BDZ
GmbH
Prüm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.875,00 |
8.910,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.290,00 |
4.325,00 |
| II.
Finanzanlagen |
4.585,00 |
4.585,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
302.688,38 |
356.912,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
202.781,01 |
304.301,69 |
| davon
gegen Gesellschafter |
104.085,04 |
99.451,01 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
99.907,37 |
52.611,19 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
41.005,12 |
51.002,88 |
| Aktiva |
351.568,50 |
416.825,76 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Verlustvortrag |
153.261,26 |
263.731,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.997,76 |
110.469,74 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
41.005,12 |
51.002,88 |
| B.
Rückstellungen |
221.834,00 |
203.354,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
129.734,50 |
213.471,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
129.734,50 |
213.471,76 |
| Summe
Passiva |
351.568,50 |
416.825,76 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu den
handelsrechtlichen Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbHG und des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die
Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 Satz 1 HGB i. V. m. §
284 Abs. 2 Nr. 4, § 285 Nr. 2 - 8a, 9a und b, 12 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden:
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256 HGB wurden beachtet. Sofern Ansatzwahlrechte in
Anspruch genommen wurden, werden diese -soweit
erforderlich- im Folgenden erläutert. Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten erfasst und auf ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Von
den steuerlichen Abschreibungswahlrechten wurde Gebrauch
gemacht.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Für ungewisse
Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung
wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Pensionsrückstellungen betragen Euro
193.310,00 (Vorjahr Euro 179.519,00).
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Umrechnung von Positionen im Jahresabschluss,
denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde
Währung lauten oder ursprünglich auf fremde
Währung lauteten, erfolgte bei den Forderungen mit dem
Tageskurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren
Tageskurs am Abschlussstichtag sowie bei den
Verbindlichkeiten mit dem Tageskurs am Entstehungstag bzw.
mit dem höheren Tageskurs am Abschlussstichtag.
sonstige Berichtsbestandteile
Prüm, 28.02.2025
gez.
Frank Pint
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2025
festgestellt.
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