FM Ingconzept GmbHLiquidiert

55437 Nieder-Hilbersheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 46447
Eingetragen
12.11.2015
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Die Erbringung von Ingenieur- und Dienstleistungen am Bau für private und öffentliche Auftraggeber.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ottokar Walter Metz
seit 3.1.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
67.00%
Mechthilde Feldmann-Wüstefeld
33.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

55437 Nieder-Hilbersheim
16.750 €
67.00%
Mechthilde Feldmann-Wüstefeld
55576 Zotzenheim
8.250 €
33.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FM Ingconzept GmbH

Nieder-Hilbersheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 15.222,00 24.120,00
I. Sachanlagen 15.222,00 24.120,00
B. Umlaufvermögen 22.727,11 21.081,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.005,74 4.739,87
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.721,37 16.341,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 350,90 302,00
Aktiva 38.300,01 45.503,78

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 30.700,47 23.236,49
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 5.700,47 -1.763,51
davon Verlustvortrag 1.763,51 -5.254,69
B. Rückstellungen 3.244,40 3.284,16
C. Verbindlichkeiten 4.355,14 18.983,13
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.355,14 18.983,13
Passiva 38.300,01 45.503,78

9. Anhang

9.1  Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der vorliegende Jahresabschluss der FM Ingconzept GmbH, Nieder-Hilbersheim (Mainz, HRB 46447) zum 31.12.2020 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Ingenieur- und Dienstleistungen am Bau für private und öffentliche Auftraggeber.

9.2  Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

9.2.1  Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie das Saldierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

9.2.2  Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2020 entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

9.2.3  Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert bis zu Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von der Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung Ihrer Verwertbarkeit angesetzt.

Soweit erforderlich wurden auf Vorräte mit eingeschränkter Verwertbarkeit (Überbestände, Lagerhüter) angemessene Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Fertigungsgrades. Die in Ausführung befindlichen Aufträge wurden ohne anteilige Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie entsprechende Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

In die Bewertung der Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch angemessene Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Bei den sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB kommt ein Ansatz für eine sog. Rückstellung für Archivierungspflichten nicht in Betracht, da der Gesellschaft im absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten für die weitere Erfüllung der Aufbewahrungspflicht entstehen werden.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen berücksichtigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.

9.2.4  Angaben zu Bewertungsvereinfachungen

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet worden.
Soweit hier allerdings bei den Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit überhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist er nur in diesen Fällen angesetzt; das Höchstwertprinzip i.S.d. § 253 Abs. 1 S. 1 HGB wurde hier beachtet.

9.3  Erläuterungen zur Bilanz

9.3.1  Eigenkapital

Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2020 ist noch nicht beschlossen worden.

Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2020 ist wie folgt beschlossen worden:

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust wie folgt zu verwenden:


Verlustvortrag
01.01.2020

EUR
-1.763,51
+
Jahresüberschuss
2020

EUR
7.463,98
=
Bilanzgeinn
31.12.2020

EUR
5.700,47
=
Vortrag
31.12.2020

EUR
5.700,47


9.3.2  Anlagevermögen

Der Anlagespiegel zum Anlagevermögen gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist als Anlage dem Anhang beigefügt.

9.3.3  Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe von EUR 4.355,14 passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR
4.355,14
(Vorjahr: EUR
18.983,13
)
Restlaufzeit über einem Jahr:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)
Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)


9.4  Erläuterungen zur Gewinn und- Verlustrechnung

9.4.1  Sonstige betriebliche Erträge, sonstige betriebliche Aufwendungen

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 0,00 bzw. perodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 0,00 enthalten.

9.5  Ergänzende Angaben

9.5.1  Mitglieder der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:

Frau Dorothee Metz



9.5.2  Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 2,0 Arbeitnehmer beschäftigt.

9.5.3  Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern  gemäß § 285 Nr. 9c HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG

Verbindlichkeiten aus Verrechnungskonto #1792-1: EUR 34,86



9.5.4  Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres  gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Die Gesellschaft hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 die Auflösung beschlossen.

9.5.5  Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen EUR 18.107,03.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
- EUR 18.107,03 aus vertraglich laufenden Mietverpflichtungen und Leasingverpflichtungen

Nieder-Hilbersheim, 17. November 2021

Geschäftsführung:

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.11.2021 festgestellt.

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