Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 17125
Eingetragen
31.8.2000
Branche
Public-Relations-BeratungDruck- und MedienvorstufeTätigkeiten von Werbeagenturen
Gegenstand
Public Relation, Marketing, Grafikdesign und neue Medien.

Historie

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Management

NameRolle
Lutz Lange
seit 2.4.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

teamWERK GmbH

Rötha

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 29.596,00
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände
1.546,00
II. Sachanlagen 28.050,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 263.610,45
I. Vorräte 70.338,88
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
87.343,48
davon mit einer Restlaufzeit
von 1-5 Jahren
20.017,87
III. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
105.928,09
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.773,54
SUMME Aktiva 296.979,99
PASSIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
A. EIGENKAPITAL 79.770,70
I. Gezeichnetes Kapital 43.750,00
II. Kapitalrücklage 4.061,43
III. Gewinn- und Verlustvortrag 17.380,88
IV. Jahresüberschuss 14.578,39
V. buchmäßiges Eigenkapital 79.770,70
B. RÜCKSTELLUNGEN 20.288,14
C. VERBINDLICHKEITEN 196.421,15
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
75.231,15
davon Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
582,09
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 500,00
SUMME Passiva 296.979,99

Anhang

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB erstellt.

Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 € bis 1.000 € wurden in einer Summe zusammengefaßt und werden über fünf Jahre verteilt abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen von einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive latente Steuern.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H.v. 20.0 T€ eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: 1.4 T€). Forderungen ggü. Gesellschaftern bestehen nicht.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern bestehen in Höhe von 582 € (VJ: 0,0 T€). Sämtliche Verbindlichkeiten, einschließlich der erhaltenen Anzahlungen, sind innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den bilanzierten Verbindlichkeiten existieren nach Aussage der Geschäftsleitung keine gem. § 251 HGB zu vermerkende Eventualverbindlichleiten.

Sonstige Pflichtangaben

Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum einen Geschäftsführer sowie Angestellte. Die Geschäftsführung während des abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte unverändert durch Lutz Lange, Leipzig, Diplom-Betriebswirt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

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