FM
Ingconzept GmbH
Nieder-Hilbersheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.222,00 |
24.120,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.222,00 |
24.120,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.727,11 |
21.081,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.005,74 |
4.739,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.721,37 |
16.341,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
350,90 |
302,00 |
| Aktiva |
38.300,01 |
45.503,78 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.700,47 |
23.236,49 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
5.700,47 |
-1.763,51 |
| davon
Verlustvortrag |
1.763,51 |
-5.254,69 |
| B.
Rückstellungen |
3.244,40 |
3.284,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.355,14 |
18.983,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.355,14 |
18.983,13 |
| Passiva |
38.300,01 |
45.503,78 |
9. Anhang
9.1
Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Der vorliegende Jahresabschluss der FM Ingconzept
GmbH, Nieder-Hilbersheim (Mainz, HRB 46447) zum 31.12.2020
wurde auf Grundlage der aktuellen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind hier grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB
sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der
Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht
vorgenommen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von
Ingenieur- und Dienstleistungen am Bau für private und
öffentliche Auftraggeber.
9.2
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
9.2.1
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet. Das Saldierungsverbot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB
sowie das Saldierungsgebot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
9.2.2
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2020
entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn
diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des
Abschlusses - bekanntgeworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
9.2.3
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen
Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen
planmäßige lineare Abschreibungen unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich
auf die Geschäftsjahre, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige
Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert bis zu
Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von
der Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung
i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG
Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung Ihrer Verwertbarkeit angesetzt.
Soweit erforderlich wurden auf Vorräte mit
eingeschränkter Verwertbarkeit
(Überbestände, Lagerhüter) angemessene
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen.
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Fertigungsgrades. Die in Ausführung befindlichen
Aufträge wurden ohne anteilige Kosten der allgemeinen
Verwaltung sowie entsprechende Fremdkapitalzinsen
berücksichtigt.
In die Bewertung der Herstellungskosten wurden neben
den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch
angemessene Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit
sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag
betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 HGB wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei den sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB
kommt ein Ansatz für eine sog. Rückstellung
für Archivierungspflichten nicht in Betracht, da der
Gesellschaft im absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten
für die weitere Erfüllung der
Aufbewahrungspflicht entstehen werden.
Die Verbindlichkeiten werden
gemäß § 253 Abs.1 HGB
zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am
Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach
Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen
Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine
Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht vorgenommen worden.
9.2.4
Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind grundsätzlich mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet worden.
Soweit hier allerdings bei den Forderungen und
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit überhalb
eines Jahres nach dem Abschlussstichtag der Kurs am Tage
des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw.
bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist er nur in
diesen Fällen angesetzt; das Höchstwertprinzip
i.S.d. §
253 Abs. 1 S. 1 HGB wurde hier
beachtet.
9.3
Erläuterungen zur Bilanz
9.3.1
Eigenkapital
Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2020
ist noch nicht beschlossen worden.
Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2020
ist wie folgt beschlossen worden:
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust wie folgt
zu verwenden:
|
Verlustvortrag
|
01.01.2020
|
|
EUR
|
-1.763,51
|
+
|
Jahresüberschuss
|
2020
|
|
EUR
|
7.463,98
|
=
|
Bilanzgeinn
|
31.12.2020
|
|
EUR
|
5.700,47
|
=
|
Vortrag
|
31.12.2020
|
|
EUR
|
5.700,47
|
9.3.2
Anlagevermögen
Der Anlagespiegel zum Anlagevermögen
gemäß § 268 Abs. 2 HGB
ist als Anlage dem Anhang beigefügt.
9.3.3
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in
Höhe von EUR 4.355,14 passivierten Verbindlichkeiten
gliedern sich wie folgt auf:
| • |
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr:
|
EUR
|
4.355,14
|
(Vorjahr: EUR
|
18.983,13
|
)
|
| • |
Restlaufzeit über
einem Jahr:
|
EUR
|
0,00
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
|
| • |
Restlaufzeit mit mehr
als fünf Jahren:
|
EUR
|
0,00
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
|
9.4
Erläuterungen zur Gewinn und- Verlustrechnung
9.4.1
Sonstige betriebliche Erträge, sonstige
betriebliche Aufwendungen
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge
und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 0,00 bzw.
perodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 0,00
enthalten.
9.5
Ergänzende Angaben
9.5.1
Mitglieder der Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
9.5.2
Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 2,0 Arbeitnehmer beschäftigt.
9.5.3
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
gemäß § 285 Nr. 9c HGB und §
42 Abs. 3 GmbHG
| • |
Verbindlichkeiten aus
Verrechnungskonto #1792-1: EUR 34,86
|
9.5.4
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des
Geschäftsjahres
gemäß § 285 Nr. 33 HGB
Die Gesellschaft hat mit Wirkung zum 31. Dezember
2021 die Auflösung beschlossen.
9.5.5
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB
betragen EUR 18.107,03.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
- EUR 18.107,03 aus vertraglich laufenden
Mietverpflichtungen und Leasingverpflichtungen
Nieder-Hilbersheim, 17. November 2021
Geschäftsführung:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.11.2021 festgestellt.
|