Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH BEWOGE
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Madeleine Hohlbein seit 16.10.2025 | Prokura |
Eike Bernstein seit 3.7.2025 | Prokura |
Josefine Gierth seit 3.7.2025 | Prokura |
Johannes Dr. Steinfort seit 19.1.2024 | Prokura |
Lars Dormeyer seit 18.7.2023 | Geschäftsführer |
Robert Gaida seit 8.2.2021 | Prokura |
Steffen Helbig seit 23.10.2019 | Geschäftsführer |
Fred Sommermeier seit 23.10.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbHEigenbeteiligung | 50.74% |
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbHEigenbeteiligung | 36.81% |
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbHEigenbeteiligung | 10.10% |
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbHEigenbeteiligung | 2.35% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WBMI Real Estate GmbH BerlinBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022A. Allgemeine Angaben Die WBMI Real Estate GmbH Berlin (WBMI) hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 96635 B). Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 05.07.2021. Sie wird um den gesonderten Ausweis der Verbindlichkeiten aus Vermietung ergänzt. Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG kann ein bestandshaltendes Immobilienunternehmen seinen Gewerbeertrag um den Anteil kürzen, der aus der Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz stammt, wenn das Immobilienunternehmen ausschließlich diesen Grundbesitz im steuerlichen Sinne verwaltet und nutzt ("Erweiterte Kürzung"). Seit dem 01.01.2018 verwaltet und nutzt die WBMI ausschließlich den eigenen Grundbesitz. Mit dem Abschluss von Gestattungs- und Zwischenmietverträgen hat die WBMI die gewerblich nutzbaren Flächen an die WBM Immobilien-Service GmbH (WIS) vermietet. Die WBMI ist als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) einbezogen. Die WBM hat sich als Mutterunternehmen verpflichtet, für die von der WBMI bis 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen. Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 17.11.2022 ist die WBMI für das Geschäftsjahr 2022 nach § 264 Abs. 3 HGB von der Erstellung eines Lageberichts befreit. Zwischen der WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH und der WBMI besteht ein Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag. Die Immobilien der WBMI werden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch die WBM betreut. B. Erläuterung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen beibehalten. Abweichend zum Vorjahr werden in den Guthaben bei Kreditinstituten und den Verbindlichkeiten aus Vermietung keine Mietkautionen als Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten ausgewiesen. Im Geschäftsjahr werden diese unterhalb der Bilanz gezeigt. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen, nicht jedoch Verwaltungsgemeinkosten und Zinsen für Fremdkapital. Die Abschreibung nachträglicher Herstellungskosten für Gebäude (Modernisierungskosten) erfolgt unter Berücksichtigung der Richtlinie 7.4 Abs. 9 Satz 2 EStR. Kosten von Modernisierungsmaßnahmen werden als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, wenn sie zu einer Anhebung des Standards in zentralen Bereichen der Ausstattung führen. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800,00 Euro nicht übersteigen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear mit den folgenden Abschreibungssätzen:
Die Wertansätze des Sachanlagevermögens werden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB einer Überprüfung unterzogen. Als niedrigerer beizulegender Wert wird dabei der Objektwert zugrunde gelegt, der unter Anwendung des Ertragswertverfahrens ermittelt wird. Eine dauernde Wertminderung wird angenommen, wenn der Objektwert niedriger ist als der Buchwert unter Berücksichtigung der mittelfristigen planmäßigen Abschreibung des Gebäudes, d. h. innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren bzw. bei einer Restnutzungsdauer der Immobilie von mindestens 40 Jahren innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren. Wertaufholungen von in Vorjahren außerplanmäßig abgeschriebenen Sachanlagen werden nach § 253 Abs. 5 HGB durch entsprechende Zuschreibungen unter Berücksichtigung der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten - maximal auf den beizulegenden Wert - berücksichtigt. Die anderen Vorräte sind entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Liquide Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste sowie ungewissen Verbindlichkeiten und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen fristenkongruenten Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. In den Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 HGB werden Zahlungsvorgänge abgebildet, die Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. C. Erläuterung zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) ist diesem Anhang als Anlage 1 beigefügt. Die Zugänge bei den Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit Wohnbauten betreffen aktivierungsfähige Umbaumaßnahmen an zwei Liegenschaften (T€ 628). Die Zugänge bei den Grundstücken mit Geschäftsbauten (T€ 576) betreffen nachlaufende Baukosten für das Berlin Carre. Die unfertigen Leistungen (T€ 9.995) enthalten die gegenüber Mietern und sonstigen Dritten noch nicht abgerechneten Betriebskosten. Dem Aktivposten stehen erhaltene Anzahlungen (T€ 8.937) gegenüber. