SinSci
GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.622,00 |
6.260,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.900,00 |
5.100,00 |
| II.
Sachanlagen |
722,00 |
1.160,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.234,77 |
66.362,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.835,22 |
55.844,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
55.071,86 |
54.624,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.399,55 |
10.517,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.824,45 |
25.904,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
96.681,22 |
98.526,47 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.594,25 |
7.827,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.775,20 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
42.172,47 |
42.172,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
991,52 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.150,00 |
3.150,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
83.936,97 |
87.548,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
83.936,97 |
87.548,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
96.681,22 |
98.526,47 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss
der Firma
SinSci GmbH, Wuppertal
wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und
der Steuergesetze beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Da steuerlich
abweichende Besonderheiten nicht zu berücksichtigen
waren, konnte eine Einheitsbilanz aufgestellt werden.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 Abs.1 und Abs. 4 HGB
angegebenen Größenklassen handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft mit beschränkter
Haftung, die die entsprechenden Erleichterungen bei der
Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch nimmt.
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im
Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Steuerliche Bewertungsvorschriften wurden
berücksichtigt.
Einzelne Positionen wurden wir folgt bewertet:
.
| • |
Die immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert
|
| • |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes, unter
Berücksichtigung der steuerlichen
Abschreibungstabellen.
|
| • |
Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und
degressiv vorgenommen.
|
| • |
Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
|
| • |
Bewegliche, geringwertige
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von Euro 1.000,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig
abgeschrieben. Der hieraus resultierende Sammelposten
wurde aus Vereinfachungsgründen in die
Handelsbilanz übernommen.
|
| • |
Bewegliche, geringwertige
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
|
| • |
Die Vorräte wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den
niedrigeren Börsen- und Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war,
wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben. In die Herstellungskosten wurden neben
den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
|
| • |
Die Bewertung erfolgte
durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft
übernommen.
|
| • |
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
|
| • |
Der Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert
bewertet.
|
| • |
Die Eigenkapitalpositionen
wurden ebenfalls mit dem Nennwert angesetzt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die
Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
|
| • |
Die Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Dabei wurden
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr -soweit vorhanden- mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
|
| • |
Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
|
| • |
Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
|
4. Währungsumrechung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
II. Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Die Zusammensetzung der Forderungen und
Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Kontennachweis.
III. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzabgaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine so
genannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.
Da die anzuwendenden handelsrechtlichen und
steuerlichen Vorschriften unter Beachtung des
Maßgeblichkeitsgrundsatzes sowie der "umgekehrten
Maßgeblichkeit" im vorliegenden Fall zu keinen
abweichenden Bewertungen führen, liegt eine
"Einheitsbilanz" vor. Eine steuerliche
Ergänzungsrechnung nach § 60 II EStDV
erübrigt sich somit.
IV. Verwendung des Ergebnisses
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2013
festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von
Euro 991,52 wird auf neue Rechnung vorgetragen
V. Haftungsverhältnisse
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren Verpflichtungen und
Eventualverbindlichkeiten zu vermerken.
VI. Sonstiges
Ausleihungen an den/ die Gesellschafter sind
nicht erfolgt.
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern
bestehen in Höhe von Euro 55.071,86
Ein
Lagebericht wurde nicht erstellt.
Geschäftsführer war am
Bilanzstichtag:
Achim Könes
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Achim Könes
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2013 festgestellt.
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