Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Isabel Vögele seit 17.12.2021 | Prokura |
Frank Dommasch seit 26.4.2021 | Prokura |
Marcus Geithe seit 5.12.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Mannheim | 99.99% |
Stadt Mannheim | 0.01% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MV Mannheimer Verkehr GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.20231. Grundlagen des UnternehmensDie MV Mannheimer Verkehr GmbH (MV) mit Sitz in Mannheim ist ein abhängiges Unternehmen der MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH, die zu 99,99% die Anteile hält und mit der ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die verbleibenden Anteile stehen im Eigentum der Stadt Mannheim. Die MV ist zuständig für die Bereitstellung und den Ausbau von Nahverkehrsinfrastruktur in der Stadt Mannheim. Des Weiteren beinhaltet der Zuständigkeitsbereich der MV die Eisenbahninfrastruktur auf der Linie Mannheim - Weinheim - Heidelberg - Mannheim (mit Ausnahme des Stadtbereichs Heidelberg) samt der Zweigstrecke von Mannheim-Käfertal nach Heddesheim. Die MV stellt diese Infrastruktur, welche neben Gleisen und elektrischen Anlagen auch Haltestellen und Betriebshöfe umfasst, der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) ebenso entgeltlich zur Verfügung wie mehrere Stadtbahnen, die bis 2004 beschafft wurden. Darüber hinaus sind zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die noch von der ehemaligen MVV Verkehr GmbH vor Gründung der rnv eingestellt worden waren, auf Basis der Arbeitnehmerüberlassung für die rnv tätig. Für diese überlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die rnv die Personalbetreuungsfunktion übernommen. Da seit Gründung der rnv neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich bei der rnv angestellt werden, sinkt die Anzahl der überlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich. Die MV ist von der Stadt Mannheim zur Durchführung der oben genannten Aufgaben betraut. Die bisherige Betrauung hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2024. Die Gremien der Stadt Mannheim haben den Neuabschluss der Betrauung bis 31. März 2047 bereits beschlossen, jedoch unter Vorbehalt des Ergehens einer Verbindlichen Auskunft der Finanzbehörde zur Klärung verschiedener steuerlicher Rahmenbedingungen. Die Verbindliche Auskunft liegt seit Dezember 2023 vor, so dass die neue Betrauung zeitnah nach Klärung der steuerlichen Auswirkungen eingesetzt werden kann. Darüber hinaus hat die MV die rnv mit der Instandhaltung, Erneuerung und der fachlichen Koordinierung des weiteren Ausbaus der Infrastruktur, wie z. B. Planung sowie Vergabe und Steuerung der Bauarbeiten beauftragt. Sämtliche Verkehrsleistungen auf dem Schienennetz der MV werden von der rnv erbracht, die von der Stadt Mannheim mit der Durchführung des Personennahverkehrs im Stadtgebiet Mannheim betraut ist. Die MV sichert die Finanzierung der Investitionen in die Infrastruktur über die MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH (MKB). Gerade im Hinblick auf die Neuordnung der Zuwendungen von Bund und Land, die großen Herausforderungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den ressourcengerechten Einsatz von Steuergeldern bedarf es dabei einer sorgfältigen und soliden Planung, um bei Bauvorhaben den vorgesehenen Finanzrahmen sowie den Zeitplan einhalten zu können. Beide Unternehmen, die MV wie auch die rnv, sehen ihre wichtigsten Ziele im Erhalt und weiteren Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in der Metropolregion Rhein-Neckar sowie in der Positionierung des ÖPNV als umwelt-, klimafreundliche und stadtverträgliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Der Schlüssel zum Erfolg ist hierbei eine gut ausgebaute Nahverkehrsinfrastruktur. Damit leisten die MV und die rnv einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der kommunalen Klimaziele ebenso wie zur Reduzierung der verkehrsbedingten Schadstoffemissionen. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Branchen- und unternehmensbezogene Rahmenbedingungen 2.1.1 Fahrgastnachfrage und Erlöse Das Geschäftsjahr 2023 zeichnet sich durch einen deutlichen Anstieg der Fahrgastnachfrage aus. Im gesamten rnv-Verkehrsgebiet liegt die Nachfrage 14,5% über der Nachfrage im Vorjahr, die vor allem zu Jahresbeginn noch durch die Nachwirkungen von Corona geprägt war. Die Erholung der Nachfrage dauerte im Linienbündel Mannheim etwas länger als in den Linienbündeln Heidelberg und Ludwigshafen. Im ersten Quartal 2023 lag die Nachfrage in Mannheim bei rund 86% des Vor-Corona-Niveaus, während sie in den beiden anderen Städten bei rund 92% lag. Hintergrund ist unter anderem, dass Mannheim von den Fahrplaneinschränkungen im ersten Quartal besonders stark betroffen war. Bereits ab April holte die Nachfrage im Linienbündel Mannheim aber deutlich im Vergleich zu den beiden anderen Städten auf und lag ab Mai ebenfalls durchgängig über Vor-Corona-Niveau. Mit der Einführung des Deutschlandtickets gab es einen deutlichen Nachfragesprung. Während von Januar bis April 2023 rnv-weit monatlich rund 12 Millionen Fahrgäste befördert wurden und die Nachfrage rund 10% unter den Vor-Corona-Werten des Jahres 2019 lag, stieg die Nachfrage ab Mai, mit Ausnahme des Sommerferienmonats August, konstant über 15 Millionen Fahrgäste pro Monat und lag damit auch über der Nachfrage des Vor-Corona-Jahres 2019. Das zeigt sich besonders eindrucksvoll im Linienbündel Mannheim. Während im April 2023 noch rund 5,3 Millionen Fahrgäste zu verzeichnen waren, stieg diese Zahl im Mai auf rund 6,8 Millionen Fahrgäste an. Hierbei ist auch der Beginn der Bundesgartenschau Mitte April 2023 zu berücksichtigen. Die aus dem Deutschlandticket resultierende Nachfragesteigerung ist vor allem am Wochenende und in Nebenverkehrszeiten erheblich. In der Hauptverkehrszeit bewegt sich die Nachfrage seit Mai in etwa auf Vor-Corona-Niveau. Dass 2023 die Fahrgastnachfrage des Vor-Corona-Jahres 2019 mit rund 173 Millionen Fahrgästen noch nicht ganz erreicht wird, liegt an den schwächeren Monaten Januar bis April. Als Sondereffekt ist mit Blick auf Mannheim zu beachten, dass die rnv im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau in Mannheim (14. April bis 08. Oktober 2023) rund 2 Millionen BUGA-Besucherinnen und -Besucher befördert hat. Hierbei wurden Sondereinnahmen aus dem BUGA-Kombiticket in Höhe von rund 2,2 Mio. € erwirtschaftet. Demgegenüber steht allerdings auch ein Aufwand von 4,4 Mio. € für veranstaltungsbezogene Zusatzverkehre sowie weitere Sonderaufwände bspw. für Haltestellensauberkeit und Sicherheit. Insgesamt entwickelte sich die Fahrgastnachfrage im zweiten Halbjahr 2023 durch die bereits genannten Effekte sehr erfreulich. Im Linienbündel Mannheim wurden in 2023 rd. 69,7 Millionen Fahrgäste und damit gut 15% mehr Fahrgäste befördert als im Vorjahr. Allerdings sind dies, aufgrund des schwachen ersten Quartals, immer noch rund 5 Millionen Fahrgäste weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019. Für 2024 wird erwartet, dass sich die Fahrgastnachfrage um rund 2,5 Prozent über dem Niveau des Jahres 2019 stabilisieren wird - während in 2019 knapp 75 Millionen Menschen befördert wurden, ist in 2024 von rund 77 Millionen Linienbeförderungsfällen auszugehen. Zu beachten ist, dass die Nutzkilometer von 2019 zu 2024 um knapp 8 Prozent gestiegen sind (Angebotsausweitung), wobei die Steigerung nahezu ausschließlich die Sparte Bus betrifft. 