Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 92314
Eingetragen
10.5.2001
Branche
Vermittlungstätigkeiten für überwiegend persönliche DienstleistungenVermittlungstätigkeiten für die PersonenbeförderungVermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Gegenstand
Vermittlung von Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Sabiane Münch
seit 5.12.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Sabiene Münch
Neugartenstr. 18, 65843 Sulzbach
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

TEO GmbH

Nidderau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

7.724,00

8.924,00

I. Sachanlagen

7.224,00

8.424,00

II. Finanzanlagen

500,00

500,00

B. Umlaufvermögen

31.712,39

31.316,80

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

22.133,53

20.230,00

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

9.578,86

11.086,80

C. Rechnungsabgrenzungsposten

142,70

0

Summe Aktiva

39.579,09

40.240,80



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

15.025,97

15.833,63

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-9.166,37

-27.276,87

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-808,03

18.110,50

B. Rückstellungen

3.403,92

3.100,00

C. Verbindlichkeiten

21.149,57

19.307,17

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

2.000,00

Summe Passiva

39.579,09

40.240,80

ANHANG

Der vorliegende Jahresabschluß wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des HGB und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Wertansätze der TEO GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 EstG voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistung sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

WEITERE DATEN

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr € 22.133,53 im Vorjahr € 20.230,00 davon mit einer Restlaufzeit mehr als ein Jahr: € 0,00.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt. Im Bilanzjahr € 21.149,57 mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit mehr als fünf Jahre: € 0,00. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Geschäftsführung unverändert bei Frau Sabiene Münch. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich des Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Nidderau, den 31.12. 2011

Geschäftsführung

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.12.2011

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