Klaus
Pawlowski GmbH
Marquartstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.1.2011
EUR |
31.1.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
307.632,93 |
563.552,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
43.955,31 |
261.341,26 |
| II.
Wertpapiere |
51.528,27 |
51.480,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
212.149,35 |
250.730,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
307.632,93 |
563.552,53 |
Passiva
|
|
31.1.2011
EUR |
31.1.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
213.215,66 |
251.879,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
226.315,37 |
234.788,49 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
38.664,30 |
8.473,12 |
| B.
Rückstellungen |
94.378,00 |
270.206,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
39,27 |
41.466,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
39,27 |
41.466,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
307.632,93 |
563.552,53 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Forderungen gegenüber dem Gesellschafter sind
in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
7) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellung ist nach der
PUC-Methode berechnet.
4) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. des §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II.
Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründen
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Aufgrund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
Zuführungsbetrag von 26.695,00 € der
vollständig zugeführt ist.
Der unter den Pensionsrückstellungen
ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit einem
Rückdeckungsversicherung gem. § 246 Abs. 2 S. 2
HGB. Der beizulegende Zeitwert des saldierten
Vermögens beträgt 230.528,00 €, der
Erfüllungsbetrag der verrechneten
Pensionsrückstellungen beträgt 323.406,00 €.
9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
10) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Klaus Pawlowski geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Marquartstein, 29. Dezember 2011
gez. Klaus Pawlowski
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.2.2010 -
31.1.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 64,25 EUR.
1.2.2009 -
31.1.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 42,31 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
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