2.1.2 Finanzierung aktuell und in Zukunft Mit Einführung des Deutschlandtickets hat sich sowohl die Tariflandschaft als auch die Finanzierung des ÖPNV deutlich verändert. Der Anteil der Fahrgeldeinnahmen an den Gesamtkosten ist zurückgegangen und liegt im Linienbündel Mannheim 2023 noch bei gut 36%. Die Einführung des 49-Euro-Tickets im Mai hat zu einem deutlichen Einbruch der Fahrgeldeinnahmen bei rnv und VRN sowie zu erheblichen Kannibalisierungseffekten bei allen anderen Abos, aber auch im freien Verkauf (Gelegenheitsverkehr) geführt. Bei den rnv-Kasseneinnahmen gab es gleichzeitig eine gegenläufige Entwicklung, da die rnv zahlreiche Abonnenten von anderen Verbundpartnern, die das Deutschlandticket selbst nicht anbieten, übernommen hat. Als Maßstab für die Verbundentwicklung und für die Analyse und Prognose der Mindereinnahmen durch das Deutschlandticket sind die rnv-Kasseneinnahmen aus diesem Grund nicht geeignet. Maßgebliche Größe für die Einnahmesituation der rnv 2023 und den nächsten Jahren ist aus genannten Gründen der Schadensausgleich, der den Verkehrsunternehmen die Mindereinnahmen durch das Deutschlandticket kompensieren soll. Der operative ÖPNV-Betrieb im Stadtgebiet Mannheim sowie auf den Eisenbahn-Linien 5/5A/15 (OEG) wird von der rnv durchgeführt. Die nicht durch Fahrgeldeinnahmen oder Surrogate gedeckten anteiligen Kosten werden von der rnv an die MV im Rahmen der Endabrechnung weitergegeben. Insofern wirken sich die Einnahmen der rnv mittelbar auf das Ergebnis der MV aus. Um weitere Fahrgastzuwächse zu erzielen, werden auch städtische Push-Maßnahmen benötigt. Push-Maßnahmen reduzieren den Attraktivitätsvorteil des Individualverkehrs gegenüber dem ÖPNV, indem sie das Autofahren finanziell (Parkgebühren, City-Maut etc.) und/oder zeitlich (Tempo 30-Zonen, Fahrbahnverengungen oder -reduzierungen mit entsprechender Staugefahr, weniger Parkplätze mit entsprechend längeren Suchzeiten und Laufwegen) unattraktiver machen. Die rnv setzt darauf, dass in ihrem Verkehrsgebiet auch solche Maßnahme zukünftig umgesetzt werden. Es ist unumgänglich, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele in den kommenden Jahren mehr Mittel in den ÖPNV fließen. Diese finanzielle Herausforderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Einführung des Deutschlandtickets macht nicht nur Ausgleichzahlungen für das Deutschlandticket notwendig, sondern vor allem auch mehr finanzielle Mittel zum Ausbau des Leistungsangebots und der Infrastruktur. 2.1.3 Reduziertes Leistungsangebot Das verkehrliche Leistungsangebot der rnv musste aufgrund Personalmangels in Folge eines hohen Krankenstandes sowie einer angespannten Fahrzeugverfügbarkeit sowohl im ersten Quartal 2023 als auch erneut in zwei Schritten ab November/Dezember 2023 vorübergehend reduziert werden. Dieser reduzierte Stabilisierungsfahrplan stellte für die rnv eine Ausnahmesituation dar. Durch den für die rnv schweren Schritt der Angebotsreduzierung des Stabilisierungsfahrplans wird das Ziel verfolgt, den Fahrgästen ein verlässliches Angebot zu bieten und kurzfristige Fahrtausfälle zu verhindern. 2.1.4 Marktumfeld Der Trend zu flexiblen Arbeitsformen wie Home-Office oder mobiles Arbeiten hat sich nach der Pandemie verstetigt, ist aber leicht rückläufig. Obwohl sich die Zahl der Fahranlässe damit im Vergleich zu 2019 reduziert hat, konnten ab Mai 2023 konstant höhere Fahrgastzahlen als noch 2019 erreicht werden. Dies spricht dafür, dass es gelungen ist, auch neue Kundengruppen zu erschließen. Teilweise hängt dies auch damit zusammen, dass in Zeiten steigender Preise und bei gleichzeitiger Einführung des Deutschlandtickets der ÖPNV zunehmend wieder als kostengünstige Alternative wahrgenommen wird. Erstmals seit langem ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation im Bund fraglich, inwieweit das frühere Bekenntnis zu einer besseren Finanzierung des ÖPNV von Bund und Ländern eingehalten wird. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob sich das Ziel der Verkehrswende auch in der Finanzierung niederschlägt und ob insbesondere seitens der Städte eine Bereitschaft besteht, die notwendigen städtischen Push-Maßnahmen (z.B. deutlich erhöhte Parkgebühren, konsequente ÖPNV-Bevorrechtigung an den Lichtsignalanlagen sowie im Verkehrsraum) umzusetzen. Insgesamt besteht mit Blick auf das Ziel der Verkehrswende die Gefahr, dass sich die Politik zu sehr auf Tarifmaßnahmen (wie das Deutschlandticket) konzentriert und dabei die Finanzierung des Angebotsausbaus vernachlässigt wird. 2.2 Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 wurden durch die rnv im Namen und Auftrag der MV zahlreiche Baumaßnahmen an den Stadtbahngleisen im Stadtgebiet Mannheims umgesetzt sowie die entsprechenden Planungen vorangetrieben. Am 14. Februar 2023 ging der Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Karlsplatz ein. Die Offenlage erfolgte vom 27. März bis 11. April 2023. Im Zuge der Arbeiten soll der Knotenpunkt Karlsplatz komplett neu gestaltet werden. Der Baubeginn ist für Herbst 2024, das Bauende für Sommer 2025 vorgesehen. Am 17. Februar 2023 wurde die Haltestelle Mannheim Rathaus/rem nach fast vier Monaten Bauzeit wieder eröffnet. Der barrierefreie Ausbau an einer Schlüsselstelle im Mannheimer Stadtbahnnetz trägt zur Stärkung des ÖPNV für kommende Ausbauprojekte bei. Ab Ende Februar 2023 wurden auf etwa 800 Metern Länge die Gleise der Stadtbahnlinie 7 im Bereich der Mannheimer Haltestellen Ziethenstraße, Adolf-Damaschke-Ring und Talstraße begrünt. Die bisherigen Gleise wurden durch ein neuartiges Grüngleis mit sogenannten Sedum-Matten ersetzt. Damit wurde für den Haupteingang der Bundesgartenschau, der sich an der Talstraße befand, eine einladende und besonders umweltfreundliche Lösung gewählt. Am 19. April fand eine Bürgerinformationsveranstaltung zum barrierefreien