Haustechnik Kircher GmbH
Oberstraße 26, 65326 Aarbergen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Kettenbach seit 14.5.2019 | Prokura |
Manuela Größchen seit 9.8.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Nicolai Kircher | 98.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Haustechnik Kircher GmbHEigenbeteiligung | 2.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 2.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Haustechnik Kircher GmbHAarbergenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang zum 31.12.2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, mit einem Nettowert von Euro 250,00 bis zu einem Nettowert von Euro 800,00, wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Anschaffungen mit einem Nettowert bis zu Euro 250,00, sind als Betriebsausgaben, verbucht worden. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Barmittel wurden mit den Nominalwerten angesetzt. Die Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte mit dem Nominalwert Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Der Rechnungszins beruht auf den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 10 Jahre i.H. von 2,03 %. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den "Richttafeln von 2018 G" von Prof. Dr. Heubeck. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 315.722,00. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel sowie der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Zurzeit bestehen keine Dauerschuldverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, aus dem Jahresüberschuss sowie den Gewinnvortrag, auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige Berichtsbestandteile
Sonstige Pflichtangaben
Aarbergen, 15.03.2025 gez.: Frau Manuela Größchen
Angaben zur Feststellung:
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