MARE
Textilhandel GmbH
Teupitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.599,00 |
4.310,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.599,00 |
4.310,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
185.464,12 |
198.079,20 |
| I.
Vorräte |
173.720,14 |
175.426,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.393,12 |
7.843,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.350,86 |
14.808,81 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
6.623,93 |
| Aktiva |
187.063,12 |
209.013,13 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.756,07 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
31.623,93 |
59.811,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
21.380,00 |
28.187,45 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
6.623,93 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
2.905,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
169.807,05 |
206.108,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
560,41 |
185,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
169.246,64 |
205.922,52 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
169.246,64 |
205.922,52 |
| Passiva |
187.063,12 |
209.013,13 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Cottbus unter der Nummer 15063
eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich
inTeupitz.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist
nach den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes wurden
beachtet.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften
der §§ 264 ff. HGB. Die Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 275 ff. HGB und ist in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im
Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen,
werden gemäß § 265 Abs.8 HGB nicht
angegeben.
Die für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 266 (1) HGB und § 276 HGB
eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in
Anspruch genommen. Für Anhangsangaben und die
Offenlegung nimmt die Gesellschaft die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB und §
326 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft ist nach den
Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine
kleine Kapital- gesellschaft.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu den
handelsrechtlichen aktivierungspflichtigen
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um die planmäßige
Nutzungsdauer vermindert. In die Herstellungskosten wurden
neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig und wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögengegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände die Buchwerte
unterschreiten, werden zusätzliche
außerplanmäßige Abschreibungen bei
vorraussichtlicher dauernder Wertminderung vorgenommen.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgütern des
Sachanlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der
Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe
als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut Euro
800,00 nicht übersteigt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Sofern
Finanzanlagen bestehen wurden wie folgt angesetzt
und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu individuellen Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bzw. gleitenden
Durchschnittspreisen angesetzt. Für einen Teil der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen
des § 240 Abs. 3 S.1 HGB erfüllen, werden
Festwerte gebildet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt. Beim Ansatz der
Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und
Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertung berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw.
dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
bilanziert. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen, uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
flüssigen Mittel sind zu Nennwerten am
Bilanzstichtag bilanziert.
Als aktive
Rechnungsabgrenzungspostens sind Auszahlungen vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Bei der Bildung der
Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen. Sie wurden in der Höhe bemessen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Die Bewertung erfolgt unter Einbeziehung
künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Sachanlagevermögen
Die Entwicklung und die Aufstellung der einzelnen
Posten des Sachanlagevermögens sind in der Entwicklung
des Anlagevermögens, das Bestandteil des Anhangs ist,
dargestellt.
Das Sachanlagevermögen beinhaltet im
Wesentlichen die Betriebsausstattung.
Umlaufvermögen
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen bestehen keine
Restlaufzeiten von
über fünf Jahren.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist
vollständig eingezahlt.
Fremdkapital
Die sonstigen Rückstellungen betreffen vorrangig
die Kosten für die Erstellung und
Veröffentlichung des Jahresabschlusses.
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|
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|
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2021
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kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
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TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,6
|
0,6
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
169,2
|
0,0
|
169,2
|
Summe
|
169,8
|
0,6
|
169,2
|
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von EUR 169.246,64
und resultieren aus einem Darlehen.
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von
Lieferanten besichert.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 .
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro Euro 0,00.
5. Sonstige Angaben
Die Anzahl der
Mitarbeiter im Geschäftsjahr beträgt 0,00.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
sonstige finanzielle Verpflichtungen, nach §
285 Nr. 3a HGB anzugebende, nicht in der Bilanz
ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen,
die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung
sind.
Die
Geschäftsführung erfolgt durch die
Geschäftsführerin Mandy Reiter. Sie ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wird von
der Geschäftsführung wie folgt unterzeichnet:
Berlin, 28. Juli 2022
Mandy Reiter
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2022 festgestellt.
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