Ausbau des Haltepunkts Duale Hochschule statt, um die Bürgerschaft zu informieren. Für den barrierefreien Ausbau des Haltepunkts an der Eisenbahnstrecke der Linie 5 ist geplant, den Treppenübergang über die Seckenheimer Landstraße abzureißen und dafür einen ebenerdigen Übergang über die achtspurige Straße zu bauen, der mit einer Ampel gesichert ist. Außerdem werden die Bahnsteige verbreitert und auf 30 Zentimeter angehoben, um einen stufenfreien Einstieg in die Fahrzeuge zu ermöglichen. Der Bau soll 2026 durchgeführt werden. Bei einer weiteren Bürgerinformationsveranstaltung am 8. Mai wurden die Ausbaupläne für die Haltestelle Bahnhof Käfertal sowie den angrenzenden rnv-Betriebshof Käfertal präsentiert. Der Bahnhof Käfertal spielt eine Schlüsselrolle im Konversionsnetz, da sich am Bahnhof Käfertal Umsteigemöglichkeiten zwischen den Linien 5, 5A, 15 sowie sechs Buslinien und seit Ende des Geschäftsjahres 2023 auch zur neuen Linie 16 nach Franklin ergeben. Das Maßnahmenpaket Konversionsnetz Mannheim umfasst verschiedene Teilprojekte zum Ausbau des Mannheimer Stadtbahnnetzes und zur Anbindung neuer Stadtquartiere, die auf Konversionsflächen entstehen. Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts wird im Zuge der Baumaßnahme durch eine Erweiterung von drei auf vier Gleise gesteigert. Zudem wird der Gleisstrang in Richtung Heddesheim bis zur Brücke der B 38 zweigleisig ausgebaut. Auch werden die bislang drei Bahnsteige des viel frequentierten Bahnhofs um einen vierten ergänzt. Die Bahnsteige werden neu geordnet und vollständig barrierefrei ausgebaut. Darüber hinaus werden Fahrleitungen, Unterwerk und Stellwerk angepasst. Die Bauarbeiten an der Maßnahme Käfertal Bahnhof sollen Ende 2025 beginnen und 2027 abgeschlossen sein. Am 17. Dezember 2023 konnte die Stadtbahnnetzerweiterung in den neuen Mannheimer Stadtteil Franklin abgeschlossen werden. Nach fast zwei Jahren Bauzeit ging die Strecke mit der neuen Linie 16 in Betrieb. Dabei ist die neue Stadtbahn der zentrale Baustein des ÖPNV-Konzepts der rnv für Franklin, das bis zum Abschluss der Arbeiten lediglich per Bus sowie On-Demand-Shuttle "fips" der rnv erschlossen war. Bis zum Abschluss der geplanten Kapazitätserweiterung der Haltestelle Käfertal Bahnhof verkehrt die Linie 16 nur als Pendelzug zwischen der Endhaltestelle Sullivan und Käfertal Bahnhof. Ab 2027 ist auch eine umsteigefreie Verbindung über die Innenstadt und weiter bis nach Mannheim-Rheinau geplant. Seit Januar 2022 wurde die zweigleisige Strecke mit Wendeschleife auf einer Länge von etwa 1,8 Kilometern gebaut, drei neue barrierefreie Haltestellen angelegt sowie der Haltepunkt Bensheimer Straße, von welchem aus die neue Linie 16 abzweigt, barrierefrei ausgebaut. Dabei wurde im zurückliegenden Geschäftsjahr durchgehend auf der Baustelle gearbeitet. Die Arbeiten am Haltepunkt Bensheimer Straße wurden bis März 2023 abgeschlossen. Bis September 2023 konnten auch die Gleisarbeiten vollständig abgeschlossen werden, sodass bis zur Inbetriebnahme noch Fahrleitungen, Haltestellen errichtet und die Bepflanzung der Wendeschleife und der Grüngleise durchgeführt werden konnten. Trotz vieler Herausforderungen im Jahr 2023, nicht zuletzt aufgrund von Material- und Lieferschwierigkeiten, blieb das anspruchsvolle Projekt damit im Zeitplan. 2.3 Lage 2.3.1 Ertragslage Die Gesamtleistung der MV sank im Geschäftsjahr 2023 um 7,2 Mio. € auf 9,0 Mio. €. Hintergrund sind die um 7,8 Mio. € auf 4,5 Mio. € gesunkenen Umsatzerlöse. Das Trassenentgelt wurde wie im Vorjahr vollständig auf 1 € abgesenkt. Die Erlöse aus der Arbeitnehmerüberlassung betragen 3,3 Mio. € (i. Vj. 11,8 Mio. €). Aus dem Erwerb des Geschäftsbetriebs der ZWM zum 01. Januar 2023 ergeben sich im Geschäftsjahr 2023 erstmalig Erlöse aus Rucksackkosten der ehemaligen ZWM-Mitarbeiter in Höhe von 0,4 Mio. € und Erlöse aus der Vermietung des ehemaligen ZWM-Betriebshofs in Höhe von 0,3 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben gegenläufig um 0,6 Mio. € auf 4,5 Mio. € zugenommen. Dem Anstieg liegen hauptsächlich höhere Ertragszuschüsse zugrunde.
Der Materialaufwand hat sich gegenüber dem Vergleichszeitraum um 0,1 Mio. € auf 2,3 Mio. € (i. Vj. 2,2 Mio. €) erhöht. Der Personalaufwand hat um 0,7 Mio. € auf 30,2 Mio. € (i. Vj. 29,5 Mio. €) zugenommen. Ursache des Anstiegs ist die Übernahme der ehemaligen ZWM-Mitarbeiter zum 01. Januar 2023 sowie die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.560 € pro vollzeitbeschäftigter Person. Das Personal der MV wird an die rnv überlassen und baut sich langfristig ab. Die planmäßigen Abschreibungen sind um 0,1 Mio. € auf 17,5 Mio. € (i. Vj. 17,4 Mio. €) angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich mit 1,5 Mio. € annähernd auf Vorjahresniveau und beinhalten hauptsächlich Aufwendungen für kaufmännische Dienstleistungen (1,0 Mio. €). Das Finanzergebnis beträgt 37,8 Mio. € (i. Vj. 26,8 Mio. €) und setzt sich wie folgt zusammen:
Das Ergebnis nach Steuern verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Mio. € auf -4,7 Mio. € (i. Vj. -7,6 Mio. €). Der nach Abzug der sonstigen Steuern verbleibende Jahresfehlbetrag von -4,9 Mio. € wird durch eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 1,8 Mio. € gemindert, sodass nur 3,1 Mio. € aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages durch die MKB auszugleichen sind.
2.3.2 Vermögens- und Finanzlage 2.3.2.1 Kennziffern Die Bilanzsumme der MV sank zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 28,1 Mio. € auf 863,8 Mio. € (i. Vj. 891,9 Mio. €). Das Anlagevermögen verringerte sich um 23,9 Mio. € auf 780,4 Mio. € (i. Vj. 804,3 Mio. €), das Umlaufvermögen um 4,2 Mio. € auf 83,4 Mio. € (i. Vj. 87,6 Mio. €). Hintergrund des gesunkenen Umlaufvermögens sind unter anderem niedrigere Forderungen gegenüber der rnv aus der Endabrechnung der Arbeitnehmerüberlassung (-10,3 Mio. €) sowie niedrigere Forderungen aus Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gegenüber der MKB (-8,3 Mio. €). Gegenläufig wirkt die höhere Dividendenforderung gegenüber der MVV Energie AG (+13,2 Mio. €). Die Anlagenquote erhöhte sich um 0,1 Prozentpunkte auf 90,3% (i. Vj. 90,2%). Gegenläufig verringerte sich die Umlaufintensität gegenüber dem Vergleichszeitpunkt um 0,1 Prozentpunkte auf 9,7% (i. Vj. 9,8%).
Im Berichtsjahr ist das Anlagevermögen zu 26,3% (i. Vj. 25,8%) durch Eigenkapital sowie zu 97,8% (i. Vj. 97,8%) durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert. Langfristiges Fremdkapital ist als langfristig finanziertes Kapital, unabhängig von der Restlaufzeit, definiert. Langfristig gebundenes Vermögen wird somit mit langfristigem Kapital finanziert.