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände besitzen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (T€ 16.686) betreffen mit T€ 15.807 Forderungen gegen die Gesellschafterin WBM, davon T€ 15.650 Darlehen und T€ 56 Zinsen aus dem Cash-Pool-Verfahren des WBM Konzerns und T€ 101 Forderungen aus den Umsatzsteuervoranmeldungen des laufenden Geschäftsjahres. Weitere Forderungen bestehen mit T€ 64 gegen die MMB Multi-Media-Berlin Gesellschaft mbH (MMB) und mit T€ 816 gegen die WIS aus Gestattungs- und Zwischenmietverträgen. Im Vorjahr (T€ 13.957) betrafen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen die Gesellschafterin WBM, davon T€ 13.640 aus dem Cash-Pool-Verfahren des WBM Konzerns und mit T€ 181 die Umsatzsteuervoranmeldungen des Geschäftsjahres. Weitere Forderungen bestanden mit T€ 84 gegen die MMB Multi-Media-Berlin Gesellschaft mbH (MMB) und mit T€ 52 gegen die WIS aus Gestattungs- und Zwischenmietverträgen. Die sonstigen Vermögensgegenstände (T€ 426) beinhalten Forderungen an Wärmeversorger für die Dezember-Soforthilfe gemäß EWSG (T€ 190), Forderungen aus Instandhaltungsrücklagen der Bestände in WEG-Anlagen (T€ 159) sowie T€ 146 sonstige Forderungen abzüglich Wertberichtigungen von T€ 69. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert T€ 17.001 und ist voll erbracht. Die Kapitalrücklage (T€ 141.240) und die anderen Gewinnrücklagen (T€ 101.272) sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Am Bilanzstichtag bestehen im Wesentlichen folgende sonstige Rückstellungen (T€ 3.828) für:
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten und die gegebenen Sicherheiten sind in dem diesem Anhang als Anlage 2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (T€ 19.264) betreffen mit T€ 19.217 im Wesentlichen die Ergebnisabführung für 2022 an die Gesellschafterin WBF. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Vorjahr (T€ 12.712) betrafen mit T€ 10.173 im Wesentlichen die Ergebnisabführung für 2021 an die Gesellschafterin WBF und mit T€ 2.537 die WIS im Wesentlichen aus der Abrechnung des Zwischenmiet- und Gestattungsvertrages. II. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung (T€ 44.787, im Vorjahr T€ 41.133) beinhalten Erlöse aus konzerninterner Zwischenvermietung von T€ 21.587 (im Vorjahr T€ 18.293), Erlöse aus der Vermietung von T€ 14.997 (im Vorjahr T€ 14.974) sowie Erlöse aus Umlagenabrechnungen von T€ 8.202 (im Vorjahr T€ 7.866). Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind folgende periodenfremd:
Die Zuschreibungen von in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen des Anlagevermögens resultieren aus den gestiegenen Immobilienwerten und betreffen den Grund und Boden von in Berlin-Mitte gelegenen Grundstücken. Die Aufwendungen für Hausbewirtschaftung beinhalten Grundsteuern mit T€ 1.318 (im Vorjahr T€ 1.318) und periodenfremde Aufwendungen von T€ 124, davon T€ 69 Betriebskosten. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres auf Sachanlagen betreffen mit T€ 7.108 planmäßige Abschreibungen und mit T€ 163 außerplanmäßige Abschreibungen. In den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind periodenfremde Zinserträge von T€ 3 enthalten. In dem Posten sonstige Steuern werden periodenfremde Erstattungen aus Umsatzsteuer (T€ 27) ausgewiesen. D. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zeitgleich mit dem zwischen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem verbundenen Unternehmen WBM geschlossenen Finanzierungsvertrag in Höhe von insgesamt bis zu EUR 100.000.000 zur Finanzierung des Projekts "WBM Bezahlbares Wohnen Berlin" wurde ein Bürgschaftsvertrag zwischen der EIB und der WBMI geschlossen. Die WBMI übernimmt gegenüber der EIB eine selbstschuldnerische Bürgschaft für die ordnungsgemäße Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen, bedingten und befristeten Ansprüche der EIB gegenüber der WBM aus oder im Zusammenhang mit dem Finanzierungsvertrag. Eine Inanspruchnahme der WBMI aus der Bürgschaft ist aufgrund der guten finanziellen Situation der WBM nicht zu erwarten. Zum Bilanzstichtag hat die WBM von dem verbürgten Finanzierungsbetrag T€ 71.000 in Anspruch genommen. Erfahren Grundstücke in Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten durch Maßnahmen der Gemeinde eine Wertsteigerung (Bodenwerterhöhung), so hat der Eigentümer des Grundstückes nach § 154 Abs. 1 BauGB der Gemeinde einen entsprechenden Ausgleichsbetrag zu entrichten. Der WBMI werden als grundbuchrechtlich eingetragener Eigentümerin von in einem Entwicklungsgebiet gelegenen Grundstücken in den nächsten Jahren Zahlungsverpflichtungen von voraussichtlich T€ 15.112 entstehen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Bestellungen von Bauleistungen von T€ 7.780. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen mit T€ 2.656 aus konzerninternen Dienstleistungsverträgen gegenüber der WBM. 2. Angaben zu latenten Steuern Aufgrund des Bestehens einer ertragsteuerlichen Organschaft mit der WBF ab 2021 werden bestehende Steuerlatenzen dem Organträger zugerechnet und gemäß DRS 18 nicht bei der WBMI gebildet. 3. Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten Zur Begrenzung von Risiken aus Darlehen mit variablen Zinssätzen hat die WBMI folgende derivative Finanzinstrumente vereinbart, denen Grundgeschäfte mit vergleichbarem, gegenläufigem Risiko zugrunde liegen. Aufgrund der bestehenden Halteabsicht und des engen Sicherungszusammenhangs wird das variabel verzinsliche Darlehen mit dem Derivat nach Prüfung des "Critical-Terms-Match" (Kongruenz von Zinssatz, Volumen und Laufzeiten) als Bewertungseinheit nach der "Einfrierungsmethode" zusammengefasst. Nach dieser Methode werden die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert. Die angegebenen Marktwerte basieren auf Bestätigungen der jeweiligen Kreditinstitute, die eine Mark-to-Market-Bewertung vorgenommen haben.
