KLG Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Edwin Ludwig Jakob seit 27.6.2023 | Geschäftsführer |
Marco Jakob seit 26.3.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 24.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
FLG Leasing GmbHEigenbeteiligung | 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FLG Leasing GmbHSteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023Darstellung des Geschäftsverlaufes Geschäftsentwicklung der FLG Leasing GmbH Die FLG Leasing GmbH entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 außerplanmäßig und konnte Ihren Kundenstamm wiederum um 10 % erweitern. Geschäftsentwicklung In der FLG wurden in 2023 3 Verträge im Leasing-Neugeschäft aus Eigenmitteln generiert! Zum Jahresabschluss 2023 weist die FLG einen Bestand von 2 Stück Leasingverträge, mit einer Restforderung an Leasingraten und Restwerten in Höhe von 9 TEURO aus. Die durchschnittliche Restlaufzeit des Bestandes beträgt ca. 15 Monate. Das Geschäftsergebnis 2023 der FLG aus Leasingverträgen und Forderungsankauf beträgt 196 TEURO. Organisation/Personal/IT Die Organisation der FLG entspricht den Anforderungen an eine kleine Leasinggesellschaft. Die organisatorischen Rahmenbedingungen sind anhand von Arbeitsanweisungen ausführlich dokumentiert. Weiterhin bestehen entsprechende Stellenbeschreibungen und Kompetenzregelungen. Die Anforderungen an das Risikomanagement und an die Geldwäscheprävention wurden ebenfalls entsprechend den Notwendigkeiten geregelt. IT Dienstleistungen bzgl. der Leasingsoftware werden von einem Fremddienstleister betrieben und gesichert. Hinsichtlich weiterer Soft- und Hardwarekomponenten bestehen ebenfalls entsprechende Sicherungsmaßnahmen. Refinanzierung Eine Refinanzierung für geplante Neugeschäfte in 2024 ist derzeit auf Grund der erhöhten Zinssituation nicht vorgesehen. Risikomanagement Das Risikomanagement der FLG wurde in Anlehnung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der BaFin für kleine und mittlere Leasinggesellschaften eingeführt. Die Anforderungen an die Geldwäscheprävention werden im Unternehmen mittels eines Geldwäschehandbuches geregelt. Hinsichtlich der Anforderungen an die organisatorische und personelle Trennung zwischen Markt- und Marktfolge macht die FLG, auf Grund Ihrer Größe und Ihres Geschäftsumfanges, von den möglichen Erleichterungsmöglichkeiten Gebrauch. MaRisk Einführung und zusammenfassende Darstellung Grundlage der Risikostrategie der FLG Leasing ist eine durch die Geschäftsführung jährlich festgelegte Geschäftsstrategie. Die Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Umsetzung angemessener Risikomanagementprozesse liegt in der alleinigen Verantwortung der gesamten Geschäftsführung. Die FLG Leasing definiert Risiken wie folgt: Risiken sind alle Ereignisse und möglichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb der FLG Leasing, die sich negativ auf die Erreichung der Unternehmensziele und auf die Gesellschaft selbst, auswirken können. Die obersten Leitlinien der Risikopolitik der FLG sind:
Wesentliche Risiken und deren Steuerung Naturgemäß gehen wir zur Erreichung unserer Unternehmensziele Risiken ein. Risiken sind für uns alle Ereignisse und möglichen Entwicklungen die sich negativ auf die Erreichung der Unternehmensziele und auf die Gesellschaft selbst, auswirken können. Diese gilt es zu erkennen und zu minimieren. Die wesentlichen Risiken aus dem Leasinggeschäft für die FLG sind folgende: Zinsänderungsrisiko: Das Zinsänderungsrisiko ist die Gefahr von Verlusten durch Veränderung von Refinanzierungszinsen! Alle zukünftigen Verträge werden ausschließlich fristenkongruent oder vorzugsweise durch Eigenmittel finanziert/ refinanziert. Restwertrisiken: Hier spricht man von einer möglichen Abweichung eines tatsächlichen Verwertungserlöses zum kalkulatorisch unterstellten Restwert. Bei neu abzuschließenden Verträgen der FLG kommen TA Verträge mit Andienungsrecht an den Leasingnehmer oder VA Verträge in Frage. Adressausfallrisiken: Generell ist die Leasinggesellschaft von Ausfallrisiken betroffen, wenn der Leasingnehmer ausfällt und der Marktwert nicht zur Deckung des Obligos ausreicht. Dies trifft z.B. dann zu, wenn Verträge auf Darlehensbasis oder aus Eigenmitteln refinanziert sind, also nicht verkauft sind. