Franken
Obst GmbH
Igensdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
173.254,00 |
151.486,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
38.910,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
134.344,00 |
151.486,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
576.231,28 |
337.945,07 |
| I.
Vorräte |
170.423,49 |
231.603,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
259.534,00 |
60.357,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
146.273,79 |
45.983,97 |
| Aktiva |
749.485,28 |
489.431,07 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
294.426,62 |
122.114,71 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
220.000,00 |
220.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
137.885,29 |
78.451,59 |
| IV.
Jahresüberschuss |
172.311,91 |
-59.433,70 |
| B.
Rückstellungen |
97.305,10 |
63.395,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
357.753,56 |
303.920,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
357.753,56 |
303.920,73 |
| Passiva |
749.485,28 |
489.431,07 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Franken Obst GmbH hat ihren Sitz in Igensdorf.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter
HRB 5896 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie
Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 266 Abs. 1, 288 HGB) des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber
dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw.
sich durch den Ansatz der neuen HGB-Vorschriften nach
BilRUG ergaben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Anlagevermögen
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen
Bestimmungen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen
(§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen
für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des
Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand
betrifft nur die Dauer der Herstellung.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird der
sofortige Abgang unterstell
Umlaufvermögen
Vorräte
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips
Unfertige Leistungen
Die unfertigenLeistungen werden entsprechend ihres
Fertigungsgrads mit den anteiligen Herstellungskosten gem.
§ 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Fertige Erzeugnisse und Waren
Die fertigenErzeugnisse sind zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der
Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichneteKapital ist zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungensind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Bei der Bewertung von Rückstellungen werden
erwartete Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt. Die Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag
ermittelt wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu
einem Jahr.
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von
Lieferanten besichert.
Es bestehen laut Geschäftsführer keine
Verbindlichkeiten aus
- der Begebung und Übertragung von
Wechseln
- Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
-
Gewährleistungsverträgen
und auch keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
Sonstige Finanzielle Verpflichtungen
Aus Mietverträgen ergeben sich bis zum
nächst möglichen Kündigungstermin
jährliche finanzielle Verpflichtungen in Höhe von
EUR 86.400,00 (Vorjahr EUR 155.800,00).
Darüber hinaus bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
Bedeutung sind im Geschäftsjahr 2022 nicht angefallen.
VI. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 18
Arbeitnehmer beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag
(Nachtragsbericht)
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die
sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres ereignet
haben, sind nicht eingetreten.
sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführer: Manuel Rauch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.10.2024
festgestellt.
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