Das zweite Zinsswapgeschäft wurde im Jahr 2018 um einen Zinsfloor ergänzt, der keine wesentliche Auswirkung auf die erwartete Effektivität der Sicherungsbeziehung hat. 4. Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Mehrheitsgesellschafterin der WBMI ist die WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH mit Sitz in Berlin (50,74 % der Geschäftsanteile). Minderheitsgesellschafter sind die Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH BEWOGE, Berlin (39,16 %) und die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, Berlin (10,1%). Die WBM stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht unter Einbeziehung der WBMI auf Dieser wird im Unternehmensregister bekannt gemacht. 5. Offenlegung Der Jahresabschluss der WBMI wird im Unternehmensregister veröffentlicht. 6. Personal Die WBMI hat keine eigenen Mitarbeiter. Alle Aufgaben werden von der WBM wahrgenommen. 7. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Frau Christina Geib, Geschäftsführerin der WBM Herr Steffen Helbig, Geschäftsführer der WBM Die Geschäftsführung erhält von der WBMI keine Bezüge. 8. Honorare des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 beträgt T€ 9 netto und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. 9. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2022 nicht eingetreten.
Berlin, 14. März 2023 WBMI Real Estate GmbH Berlin Christina Geib, Geschäftsführerin Steffen Helbig, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens per 31.12.2022
Darstellung der Verbindlichkeiten nach Fristigkeiten per 31.12.2022 Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie die zur Sicherung gewährten Pfandrechte und ähnliche Rechte stellen sich wie folgt dar:
(*) Art der Sicherung: Grundpfandrechtlich
gesichert 243.631.270,15 € (249.261.347,72 €)
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WBMI Real Estate GmbH Berlin, Berlin Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der WBMI Real Estate GmbH Berlin, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurde kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs 3 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 31. März 2023 KPMG
AG
Marquordt, Wirtschaftsprüfer Lommatzsch, Wirtschaftsprüfer Gesellschafterbeschluss der WBMI Real Estate GmbH Berlinsowie Hinweisbekanntmachung § 264 Abs. 3 HGB1. Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, die Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH BEWOGE und die WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH sind alleinige Gesellschafter der WBMI Real Estate GmbH Berlin. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg HRB 96635 B. Die WBMI Real Estate GmbH Berlin ist als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH einbezogen. Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH hat sich als oberstes Mutterunternehmen verpflichtet, für die von der WBMI Real Estate GmbH Berlin bis 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 einzustehen. 2. Gemäß § 48 Abs. 2 GmbHG fassen die Gesellschafter unter Verzicht auf alle nach dem Gesetz und Gesellschaftsvertrag verzichtbaren Frist- und Formvorschriften folgende Beschlüsse:
3. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Berlin, den 17.11.2022 gez. Peter Stubbe, Leiter der Gesellschafterversammlung, gez. Christina Geib Geschäftsführung gez. Steffen Helbig Geschäftsführung WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH BEWOGE WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH Gesellschafterbeschluss der WBMI Real Estate GmbH Berlin1. Die WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH, die Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH BEWOGE und die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH sind die alleinigen Gesellschafter der WBMI Real Estate GmbH Berlin Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg HRB 96635 B. 2. Gemäß § 48 Abs. 2 GmbHG fassen die Gesellschafter unter Verzicht auf alle nach dem Gesetz und Gesellschaftsvertrag verzichtbaren Frist- und Formvorschriften folgende Beschlüsse:
3. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Berlin, 04.05.2023 Peter Stubbe Leiter der Gesellschafterversammlung Steffen Helbig Geschäftsführung Robert Gaida, Prokurist WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH BEWOGE WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH |
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