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir vor Abschluss eines Leasingvertrages eine intensive Bonitätsbeurteilung des Leasingantragsstellers anhand von modernen Scoring Modellen, sowie eine eingehende Analyse der Bonitätsunterlagen (Bilanzen, Geschäftsberichte, etc.) vornehmen. Ebenfalls sorgen Limits für das Gesamtengagement eines Leasingnehmers dafür, dass gesetzte Obergrenzen im Gesamtengagement eines Leasingnehmers nicht überschritten werden und somit ein sog. Klumpenrisiko vermieden wird. Veritätsrisiko inkl. Rechtsrisiken aus Verträgen Dem Risiko hinsichtlich des rechtlichen Bestandes und der damit verbundenen Realisierbarkeit einer Forderung begegnen wir, indem wir generell nur mit standardisierten und rechtlich geprüften Verträgen arbeiten. Operative Risiken Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systeme verursacht werden. Unsere Organisationsrichtlinien, Arbeitsanweisungen und Checklisten sind auf einem aktuellen Stand und unseren Mitarbeitern bekannt. Unsere Mitarbeiter sind größtenteils langjährig im Leasingbereich beschäftigt, so dass Risiken aufgrund von Willkür und Fahrlässigkeit begrenzt sind. Die IT-Organisation entspricht dem aktuellen Standard einer kleinen LG. EDV-technische Risiken werden durch Auslagerung der IT-Prozesse an einen IT-Service Provider und externe, zeitnahe Datensicherung begrenzt. Nicht zu unseren Risiken gehören: Währungsrisiken (nur Geschäfte in EURO), Handelsrisiken (keine Handelsbestände) Compliance Die FLG Leasing hat in 2023 die Compliance Anforderungen der BaFin an Leasinggesellschaften umgesetzt. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Für unser Unternehmen ergibt sich eine positive Perspektive auf ein weiteres Umsatzwachstum und Profitabilität im Geschäftsfeld Leasing, durch die vorhandene Kundenstruktur im Bereich Forderungsankauf. Unsere Erwartung stützt sich wesentlich auf eine sich erholende Konjunktur, sowie einer weiterhin stabilen Binnennachfrage. Ein wesentlicher Punkt für die weitere Entwicklung ist der Ausbau des Leasinggeschäftes, sowie der Beginn mit geplanten Geschäftsfelder im Bereich Überwachungstechnik und erneuerbarer Energien. Ausblick Wir blicken dem weiteren Geschäftsverlauf des Jahres 2024 positiv entgegen und sind zuversichtlich, dass wir unsere Ziele am Markt umsetzen werden.
Stein, den 13. Mai 2024 FLG Leasing GmbH Marco Jakob Edwin Jakob Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
Passiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Anhang zum Jahresabschluss 2023I. Allgemeines Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurden das Formblatt 3 der RechKredV (Staffelform) zugrunde gelegt. Die Gesellschaft wird gem. § 340, § 340a HGB wie eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB behandelt. Sofern Angaben wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, werden die Angaben im Anhang gemacht. Von den Verrechnungsmöglichkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Forderungen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Erkennbare Risiken haben wir durch die Bilanzierung entsprechender Wertberichtigungen und Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Der Wertansatz von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt wurden (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) werden in einen Sammelposten erfasst und über 5 Jahre abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 werden mit der Anschaffung als Aufwand verbucht. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. III. Erläuterungen zur Bilanz a) Aktiva Forderungen gegenüber Kunden Die Forderungen gegenüber Kunden in Höhe von EUR 188.067,96 (Vorjahr TEUR 136) gliedern sich nach Restlaufzeit wie folgt: scroll
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 486.541,76 (Vorjahr TEUR 483). b) Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist in Höhe von EUR 709.911,58 (Vorjahr TEUR 49) ohne anteilige Zinsen, gliedern sich nach Restlaufzeit wie folgt: scroll
Sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr betragen EUR 74.599,05 (Vorjahr TEUR 50,8), davon aus Steuern EUR 2.508,09 (Vorjahr TEUR 2,8). Entwicklung des Bilanzgewinns scroll
IV. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in Höhe von 28,8 TEUR den Jahresüberschuss. V. Sonstige Angaben Mitglieder der Geschäftsführung Als Geschäftsführer ist im Berichtsjahr Herr Marco Jakob bestellt. Ab dem 28. Juni 2023 ist Herr Edwin Jakob zum weiteren Geschäftsführer bestellt. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 9 Arbeitnehmer. Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Das Honorar der Abschlussprüfung für das laufende Geschäftsjahr liegt bei rund 7.500 EUR netto. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: scroll
Stein, den 13.05.2024 Marco Jakob, Geschäftsführer Edwin Jakob, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023(Bruttodarstellung)scroll
scroll
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Sonstige Angaben Angaben zu Restlaufzeiten nach § 340d HGB i.V.m. § 9 Abs. 2 RechKredV scroll
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersFLG Leasing GmbH, Stein Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FLG Leasing GmbH, Stein - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FLG Leasing GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Augsburg, den 13. Mai 2024 AUGSBURGER TREUHAND Ch. Plötz, Wirtschaftsprüfer S. Huber-Kurtoglu, Wirtschaftsprüferin |
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