Die Eigenkapitalquote beträgt 23,8% (i. Vj. 23,2%). Die Verringerung des Eigenkapitals ist auf eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 1,8 Mio. € zurückzuführen. Die Verringerung des Fremdkapitals um 26,3 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Darlehens- und Cash-Pool-Verbindlichkeiten gegenüber der MKB (-25,1 Mio. €), welche nach Eingang von Investitionszuschüssen reduziert werden konnten. Auch die Zuschuss-Verbindlichkeiten (-3,4 Mio. €) sind zurückgegangen. Gegenläufig erhöhten sich die Rückstellungen (+2,7 Mio. €).
2.3.2.2 Investitionen Die MV ist als Eigentümerin der Infrastruktur für Investitionen in die weitgehend an die rnv verpachteten Anlagen zuständig. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 33,5 Mio. € in neue Sachanlagen der Streckeninfrastruktur und der Betriebshöfe investiert. Der wertmäßig größte Anteil entfällt auf die Maßnahme "Stadtbahn Benjamin Franklin Village". Hier lag das Investitionsvolumen der MV im Jahr 2023 bei 10,6 Mio. €. Auf das Projekt "Umbau Haltepunkt Bensheimer Straße" entfällt in 2023 ein Investitionsvolumen von 6,2 Mio. €. Für das Projekt "Kapazitätserweiterung Mannheim Hauptbahnhof" wurden in 2023 rund 2,3 Mio. € investiert. Weitere investive Mittel (2,0 Mio. €) flossen in die Betriebsstabilisierung der Strecke 9402 zwischen Mannheim und Heidelberg. Zusätzlich zu den oben genannten Investitionen erwarb die MV im Rahmen des ZWM-Asset-Deals bereits bestehende Anlagegüter der ZWM in Höhe von rund 7,1 Mio. €. Auf Grundstücke und Gebäude entfallen davon 6,3 Mio. €, auf technische Betriebsanlagen wie z. B. Gleise und Fahrleitungen 0,8 Mio. €. Die MV erhält für ihre infrastrukturellen Baumaßnahmen Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), aus dem Oberbauprogramm nach dem Landeseisenbahnfinanzierungsgesetz Baden-Württemberg (LEFG), für höhengleiche Kreuzungen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sowie als Komplementärmittel von städtischer Seite. Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft in 2023 Zuwendungen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, vom Rhein-Neckar-Kreis und aus dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg. Im Geschäftsjahr 2023 sind der Gesellschaft Zuschüsse in Höhe von rund 42,3 Mio. € zugeflossen. Ausstehende Zuschüsse im Rahmen des GVFG für bereits fertiggestellte Baumaßnahmen werden als Forderungen bilanziert. Zum Geschäftsjahresende umfassen diese Forderungen ein Volumen von 16,4 Mio. €. Nicht als Forderungen abgebildet sind ausstehende Zuschüsse des Landes für Baumaßnahmen, insbesondere im Rahmen des Mannheimer Konversionsnetzes, für die zum Bilanzstichtag entweder noch kein Förderbescheid vorliegt und/oder die Maßnahmen noch nicht fertiggestellt sind. Die Gesellschaft geht entsprechend auch hier in Vorfinanzierung. 2.3.2.3 Liquidität Die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Stichtag auf 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,5 Mio. €). Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus dem operativen Cash-Pool mit der MKB in Höhe von 56,4 Mio. € (i. Vj. 59,7 Mio. €). Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtsjahr jederzeit gegeben 2.4 Gesamtaussage zu Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens Die Gesellschaft realisierte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtleistung in Höhe von rund 9,0 Mio. € und damit rund 15,4 Mio. € mehr als in der Planung angenommen. Die Umsätze aus dem Kerngeschäft, Vermietung der Infrastruktur sowie Arbeitnehmerüberlassung an die rnv, liegen rund 3,6 Mio. € über dem Planwert. Wesentlichen Anteil daran hat die gegenüber Plan niedrigere Endabrechnung der rnv, die maßgeblich durch den Ausgleichsmechanismus des Deutschlandtickets bestimmt ist. Die sonstigen Umsätze verbessern sich um 10,2 Mio. €; hier wurde der zusätzliche Defizitausgleich planerisch abgebildet. Dieser war notwendig, weil laut Planung nach vollständiger Absenkung der Entgelte für Arbeitnehmerüberlassung und Trasse noch ein anteiliges Restdefizit der rnv auszugleichen war. Geprägt durch höhere Zuschüsse aus dem Oberbauprogramm und dem Programm höhengleiche Kreuzungen sowie ungeplante Zuschüsse für 3G-Kontrollen im ÖPNV sowie Schülerzusatzverkehre der Jahre 2020 und 2021 verbessern sich die sonstigen betrieblichen Erträge um 1,6 Mio. € gegenüber Plan. Die Dividende der MVV Energie AG stieg gegenüber der Planung um 10 Cent / Aktie. Zusätzlich wurde für das Geschäftsjahr 2023 eine einmalige Sonderdividende von 0,30 Cent / Aktie ausgeschüttet. Dadurch ergibt sich eine Ergebnisverbesserung von rund 13,2 Mio. €. Die Personalaufwendungen stiegen, wesentlich bedingt durch die Auszahlung eines Inflationsausgleiches, um 0,5 Mio. € gegenüber der Planung an. Die Zinsaufwendungen zur Finanzierung der Investitionen fallen aufgrund des von der Planung abweichenden, deutlich höheren Zinsniveaus um rund 1,8 Mio. € höher aus. Alle weiteren Positionen zusammen ergeben zusätzliche Ergebnisverbesserungen von rund 0,4 Mio. €. Gesamthaft bedeutet dies eine Verbesserung von rund 26,7 Mio. € gegenüber dem ursprünglich geplanten Defizit von rund 31,5 Mio. €. Der Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2023 beträgt 4,9 Mio. € vor Entnahme aus den Gewinnrücklagen (1,8 Mio. €) und Verlustübernahme durch die MKB (3,1 Mio. €). 2.5 Mitarbeiter
Der Abschmelzungsprozess der Mitarbeiterzahl der MV hat sich im Berichtsjahr, trotz Übernahme der ehemaligen ZWM-Mitarbeiter zum 01. Januar 2023, kontinuierlich fortgesetzt. Waren zum 31. Dezember 2022 noch 375 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der MV beschäftigt, ist die Mitarbeiterzahl zum Geschäftsjahresende 2023 auf 362 gesunken. Die Überlassungsvereinbarung mit der rnv zur Fortsetzung des operativen Geschäfts sieht vor, Neueinstellungen nicht mehr bei der MV, sondern nur noch direkt bei der rnv vorzunehmen. Die Altersstruktur der Beschäftigten ist hierbei der entscheidende und gut planbare Faktor der aktuellen und zukünftigen Entwicklung, da die überlassenen Mitarbeiter zunehmend aus Altersgründen ausscheiden. