäß alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen
wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253
HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwenige
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 HGB. Da
die Laufzeit der Rückstellung weniger als ein Jahr
beträgt wurde keine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Eine Berechnung der latenten Steuern unterbleibt
mangels temporärer Unterschiede zwischen Bilanzposten
aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher
Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB.
Gegebenfalls wären die Abweichungen als "nicht
bedeutend" einzustufen.
III. Angaben zur Bilanz
Sachanlagen
Eine von den Anschaffungskosten ausgehende
Darstellung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens enthält der
Anlagenspiegel.
Finanzanlagen
Der Posten beinhaltet Ausleihungen an die
Gesellschafter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr. Bei der Bestimmung der Restlaufzeit wird
auf den Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und dem
voraussichtlichen Eingang der
Vermögensgegenstände abgestellt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der
Rechnungsabgrenzungsposten enthält in erster
Linie Aufwendungen für Versicherungen.
Gezeichnetes Kapital
Das
gezeichnete Kapital beträgt Euro 25.000,00
und ist voll erbracht.
Rückstellungen
Die Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Weitere
rückstellungbegründende Sachverhalte wurden uns
nicht bekannt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1
und Nr. 2 HGB mit einer Laufzeit größer 5 Jahren
sind nicht vorhanden.
Bei der Bestimmung der Restlaufzeit wird aus
Gründen der Vorsicht auf die vertraglich festgelegten
Fälligkeitstermine abgestellt. Unbefristete
Kontokorrentkredite werden grundsätzlich in die
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr einbezogen.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Am Bilanzstichtag bestanden auskunftsgemäß
keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse aus der
Begebung und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen
und aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr Georg Burger, 89522 Heidenheim.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des
§ 181 BGB befreit.
Heidenheim, den 07. August 2015
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gez. Georg
Burger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2015 festgestellt.
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