Entwicklungs- und Fertigungs- Netze GmbH
Schalksmühle
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
291.733,19 |
300.606,19 |
| I.
Sachanlagen |
291.733,19 |
300.606,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
466.006,80 |
483.277,89 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
20.191,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
109.578,66 |
117.719,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
80.570,68 |
76.430,98 |
| III.
Wertpapiere |
333.921,42 |
290.150,15 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.506,72 |
55.217,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
757.739,99 |
783.884,08 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
607.397,78 |
595.021,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
570.021,02 |
332.211,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.376,76 |
237.809,93 |
| B.
Rückstellungen |
72.354,77 |
109.611,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.987,44 |
79.251,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
77.987,44 |
79.251,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
757.739,99 |
783.884,08 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Entwicklungs- u.
Fertigungs-Netze GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei
der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
B. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Aktiva
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
abzüglich der nach amtlichen Tabellen
berücksichtigten Abschreibung bilanziert.
Die Abschreibungen erfolgen linear über die
geschätzte Nutzungsdauer.
Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert
von 100,- € bis 1.000,- € netto und dem
Anschaffungszeitraum 2008 und 2009 wurden entsprechend der
steuerlichen Regelung in einem Sammelposten eingestellt und
über einem Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Ab
2010 wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht und
Vermögensgegenstände mit den Anschaffungswert bis
410,- € sofort abgeschrieben. Ab 2018 liegt die Grenze
bei 800,- € netto.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Wertberichtigungen wurden im notwendigen
Ausmaß gebildet. Die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen haben sämtlich eine Laufzeit von weniger
als einem Jahr.
Sonstige Aktivposten
Sonstige Vermögensgegenstände,
Rechnungsabgrenzungsposten, Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
II. Passiva
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken sowie künftige Preis- und
Kostenverhältnisse berücksichtigt. Bei einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine
entsprechende Abzinsung vorgenommen. Für die Abzinsung
des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze
verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die noch
nicht veranlagte Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
des laufenden Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem
Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten
mit dem höheren Tageswert angesetzt.
Latente Steuer
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuer wurde in Anspruch
genommen.
C. Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB sind
nicht vorhanden
D. Sonstige Angaben
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ( §
42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Ausleihungen 0,00 €, Forderungen 80.570,68
€, Verbindlichkeiten 0,00 €
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt: Rainer Zimmer, Kaufmann
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung wurde der Vorschlag
der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen.
Unterschrift der Geschäftsleitung
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Hagen, 18.11.2020
gez. Rainer Zimmer als Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2020 festgestellt.
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