Freizeit
& Event GmbH
Kabelsketal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
193.860,00 |
205.241,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
77.210,00 |
83.880,00 |
| II.
Sachanlagen |
116.600,00 |
121.311,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
101.886,61 |
78.324,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.176,04 |
43.311,83 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.710,57 |
35.013,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.519,12 |
1.910,68 |
| Aktiva |
310.265,73 |
285.476,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.407,02 |
52.580,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
100.000,00 |
100.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
72.419,41 |
45.983,36 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
38.173,57 |
26.436,05 |
| B.
Rückstellungen |
3.455,00 |
5.298,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
267.931,75 |
227.020,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
82.839,79 |
59.533,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
185.091,96 |
167.487,45 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
739,28 |
4.050,53 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.471,96 |
577,33 |
| Passiva |
310.265,73 |
285.476,62 |
Anhang
I. Allgemeine Erläuterungen
Die folgenden Angaben sollen einen verbesserten
Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft vermitteln.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
auch die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Gemäß den Größenklassen des §
267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und ihr obliegen somit
eingeschränkte Angabepflichten.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.000,00 EUR.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz ist entsprechend § 266 HGB
gegliedert. Die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellte
Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des
§ 275 Abs. 2 HGB.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes
bestimmt ist.
Die Bilanzerstellung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Entsprechend der Bewertung von
Vermögensgegenständen und Schulden wird vom
Grundsatz der Unternehmensfortführung
gemäß § 252 Abs. 1 HGB ausgegangen.
Der Wertansatz des Sachanlagevermögens
erfolgte mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
und, soweit es der Abnutzung unterliegt, abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibung
gemäß der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter .
Die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen
Anlagegüter bis zur Höhe von 800,00 EUR wurden in
das Anlageverzeichnis aufgenommen und vollständig
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständen wurden unter
Berücksichtigung des erkennbaren Kreditrisikos
bewertet und sind jeweils mit einer Laufzeit von nicht mehr
als einem Jahr ausgestattet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Beitrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Diese wurden nach
den Bestimmungen des § 249 und §253 Abs. 1 HGB
gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB ausgewiesen.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten bei den
ausgewiesenen Wertansätzen sind nicht zu
verzeichnen. Sämtliche Bilanzposten sind gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.Das
Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten (gem. § 251 HGB
)
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind keine darüber hinaus gehenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
III. Angaben zur Ergebnisverwendung
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses:
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen zu beschließen:
Das Geschäftsjahr schließt mit einem
Jahresfehlbetrag von 38.173,57 EUR. Dieserwird auf neue
Rechnung vorgetragen.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Angaben zu Mitgliedern der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäftsführung durch Herrn Lars
Wilken ausgeübt. Die Angabe der Bezüge
unterbleibt nach § 268 Abs. 4 HGB.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestanden zum
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von
739,28 EUR.
V. Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 20.06.2024 festgestellt.
Halle (Saale), 28.06.2024
Freizeit & Event GmbH
Lars Wilken
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2024
festgestellt.
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