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht3.1 Prognosebericht Die Wirtschafts- und Mehrjahresplanung der MV ist, wie in der Vergangenheit auch, durch die stetige Verbesserung der Netzinfrastruktur geprägt. Ertragslage Die Gesamtleistung der MV wird auch in Zukunft durch die Personalüberlassung sowie die Vermietung der Trasse an die rnv bestimmt. Mit dem Erwerb des ZWM-Geschäftsbetriebs in 2023 sind in der Gesamtleistung der MV auch die Personalüberlassungsentgelte der übernommenen Mitarbeiter sowie die Verrechnung der Werkstätten an die rnv enthalten. In der Ertragslage ist ein geplanter zusätzlicher Defizitausgleich rechnerisch gegenüber der rnv enthalten. Dies bedeutet, dass nach derzeit geplanter vollständiger Absenkung der Entgelte für Arbeitnehmerüberlassung und Trasse in den Jahren 2024 und 2025 ein geringes Restdefizit verbleibt, das gegenüber der rnv auszugleichen ist. Die tatsächliche Notwendigkeit eines über die Reduktion der Entgelte für Arbeitnehmerüberlassung und Trasse hinausgehenden Verlustausgleichs für den Standort Mannheim bleibt jedoch der jeweiligen Spitzabrechnung vorbehalten. Bei der rnv-Erlösplanung gibt es vor allem aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets und der politisch ungeklärten zukünftigen Ausgestaltung des Schadensausgleichs erhebliche Unsicherheiten. Planerisch ist gemäß den abgestimmten Prämissen über den gesamten Zeitraum von 2024 - 2028 ein Schadensausgleich inklusive Nachschusspflicht verarbeitet. Bislang ist der Schadensausgleich - und auch lediglich ohne Nachschusspflicht - lediglich bis 2025 bestätigt. Die anteiligen Erlöse der rnv gehen über die Endabrechnung in das Ergebnis der MV ein. Von daher wirkt der Schadensausgleich für das Deutschlandticket auch mittelbar im Ergebnis der MV. Die erwarteten sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen. Der Gesamtleistung in Höhe von voraussichtlich 3,1 Mio. € stehen gemäß Wirtschaftsplan Aufwendungen für die Betriebsleistung von 48,1 Mio. € gegenüber. Der überwiegende Anteil betrifft Aufwendungen für das überlassene Personal sowie Abschreibungen für bereits in der Vergangenheit durchgeführte und zukünftig geplante Investitionen. Die geplanten Dividendenerträge (1,05 € / Aktie) aus der Beteiligung an der MVV Energie AG in Höhe von 34,7 Mio. € prägen das Finanzergebnis deutlich. Im Geschäftsjahr 2024 wird ein negatives Zinsergebnis in Höhe von rund 10,2 Mio. € erwartet. Unter Berücksichtigung der bereits genannten Dividendenerträge ergibt sich ein positives Finanzergebnis in Höhe von 24,5 Mio. €. Planerisch erreicht die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 somit ein Defizit von rund 20,5 Mio. €. Vor Ergebnisübernahme durch die MKB erfolgt eine geplante Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von rund 1,8 Mio. €. Dadurch reduziert sich der von der MKB auszugleichende Betrag auf rund 18,7 Mio. €. Nach Abschluss der Wirtschaftsplanung wurde die Dividende der MVV Energie AG für 2024 um 0,10 € / Aktie auf 1,15 € / Aktie angehoben. Daraus resultiert eine Ergebnisverbesserung von 3,3 Mio. €. Investitionen Für das Geschäftsjahr 2024 belaufen sich die Brutto-Investitionen laut Planung auf 55,3 Mio. €. Demgegenüber stehen Zuschüsse in Höhe von 40,3 Mio. €, so dass daraus Netto-Investitionen für Baumaßnahmen in Höhe von rund 15,1 Mio. € resultieren. Die geplanten Netto-Investitionen in die Erneuerung und den Ausbau der Betriebshöfe in Mannheim betragen für das Geschäftsjahr 2024 insgesamt 7,8 Mio. €. Im Rahmen des Standortkonzepts sind in 2024 unter anderem Mittel für das Zentrum Innovative Mobilität (5,0 Mio. €) vorgesehen. Darüber hinaus sind folgende größere Einzelmaßnahmen (jeweils Netto-Investitionen) für das Geschäftsjahr 2024 geplant: Erneuerung der Spritzschutzanlagen / Haltestellenausstattung im Stadtgebiet Mannheim (1,8 Mio. €), Betriebsstabilisierung Strecke 9402 im Streckenabschnitt Edingen (1,6 Mio. €) sowie Gleiserneuerung in Richtung Heddesheim (1,5 Mio. €). Bis zum endgültigen Eingang der Zuschüsse entsteht der Gesellschaft ein Vorfinanzierungsaufwand. Dieser ist planerisch als zusätzlicher Zinsaufwand abgebildet. 3.2 Chancen- und Risikobericht Chancen- und Risikomanagementsystem Das bei der MV implementierte Chancen- und Risikomanagementsystem sichert mit vierteljährlich stattfindenden Aktualisierungen des Risikoportfolios eine kontinuierliche, verlässliche und vollständige Überwachung der Unternehmenschancen und -risiken. Es dient dem frühzeitigen Erkennen sowie der Steuerung von Chancen und Risiken, die potenziell die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MV beeinflussen und trägt damit zur Absicherung der Unternehmensziele bei. Das Chancen- und Risikomanagementsystem ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Zur konsequenten und systematisierten Überwachung von Chancen und Risiken setzt die MV ein auf den Unternehmenskontext angepasstes Management- und Kontrollsystem ein. Dieses bietet ein systemisches Rahmenwerk aus Richtlinie, Grundsätzen, Definitionen und Verantwortlichkeiten. Es stellt zur operativen Umsetzung ein unternehmensspezifisch aufgebautes Portal bereit, in welchem Unternehmenschancen und -risiken in allen Aspekten regelmäßig erfasst und aktualisiert sowie bedarfsgerecht ausgewertet werden können. Der Prozess beinhaltet zur Qualitätssicherung eine regelmäßige, mehrstufige Plausibilisierung. Somit unterliegt die aktuelle Unternehmenssituation einer kontinuierlichen Chancen- und Risikobetrachtung, Risikorevision und Risikoanalyse, welche quartalsweise durch das Zentrale Risikomanagement in einem abgestimmten Chancen- und Risikobericht an die Führung des Unternehmens berichtet wird. Chancen- und Risikoportfolio Die einzelnen Chancen und Risiken werden jeweils mit ihrem Bruttopotenzial und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit im Hinblick auf das Unternehmensergebnis in der Wirtschaftsplanung bewertet. Dieser aus dem Produkt der beiden Werte zusammengesetzte, annualisierte Erwartungswert des gesamten Portfolios ist im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr (275 T€ Risiko) auf eine Chance von 4.114 T€ angestiegen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 hat sich die absolute Anzahl der gemeldeten Unternehmenschancen und -risiken im Vergleich zum Vorjahr (17 Einzelsachverhalte) leicht auf 19 Einzelsachverhalte erhöht. MV führt im Risikoportfolio auch einige Risiken ohne Schadenserwartungswert; diese werden nicht in der Risikomatrix des Unternehmens abgebildet.
