rubit
online GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
159.733,00 |
185.012,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
151.285,00 |
182.246,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.448,00 |
2.766,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
275.007,85 |
241.570,42 |
| I.
Vorräte |
138.824,15 |
193.216,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
122.844,75 |
17.671,92 |
| davon
gegen Gesellschafter |
9.566,52 |
8.536,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.338,95 |
30.682,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.715,29 |
2.352,79 |
| Aktiva |
440.456,14 |
428.935,21 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
79.629,26 |
64.231,91 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
51.731,91 |
34.184,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.397,35 |
17.547,44 |
| B.
Rückstellungen |
23.022,16 |
4.200,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
195.099,82 |
223.332,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
195.099,82 |
223.332,52 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
97.704,90 |
83.070,01 |
| E.
Passive latente Steuern |
45.000,00 |
54.100,00 |
| Passiva |
440.456,14 |
428.935,21 |
Anhang
1. allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der rubit online GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleinste
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses liegen
nicht vor.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften. Die Bewertung erfolgte
entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Das nicht
abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten bewertet.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 (geringwertige Wirt-
schaftsgüter) wurden im Anlageverzeichnis als Zu- und
Abgänge sowie gleichzeitig in dem Betrag der
Abschreibungen des Geschäftsjahres erfasst.
Die beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von EUR 150,00 bis EUR
1.000,00
sind von untergeordneter Bedeutung und wurden im
Anlageverzeichnis in den sog. Sammelposten einge-
stellt und planmäßig abgeschrieben.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt worden. Sofern die Tageswerte
am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag, die
Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen waren nicht
zu bilden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie wurden in
Höhe des Betrages ausgewiesen, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten
ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Alle
erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt.
Wechselobligo und Bürgschaften bestehen nicht.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Es sind folgende allgemeine Bewertungsgrundsätze
beachtet worden:
1. Bilanzklarheit
2. Bilanzwahrheit
3. Bilanzvollständigkeit
4. Bilanzidentität
5. Bilanzkontinuität
6. Prinzip der Vorsicht
7. Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prinzip)
8. Einzelbewertung
9. Periodenabgrenzung
3. Bestandsnachweise
Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt worden.
a) Das Anlagevermögen wird kontinuierlich
geführt.
b) Das Vorratsvermögen ist einzeln
aufgeführt.
c) Die Bestände an Forderungen sind durch
Offene-Posten-Listen sowie durch Kontoauszüge der
Banken nachgewiesen.
d) Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch
ersichtlich.
e) Die sonstigen Vermögensgegenstände
sind einzeln aufgezeichnet.
f) Die Schulden sind durch Offene-Posten-Listen
sowie durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen.
4. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen Gliederungs- vorschriften.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in
§ 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert
und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
5. weitere Angaben zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer als einem Jahr beträgt EURO 0,-, der
Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EURO
0,- und der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
sind gemäß dem ausgeübten Wahlrecht in der
Bilanz ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EURO 0,-.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten waren nicht durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Pensionsrückstellungen waren nicht zu bilden.
Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden wurde nicht vorgenommen.
Der Passivposten "Passive latente Steuern" ergibt
sich daraus, dass in der Handelsbilanz selbstgeschaffene
immaterielle Werte (EDV-Software) aktiviert wurden, die in
der Steuerbilanz nicht berücksichtigt wurden.
Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet.
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8
HGB liegt nicht vor.
6. weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
In der Handelsbilanz wurde ein entgeltlich erworbener
Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und
abgeschrieben,
7. sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft beschäftigt zum 31.12.2022
durchschnittlich vier Mitarbeiter.
Konzernbeziehungen bestehen nicht.
Die Gesellschaft ist nicht unbeschränkt
haftender Gesellschafter anderer Unternehmen.
Das Unternehmen
hält weder mehr
als 10 % der
Anteile oder Anlageaktien eines
inländischen Investmentvermögens i.S.
des § 1 InvG, noch
werden mehr als 10 % der Anteile
oder Anlageaktien ausländische Investmentanteile i.S.
des § 2 Abs. 9 InvG gehalten.
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Frau Dipl.-Ing. Shirin Weber
Anlagen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024
festgestellt.
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