HDS
Massivhausbau GmbH
Quedlinburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
39.582,18 |
39.695,06 |
| I.
Vorräte |
39.559,35 |
39.559,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22,83 |
135,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.582,18 |
39.695,06 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.708,18 |
25.564,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
712,00 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.568,41 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.698,00 |
6.401,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.875,00 |
7.729,47 |
| D.
Passive latente Steuern |
301,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.582,18 |
39.695,06 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Firma
der HDS Massivhausbau GmbH, Quedlinburg wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB unter Ergänzung der Darstellung der
Gewinnverwendung (§ 158 Abs. 1 AktG analog)
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Handelsgesetzbuch in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen unter Ausübung des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§
288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit den
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen. Verbindlichkeiten
wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
1. Gewinnrücklagen
Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG zum 01.
Januar 2010 wurden die notwendigen Anpassungen in Anwendung
des EGHGB in die Gewinnrücklagen eingestellt.
2. Bilanzgewinn
In dem Posten Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag in
Höhe von EUR 0,00 enthalten.
IV. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 1 HGB)
Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind
keine gesonderten Angaben notwendig.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 64 Abs. 3 GmbHG)
In der Bilanz sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 3.680,94
enthalten.
2.
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3
HGB)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen EUR 3.638,19
davon Sonstige Verbindlichkeiten (Zinsen)
EUR 42,75
EUR 3.680,94
3.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.
1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
31.12.2010 EUR 0,00.
4.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Udo Sporleder, Quedlinburg
Frau Dorothea Hecker, Quedlinburg
5.
Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Bilanzverlust EUR 3.568,41
Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird
auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
Quedlinburg, 30. September 2011
gez. Udo Sporleder
gez. Dorothea Hecker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.10.2011 festgestellt.
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