Grafik: Risikomatrix MV 2023 Chancen- und Risikolage Die mittelbaren Folgen der Corona-Pandemie wirken im Chancen- und Risikoportfolio der MV weiter nach. Insbesondere die Chancen aus den Corona-Rettungsschirmen der Jahre 2021 und 2022 entwickeln sich positiv, da die Erstattungsquoten für Einnahmeverluste höher ausfallen könnten als antizipiert. Chancen ergeben sich auch aus dem Schadensausgleich für Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets. Entsprechend der aktuellen Schadensrichtlinie könnten sich höhere Ausgleichszahlungen ergeben, als in der Wirtschaftsplanung unterstellt. Als wesentliches, wenn auch mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit angenommenes Risiko, zeigt sich der mögliche Verlust des umsatzsteuerlichen Unternehmerstatus der MV und damit der Verlust des Vorsteuerabzugs ab 2024. Im Kontext der Verbindlichen Auskunft zur neuen Betrauung aus dem Dezember 2023 wurde die Verbindliche Auskunft zur alten Betrauung aus 2009 teilweise mit sofortiger Wirkung widerrufen. Der Teilwiderruf betrifft die Absenkung der Entgelte für Arbeitnehmerüberlassung und Trasseninfrastruktur auf bis zu 1 €. Gegen den Widerruf wurde fristgerecht Einspruch erhoben. Zumindest für 2024 ist der umsatzsteuerliche Unternehmerstatus der MV noch als gesichert anzusehen. Für 2025 ff. bestehen Handlungsspielräume, das Risiko zu begrenzen. Angestiegen ist im Geschäftsjahr 2023 das Zinsänderungsrisiko aus Cash-Pool Verbindlichkeiten gegenüber der MKB. Da die kurzfristigen Cash-Pool-Verbindlichkeiten mit dem 3-Monats EURIBOR zuzüglich einer Marge verzinst werden und der Zinssatz als Planprämisse festgelegt ist, beeinflussen Schwankungen im EURIBOR den Zinsaufwand der Gesellschaft. Aufgrund der momentan volatilen Märkte können die Annahmen aus der Wirtschaftsplanung bzw. dem Forecast verhältnismäßig schnell veraltet sein. Hierdurch steigt die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos. Ein wesentliches Risiko im Portfolio der MV entsteht durch die Überzeichnung des Fördertopfes Grunderneuerung. Hierdurch besteht die Gefahr, dass die in der Wirtschaftsplanung des Unternehmens vorgesehenen Zuschüsse nicht oder nur vermindert bewilligt und ausgezahlt werden können. Im Wesentlichen besteht das weitere Risikoinventar der MV aus Bestandsrisiken aus dem Fachgebiet Finanzen, die in ihrer Bewertung und in ihrem Inhalt praktisch keiner Volatilität unterliegen. Alle im Geschäftsjahr 2023 im Portfolio geführten Risiken werden als beherrschbar angesehen. Gegenwärtig liegen keine Hinweise auf Risiken vor, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens gefährdet haben oder künftig gefährden könnten. 4. Erklärung zum Mannheimer Corporate Governance KodexDie Geschäftsführung erklärt, dass den Vorgaben und Empfehlungen des Mannheimer Corporate Governance Kodex unter Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen Struktur der Gesellschaft entsprochen wurde und wird. Die Beachtung des Kodex ist auch in der Zukunft beabsichtigt. Der Aufsichtsrat hat sich am 10. April 2024 dieser Einschätzung angeschlossen.
Mannheim, den 19. April 2024 Marcus Geithe, Geschäftsführer Bilanz zum Stichtag 31.12.2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der MV Mannheimer Verkehr GmbH - im Folgenden MV genannt - für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften und dem GmbHG aufgestellt. Die MV ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim Nr. HRB 709176 eingetragen. Die Bilanz entspricht der Gliederung nach § 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Angaben, für die ein Wahlrecht zum Ausweis in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang besteht, sind grundsätzlich im Anhang dargestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Soweit die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, erfolgen Wertaufholungen. Die Herstellungskosten beinhalten neben den Einzelkosten auch angemessene Bestandteile der Gemeinkosten. Darüber hinaus enthalten die Herstellungskosten von Baumaßnahmen auch Kostenbestandteile, die über den Fertigstellungsgrad der Projekte ermittelt wurden. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Abschreibungen erfolgen linear und hinsichtlich der Nutzungsdauern in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften, die nach Einschätzung der Geschäftsführung die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern widerspiegeln. Immaterielle Vermögensgegenstände werden über eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Für das Sachanlagevermögen gelten unverändert folgende Abschreibungsfristen:
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Bei Anschaffungskosten von mehr als 800,00 € gilt die reguläre Abschreibung über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes. Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Ausstehende Zuschüsse, für die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, werden ebenfalls abgesetzt und als Forderung unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Erhaltene Investitionszuschüsse für Anlagen im Bau werden als Verbindlichkeit unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungswerten bilanziert, ggf. werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken mit den Nennwerten angesetzt. Vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen werden als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. Mit Tarifvertrag vom 06.06.2018 wurde die Einführung von Zeitwertkonten vereinbart. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MV wird damit die Möglichkeit eröffnet, bestimmte Ansprüche zur Finanzierung von späteren Freistellungszeiten von der Arbeitsleistung anzusparen. Das im Rahmen eines doppelten Treuhandmodells auf den Debeka Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Koblenz, übertragene Vermögen dient dem Insolvenzschutz gemäß § 7e SGB IV sowie der Werterhaltungsgarantie gemäß § 7d SGB IV der Zeitwertguthaben. Als Treuhänder fungiert dabei der PensTrust e.V., Frankfurt am Main. Das Treuhandvermögen ist als sog. Planvermögen gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zu qualifizieren und zwingend mit der Versorgungsverpflichtung aus dem Zeitwertguthaben zu saldieren. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 1 S. 4 HGB). Ein die Anschaffungskosten des Planvermögens übersteigender Zeitwert unterliegt der Ausschüttungs- und Abführungssperre gemäß § 268 Abs. 8 S. 1 HGB. Aufgrund der Saldierungspflicht von bewertetem Planvermögen und bewerteter Rückstellung kann es zu einem Aktivüberhang kommen. Dieser Überhang ist gemäß § 246 Abs. 2 S. 3 HGB unter einem gesonderten Posten als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auszuweisen (§ 266 Abs. 2 Buchst. E HGB). Ein aus der Saldierung resultierender Passivüberhang wird unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Verpflichtungen aus Sterbegeld, Jubiläen, Beihilfen und dem Demografie-Modell erfolgt nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected Unit Credit Method" (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden bei den vorgenannten Rückstellungen sowie den Rückstellungen für Zeitwertkonten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB auf den Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,83 % (i. Vj. 1,79 %) verwendet. Erträge und Aufwendungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden, wie in den Vorjahren, im Finanzergebnis ausgewiesen. Den Berechnungen liegt ein Gehalts- bzw. Rententrend zwischen 1,0 % (i. Vj. 1,0 %) p. a. bis 2,5 % (i. Vj. 2,5 %) p. a. zu Grunde. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht zum Abschlussstichtag ein ausschüttungsgesperrter, jedoch nicht abführungsgesperrter Betrag in Höhe von 42.885 € (i. Vj. 229.976 €). Dieser Betrag entspricht dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB zwischen den Pensionsrückstellungen bewertet mit einem 10-jährigen Durchschnittszinssatz und den Pensionsrückstellungen bewertet mit einem 7-jährigen Durchschnittszinssatz. Bei der Bewertung der Rückstellungen für Sterbegeld, Jubiläen, Beihilfen und Zeitwertkonten wurde ein Rechnungszinssatz von 1,76 % (i. Vj. 1,45 %) p. a. bzw. von 1,26 % (i. Vj. 0,84 %) p. a. bei der Rückstellung für das Demografie-Modell berücksichtigt. Den Berechnungen liegt ein Gehaltstrend in Höhe von 2,5 % (i. Vj. 2,5 %) p. a. zu Grunde. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei der Bewertung werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ansatz erfolgte zum Nennwert. Bei den folgenden Aufgliederungen im Anhang kann es auf Grund von Rundungsdifferenzen zu Verschiebungen von +/- 1 T€ kommen. Angaben zur Bilanz(1) Anlagevermögen Der Anlagenspiegel der MV, der dem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist, zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten. Die nach § 285 Nr. 11 HGB angabepflichtigen Anteile an Unternehmen können der Anteilsliste entnommen werden, die dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 4.443 T€ (i. Vj. 14.127 T€) und umfassen im Wesentlichen Forderungen gegen die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Mannheim, - im Folgenden rnv genannt - in Höhe von 3.778 T€ aus der Endabrechnung der Arbeitnehmerüberlassung 2023 (i. Vj. 14.068 T€). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren überwiegend aus der Dividendenforderung gegen die MVV Energie AG, Mannheim, in Höhe von 47.878 T€ (i. Vj. 34.670 T€) im Rahmen der Gewinnvereinnahmung, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entsteht. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen Forderungen gegen die MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH, Mannheim - im Folgenden MKB genannt - aus Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 9.146 T€ (i. Vj. 17.420 T€) sowie aus dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag mit der MKB in Höhe von 3.081 T€ (i. Vj. 5.887 T€). Der überwiegende Anteil der sonstigen Vermögensgegenstände entfällt auf Forderungen gegen das Land Baden-Württemberg für ausstehende Zuschüsse im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes in Höhe von 16.400 T€ (i. Vj. 12.884 T€).
