Lausitz Elaste GmbH
Friedensstraße 115A, 02929 Rothenburg/O.L., DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Beinlich seit 4.7.2022 | Geschäftsführer |
Jacqueline Daniela Rosai seit 4.7.2022 | Geschäftsführer |
Alfred Rosai sen. seit 3.1.2017 | Geschäftsführer |
| Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 47.50% | |
| 47.50% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
4 von 5 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lausitz Elaste GmbHRothenburg/O.L.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024Bilanz
ANHANG zum Geschäftsjahr 2023/2024
Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs i.d.F. BiLRUG aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB) gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen und der Übergangsregelung des Artikels 74 Abs. 2 EGHGB sowie dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes (Anhebung der monetären Schwellenwerte der Größenmerkmale "Bilanzsumme" und "Umsatzerlöse" nach §§ 267 f. HGB und nach § 293 HGB) ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von der eingeräumten Option der rückwirkenden Inanspruchnahme der neuen Schwellenwerte haben wir Gebrauch gemacht, da zum 30.06.2022 und 30.06.2023 nach den neuen Schwellenwerten als kleine Kapitalgesellschaft einzuordnen sind Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen (§ 284 Absatz 1 HGB), sind diese Angaben im Anhang ausgewiesen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Wertansätze aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 wurden unverändert als Bilanzvorträge übernommen. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände wurde den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB Rechnung getragen. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 800,00 Euro nicht übersteigen, wurden als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die Waren wurden Anschaffungskosten (Bewertung nach gleitendem Durchschnitt) angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese ausgewiesen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen wurden zu Nominalwerten bilanziert. Seit dem 6. April 2006 besteht ein Vertrag zur Finanzierung von Forderungen mit der activ factoring AG. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten bilanziert. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Kassenbestände sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben gebildet, soweit sie Aufwand der Folgejahre betreffen. Der Aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ergibt sich aus der Saldierung der Pensionsverpflichtungen mit dem dahingehend vorhandenen aktiven Deckungsvermögen. Der Ausweis erfolgt entsprechend § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert angesetzt. Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen beinhaltet den GA-Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank. Der Zuschuss wurde auf die förderfähigen Anschaffungen verteilt und entsprechend der Nutzungsdauer der jeweiligen Wirtschaftsgüter aufgelöst. Als Rückstellungen wurden ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sämtliche im Zeitpunkt der Bilanzerstellung vorliegenden Informationen wurden berücksichtigt. Die Wertansätze erfolgten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Abschreibungen für immaterielle Vermögensgegenstände belaufen sich auf 1.873,00 Euro (Vorjahr: 4.954,00 Euro); die Abschreibungen für sonstige Sachanlagen betragen 474.586,83 Euro (Vorjahr: 499.482,83 Euro). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind - wie im Vorjahr - sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 1.575,00 Euro (Vorjahr: 1.575,00 Euro). Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen beinhaltet GA-Zuschüsse der Sächsischen Aufbaubank. Dieser wurde entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer der geförderten Wirtschaftsgüter in Höhe von 3.731,00 Euro (Vorjahr: 3.802,00 Euro) aufgelöst. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren - Project Unit Credit Method- angewendet. Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen:
Rententrend 1,00 % p.a. Biometrische Rechnungsgrundlagen: HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G Der Rechnungszins, der auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre beruht, ist den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Abzinsungssätzen entnommen. Dabei ergibt sich der handelsrechtliche Rechnungszins aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB für Juni 2024 bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren. Der für die Vergleichsberechnung gemäß § 253 Abs. 6 HGB benötigte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich auf gleiche Weise und zum gleichen Zeitpunkt zu 1,86 %. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich daher auf 0,00 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Hierbei ergibt sich nach der Saldierung der Pensionsverpflichtung mit bestehendem Rückdeckungsvermögen ein Saldo aus der Verrechnung des sogenannten Planvermögens nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Die Rückdeckungsversicherungen bei der Sparkassenversicherung Sachsen sind verpfändet und dienen allein der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen. Der den Rückdeckungsversicherungen beizulegende Zeitwert (Aktivwert) wurde daher mit der Pensionsrückstellung verrechnet. Der hierbei verbleibende negative Verpflichtungsbetrag wird als "aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" gesondert ausgewiesen. Für die Bewertung der Rückdeckungsversicherungen liegen die Aktivwerte der Sparkassen-Versicherung Sachsen zum Stichtag 30. Juni 2024 vor. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten für Zwecke der Handelsbilanz zum Stichtag 30. Juni 2024 von der Heubeck AG (im Auftrag der Sparkassen-Versicherung) vor. Die Bewertung und Berücksichtigung von Rückdeckungsversicherungen erfolgte unter Beachtung des IDW-Rechnungslegungshinweises FAB 1.021 und unter Anwendung des DAV-/IVS-Ergebnisberichtes des Fachausschusses Altersversorgung vom 26.4.2022. Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus den Urlaubsverpflichtungen in Höhe von 67.164,44 Euro (Vorjahr: 63.534,68 Euro), den Tantiemeverpflichtungen in Höhe von 271.570,00 Euro (Vorjahr: 300.000,00 Euro), den Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von 32.145,50 Euro (Vorjahr: 43.338,20 Euro ), den Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von 19.418,11 Euro (Vorjahr: 23.441,25) und der Prämien an die Geschäftsführer in Höhe von 90.047,70 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) zusammen. Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 30. Juni 2024 auf insgesamt 1.276.850,97 Euro (Vorjahr: 1.594.523,89 Euro), davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 695.307,28 Euro (Vorjahr 737.541,97 Euro) und die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr 581.543,69 Euro (Vorjahr 856.981,92 Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 820.741,19 Euro sind durch Grundschulden oder Sicherungsübertragungen gesichert. Für die Verbindlichkeiten aus Vorratslieferungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Vorgänge nach § 285 Nr. 33 HGB welche nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der GuV noch in der Bilanz berücksichtigt wurden, sind nicht eingetreten. V. Haftung Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken. V. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer beträgt 62 Hiervon sind 45 Arbeiter, 16 Angestellte und 1 Aushilfen beschäftigt. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von jährlich 90.038,09 Euro. Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir in der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Unsicherheit. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken gut gerüstet. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr von Herrn Lars Beinlich (Dipl.-Kfm.), Herrn Alfred Rosai (Kaufmann) und Jacqueline Rosai (Kauffrau) wahrgenommen.
Rothenburg, 18. September 2024 gez. Alfred Rosai (Kaufmann) gez. Lars Beinlich ( Kaufmann) gez. Jacqueline Rosai (Kauffrau)
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