AK Riahi
GmbH
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.529,00 |
229,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.529,00 |
229,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.959,67 |
23.221,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.807,92 |
23.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.151,75 |
221,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.488,67 |
23.450,09 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.543,69 |
21.211,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.788,09 |
2.043,74 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.668,22 |
1.744,35 |
| B.
Rückstellungen |
1.933,55 |
2.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.011,43 |
138,18 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.011,43 |
138,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.488,67 |
23.450,09 |
Anhang
A.Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
I. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der§§
266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn-
und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II.In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
III. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
IV. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
V.Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
VI.Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
VII. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B.Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
wurden beachtet.
3.Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des §250HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II.Bewertungsmethoden
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse
ausgegangen.Vermögensgegenstände im Einzelwert
bis EUR 410,00 werden, sofern vorhanden, im Zugangsjahr
nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe
abgeschrieben. Von dem Wahlrecht einen Sammelposten
für Vermögensgegenstände zu bilden, deren
Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00
liegt, ist kein Gebrauch gemacht worden. Diese Regelung
kann gemäß IDW auch für die Handelsbilanz
übernommen werden..
6.Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde berücksichtigt.
7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8.Die sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag
bewertet.
Eine Rückstellung für latente Steuern im
Rahmen des § 249 I S. 1 HGB, die nach Ansicht des IDW
wohl verlangt wird, wurde nicht vorgenommen, da
gesetzgeberischer Wille in § 274a Nr. 5 HGB die
Befreiung von einer solchen Rückstellungsbildung ist.
Gemäß § 253 Abs. 2 S.1 HGB sind
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Jahre abgezinst worden
09. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungbetrag angesetzt.
10. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C.Angaben zu Bilanzposten
I.Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II.Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42 Abs. 3 GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter
Darlehensforderungen und Verbindlichkeiten, welche im
Kontennachweis erläutert sind.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D.Angaben zu G. u. V. - Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG i. V. m.
§ 254 HGB vorgenommen.
E.Sonstige Angaben
I.Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Akbar Riahi geführt.
II.Lagebericht
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wird
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Frankfurt am Main, den 26. April 2011
AK Riahi GmbH
( Akbar Riahi )
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.011,43 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 23.000,00
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2011 festgestellt.
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