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. (3) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel beinhalten ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten. (4) Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital der MV beträgt unverändert 30.309 T€. Hiervon hält die MKB 99,99 % und die Stadt Mannheim 0,01 %. (5) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr 32.753 T€. (6) Gewinnrücklagen Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um andere Gewinnrücklagen in Höhe von 142.297 T€ (i. Vj. 144.062 T€). Die Gewinnrücklagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Entnahme von während der Organschaft gebildeten Gewinnrücklagen um 1.766 T€ verringert. (7) Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Personalaufwendungen (8.047 T€; i. Vj. 7.013 T€), Rückzahlungsverpflichtungen erhaltener Zuschüsse (3.717, i. Vj. 0 T€), Rückbauverpflichtungen (2.017 T€; i. Vj. 4.034 T€), ausstehende Rechnungen (729 T€; i. Vj. 566 T€) und Haftpflichtversicherungsumlagen (445 T€; i. Vj. 469 T€) enthalten. Aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme hat sich die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 entschieden, die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen über die nächsten Jahre aufzulösen. In einem ersten Schritt erfolgte im Geschäftsjahr 2021 eine Auflösung der Rückstellung in Höhe des Überdeckungsbetrags per 31. Dezember 2021 aus der Ausübung des Beibehaltungswahlrechtes gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 EGHGB (3.769 T€). Die verbleibende Rückstellung wird ratierlich über 3 Jahre (jeweils 2.017 T€) aufgelöst. Aus der Saldierung des auf den Debeka Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Koblenz, übertragenen Treuhandvermögens mit der Rückstellung für Versorgungsverpflichtungen aus Zeitwertguthaben gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 25 T€. Der beizulegende Zeitwert des Treuhandvermögens entspricht mit 471 T€ (i. Vj. 434 T€) den Anschaffungskosten. Der Erfüllungsbetrag der Versorgungsverpflichtungen aus Zeitwertguthaben beträgt 496 T€ (i. Vj. 424 T€). Dem Treuhandvermögen wurden für das Geschäftsjahr 2023 laufende Anlageerträge in Höhe von 6 T€ (i. Vj. 4 T€) gutgeschrieben.
(8) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich im Wesentlichen aus Baumaßnahmen der MV. Bis 31.12.2018 verrechnete die rnv die von ihr im eigenen Namen geplanten und ausgeschriebenen Baumaßnahmen mit Fertigstellung an die MV weiter. Aus diesem Abwicklungsmodell resultieren per 31.12.2023 Verbindlichkeiten gegenüber der rnv in Höhe von 6.219 T€ (i. Vj. 6.198 T€). Seit 01.01.2019 lässt die rnv neue Baumaßnahmen der MV im Namen der MV planen und ausschreiben. Aus diesem neuen Abwicklungsmodell resultieren per 31.12.2023 Verbindlichkeiten aus bezogenen Bauleistungen in Höhe von 8.766 T€ (i. Vj. 7.661 T€). Diese wurden in Teilen über den Fertigstellungsgrad der Projekte ermittelt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen 614.746 T€ (i. Vj. 639.763 T€), davon gegenüber dem Gesellschafter MKB 614.746 T€ (i. Vj. 639.763 T€). Letztere resultieren aus Finanzierungstätigkeiten der MKB im Rahmen der Cash Pooling-Verträge und der Darlehen. Darlehen in Höhe von 327.534 T€ (i. Vj. 327.534 T€) entfallen auf die Finanzierung des Kaufpreises der Aktien der MVV Energie AG. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen hauptsächlich erhaltene Zuschüsse für Bauprojekte, die sich noch in den Anlagen im Bau befinden und deshalb als Verbindlichkeit dargestellt werden (4.011 T€; i. Vj. 7.421 T€).
(9) Rechnungsabgrenzungsposten Beim passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die Abgrenzung von Mietzahlungen für den Januar des Folgejahres. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt 145.976 T€ (i. Vj. 152.014 T€). Hiervon entfallen auf das Bestellobligo 73.554 T€ (i. Vj. 84.434 T€) und auf Zinszahlungsverpflichtungen aus langfristigen Darlehensverträgen gegenüber dem Gesellschafter MKB 72.422 T€ (i. Vj. 67.580 T€). Die Gesellschaft ist als Arbeitgeber Mitglied bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg in Karlsruhe. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die Versorgungsrentenverpflichtung betreffend. Einzelheiten hierzu regelt die Satzung der Zusatzversorgungskasse. Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Geschäftsjahr 2023 beträgt etwa 21.095 T€ (i. Vj. 22.031 T€) bei einem Umlagesatz von 6,30 % (i. Vj. 6,30 %) zuzüglich Sanierungsgeld von 3,70 % (i. Vj. 3,70 %) und einem Zusatzbeitrag von 0,54 % (i. Vj. 0,54 %) aus dem ZVK-pflichtigen Entgelt, das vom Arbeitgeber alleine getragen wird. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Zusatzversorgungskasse nur durch kommunale und öffentlich-rechtliche Trägerschaften abgesicherte Unternehmen ihre Arbeitnehmer versichern können, ist ein Ausfallrisiko bezüglich der Leistungen gegenüber den Versicherten als sehr gering einzuschätzen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung(10) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft in Höhe von 3.595 T€ resultieren aus der Arbeitnehmerüberlassung 3.282 T€ (i. Vj. 11.822 T€) sowie der Vermietung des ehemaligen ZWM-Betriebshofs 313 T€ (i. Vj. 0 T€) und der Trasse an die rnv. Das Trassenentgelt ist wie im Vorjahr vollständig auf 1 € abgesenkt. Unter den sonstigen Umsätzen werden Mieterträge (432 T€; i. Vj. 473 T€) und Erlöse aus sog. Rucksackkosten (424 T€; i. Vj. 0 T€) ausgewiesen. Bei den Erlösen aus Rucksackkosten handelt es sich um den Anteil der Erlöse aus der Überlassung der per 01.01.2023 auf die MV übergegangenen ZWM-Mitarbeiter an die rnv, der den rnv-Haustarif übersteigt. (11) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten in Höhe von 2.057 T€ (i. Vj. 2.522 T€) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Davon entfallen 2.017 T€ (i. Vj. 2.017 T€) auf die anteilige Auflösung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen. Darüber hinaus sind in dem Posten im Wesentlichen Erträge aus Zuschüssen für das Oberbauprogramm und das Programm höhengleiche Kreuzungen in Höhe von 1.331 T€ (i. Vj. 1.305 T€) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen periodenfremde Erträge in Höhe von 2.068 T€ (i. Vj. 2.523 T€). Diese betreffen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (2.057 T€; i. Vj. 2.522 T€) sowie Buchgewinne aus Anlagenabgängen (11 T€; i. Vj. 1 T€). (12) Materialaufwand
In den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind Skontoerlöse in Höhe von 14 T€ (i. Vj. 27 T€) enthalten. (13) Personalaufwand Im Geschäftsjahr 2023 waren im Durchschnitt 370 Arbeitnehmer (i. Vj. 387) bei der MV beschäftigt. Hiervon waren 146 (i. Vj. 150) kaufmännische Angestellte, 110 (i. Vj. 102) gewerbliche Angestellte und 114 (i. Vj. 135) Fahrer.
