Arbeitsbühnen LINDIG GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Dries seit 7.9.2015 | Prokura |
Stefan Keil seit 7.9.2015 | Prokura |
Sven Lindig seit 10.12.2009 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Arbeitsbühnen LINDIG GmbHKrauthausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Der Jahresabschluss der Arbeitsbühnen LINDIG GmbH, Krauthausen, umfasst das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 (Vorjahr: Rumpfgeschäftsjahr vom 21. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2009) und wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung, der Verkauf und der Service sowie Beratung und Schulung im Zusammenhang mit Arbeitsbühnen und Teleskopstaplern. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, deren Vertretung übernehmen, Interessengemeinschaftsverträge abschließen und alle Geschäfte betreiben, die der Förderung der oben genannten Zwecke dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Geschäftsführung Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr wahrgenommen von: Herrn Manfred Lindig Herrn Sven Lindig Bezüge der Geschäftsführungsorgane Es wird von der befreienden Regelung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Krauthausen, im März 2011 Die Geschäftsführung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2011 festgestellt. |
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