PRIMOLIA
GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.993,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.993,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
213.996,60 |
| I.
Vorräte |
88.932,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.600,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
87.463,32 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
10.177,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
245.167,11 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
41.534,22 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
76.711,73 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
10.177,51 |
| B.
Rückstellungen |
14.596,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
230.570,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
230.570,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
245.167,11 |
Anhang
ADer Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
. Allgemeine Angaben
Die Primolia GmbH ist eine Kleinstkapitalgesellschaft
nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht und auf die
größenabhängige Erleichterung des §
274a Nr. 5 HGB wird verzichtet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der
Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und in
voller Höhe sofort abgeschrieben sowie als Abgang
erfasst.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennwert abgesetzt. Für erkennbare Risiken
werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Sonstige Pflichtangaben
Forderungen
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr betragen 0,00 €. (Vorjahr: 0,00 €.)
Alle anderen Forderungen haben eine Laufzeit von weniger
als einem Jahr. (Vorjahr: identisch)
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahre betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00
€) und mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr
betragen die Verbindlichkeiten 0,00€ (Vorjahr: 0,00
€).
Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) und die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00
€ (Vorjahr 0,00 €)
Geschäftsführungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herrn Ali Sarikurt, Lünen
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Bochum, 02.12.2019
gez. Ali Sarikurt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2019 festgestellt.
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