(14) Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 2 T€ (i. Vj. 123 T€) enthalten. Hierbei handelt es sich um Buchverluste aus Anlagenabgängen (2 T€; i. Vj. 123 T€). (15) Finanzergebnis
Aus dem Treuhandvermögen zur Absicherung der Versorgungsverpflichtungen aus Zeitwertguthaben ergaben sich laufende Anlageerträge in Höhe von 6 T€ (i. Vj. 4 T€), die dem Treuhandvermögen gutgeschrieben wurden. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Zeitwertkonten in Höhe von 5 T€ (i. Vj. 5 T€) wurden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Anlageerträgen aus dem Treuhandvermögen verrechnet. (16) Sonstige Steuern Dieser Posten beinhaltet Grundsteuer in Höhe von 108 T€ (i. Vj. 81 T€) sowie periodenfremden Umsatzsteueraufwand in Höhe von 1 T€ (i. Vj. 0 T€). Ergänzende AngabenIm Geschäftsjahr 2023 betrugen die Vergütungen für den Aufsichtsrat 22 T€ (i. Vj. 19 T€). Die Bezüge der Geschäftsführung beliefen sich auf 113 T€ (i. Vj. 110 T€). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung sind insgesamt 1.982 T€ (i. Vj. 2.019 T€) zurückgestellt, an Pensionen für besagten Personenkreis sind im Geschäftsjahr 103 T€ (i. Vj. 100 T€) gezahlt worden. Mit der MKB besteht unverändert ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Der bestehende Ergebnisabführungsvertrag wurde aufgrund der Neufassung des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG mit einer Änderungsvereinbarung im Jahr 2014 an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Angaben gemäß § 285 Nr. 14 und 14a HGB Der Jahresabschluss der MV wird in den Konzernabschluss der MKB, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die MKB ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB Nr. 1742 eingetragen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die MV ist daher gemäß § 291 Abs. 2 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit. Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB Die Angaben zu dem vom Abschlussprüfer berechneten Gesamthonorar werden im Konzernabschluss der MKB angegeben. NachtragsberichtZum Zeitpunkt der Berichtserstellung hält die Krise in der Ukraine weiter an. Da keinerlei geschäftliche Beziehungen mit den Konfliktparteien bestehen, hat der Konflikt keinen unmittelbaren Einfluss auf den Jahresabschluss 2023. Die globalen ökonomischen und politischen Folgen sind nur schwer abschätzbar. Mittelbar wird die rnv voraussichtlich von weiter steigenden Energiepreisen (insbesondere Diesel und Strom) betroffen sein, die über die Absenkung der Entgelte für Arbeitnehmerüberlassung und Trasse auch das Ergebnis der MV belasten. Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat
Geschäftsführung Marcus Geithe, Rechtsanwalt
Mannheim, den 19. April 2024 Geschäftsführung Marcus Geithe Entwicklung des Anlagevermögens
1 Kapitalanteil am 30.9.2023 gemäß § 16 Abs. 4 AktG; Eigenkapital und Jahresergebnis nach HGB bzw. lokalen Vorschriften 2 Mehrheit der Stimmrechte 3 Keine Stimmrechtsmehrheit 4 Ergebnisabführungs-/Betriebsergebnisabführungsvertrag 5a Beherrschender Einfluss - Komplementär-GmbH übt Geschäftsführung aus 5b Beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Regelungen 6 Maßgeblicher Einfluss aufgrund Gesellschaftsvertrag 7 Zugang im Geschäftsjahr 8 Werte sind im konsolidierten Teilkonzernabschluss enthalten 9 Es liegen keine Angaben vor 10 Rumpfgeschäftsjahresabschluss 11 Vorläufige Zahlen 12 Bürgerenergiegesellschaft im Konzern 13 Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MV Mannheimer Verkehr GmbH, Mannheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MV Mannheimer Verkehr GmbH, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MV Mannheimer Verkehr GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 19. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Andrea Ehrenmann, Wirtschaftsprüferin Thomas Büchler, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Über alle wichtigen Ereignisse im Unternehmen wurden wir von der Geschäftsführung regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Ebenso wurden wir in sämtliche für die Entwicklung des Unternehmens bedeutende Entscheidungen eingebunden. Wir haben die Geschäftsführung im Berichtsjahr entsprechend dem Gesellschaftsvertrag überwacht und beratend begleitet. Die Geschäftsführung informierte uns regelmäßig über Geschäftslage und -entwicklung der MV - Mannheimer Verkehr GmbH und die Entwicklung der Finanzlage. Ebenso erhielten wir Kenntnis über die Risikolage sowie über die Finanz-, Investitions- und Personalplanung wie auch die strategische Planung. Darüber hinaus haben wir die Wirtschaftsplanung für die MV - Mannheimer Verkehr GmbH für das Geschäftsjahr 2024 und die nähere Zukunft eingehend behandelt. Neben den Präsentationen und Unterlagen der Sitzungen gingen uns mündliche und schriftliche Berichte über bedeutende Vorgänge und notwendige Beschlüsse zu. Wir haben in jedem Quartal den Bericht zur aktuellen Geschäftsentwicklung erhalten, so dass wir zu jeder Zeit umfassend informiert waren. Bei zustimmungspflichtigen Entscheidungen und Maßnahmen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats die Beschlussvorlagen geprüft und Entscheidungen getroffen. Im Berichtszeitraum fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt. Schwerpunktthemen der Beratungen Beratungsschwerpunkte in den Aufsichtsratssitzungen waren der Jahresabschluss und der Lagebericht der MV - Mannheimer Verkehr GmbH für das Geschäftsjahr 2022, die Planungsprämissen für das Wirtschaftsjahr 2024 und die Mehrjahresplanung der nachfolgenden Jahre. Die Auswirkungen des Deutschlandtickets wurden ebenfalls umfassend in ihren kurzfristigen und langfristigen Folgen erörtert, und die Notwendigkeit der Unterstützung von Bund und Ländern sowie mittelfristig des kommunalen Haushalts dargestellt. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat mit der Entsprechenserklärung zur Einhaltung des Mannheimer Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2022, mit einem Werkstattbericht zur mittelfristigen Entwicklung und Finanzierung des ÖPNV. Darüber hinaus wurde der Kauf des Erbbaurechts des Grundstücks des ehemaligen Fleischversorgungszentrums, Schlachthofstraße 19, 68165 Mannheim als weiterer Schritt zur Umsetzung des Standortkonzept zur Entflechtung von Bus und Schiene behandelt. In allen Aufsichtsratssitzungen hat die Geschäftsführung jeweils in ihrem Bericht Informationen zu aktuellen Themen zusammengestellt. Schwerpunkt waren hierbei insbesondere die laufenden und geplanten Bauvorhaben, sowie die aktuellen Geschäftsentwicklungen. Der Aufsichtsrat wurde über den Vollzug des Asset Deals als strategisches Element im Standortkonzept zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse in der Möhlstraße sowie über die Verschlankung der rnv-Beteiligungsstruktur durch die in 2024 anstehende Verschmelzung der ZWM auf die rnv informiert. Zudem wurde über den Stabilisierungsfahrplan zur Wiederherstellung eines zuverlässigen Fahrplans für die Fahrgäste und zum Abbau von Belastungen für das rnv-Personal berichtet. Billigung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 und der Lagebericht der MV - Mannheimer Verkehr GmbH wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) für große Kapitalgesellschaften und dem GmbHG aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der MV - Mannheimer Verkehr GmbH geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der MV - Mannheimer Verkehr GmbH wurden uns rechtzeitig vor den Aufsichtsratssitzungen vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen geprüft und im Beisein der Wirtschaftsprüfer umfassend erörtert. Aufgrund unserer eigenen Prüfung erheben wir keine Einwände und schließen uns den Prüfungsergebnissen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC an. Der Aufsichtsrat billigte den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht in seiner Sitzung am 03. Juli 2024 und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, diesen festzustellen. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich der Geschäftsführung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das persönliche Engagement und die erfolgreiche geleistete Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr.
Mannheim im Juli 2024 Christian Specht, Aufsichtsratsvorsitzender Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 03.07.2024 festgestellt. |
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