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GmbH
Wörth
a. d. Donau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.941,00 |
24.115,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
903,00 |
1.980,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.038,00 |
22.135,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
130.449,24 |
171.798,66 |
| I.
Vorräte |
58.428,90 |
71.646,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.407,80 |
32.189,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
54.612,54 |
67.963,32 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
421.359,07 |
410.074,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
568.749,31 |
605.987,91 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
510.074,25 |
406.801,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.284,82 |
103.273,25 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
421.359,07 |
410.074,25 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
15.662,67 |
60.801,95 |
| C.
Rückstellungen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
550.586,64 |
542.685,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
50.003,69 |
42.685,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
500.582,95 |
500.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
568.749,31 |
605.987,91 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung gemäß §§ 266 Abs.
1, 276, 288 HGB und bei der Offenlegung nach § 326
bzw. 327 HGB des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
änderte sich dagegen nicht gegenüber dem Vorjahr.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das Anlage-
und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, sowie die
Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, die nicht entgeltlich erworben wurden,
wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im
Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §
251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Das Aktivierungswahlrecht
für selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter
gemäß § 248 Abs. 2 HGB wurde nicht in
Anspruch genommen.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei den Herstellungskosten wurde
auf das Wahlrecht der zusätzlichen Aktivierung von
allgemeinen Verwaltungskosten, Aufwendungen für
soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen,
betriebliche Altersversorgung, sowie Zinsen für
Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung
verwendet wird, soweit die auf den Zeitraum der
Herstellung entfallen, verzichtet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden mit
der linearen Methode vorgenommen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Dabei wurde auf das Wahlrecht
der zusätzlichen Hinzurechnung von allgemeinen
Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale
Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen,
betriebliche Altersversorgung, sowie Zinsen für
Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung
verwendet wird, soweit die auf den Zeitraum der Herstellung
entfallen, verzichtet. Die Bewertung erfolgte durch den
Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Der rechnerisch entstandene Kapitalfehlbetrag wird
durch die Einlagen der atypisch stillen Gesellschafter und
dem Rangrücktritt der VETOS GmbH über 500.000,00
Euro (= Stand zum 31.12.2016 und 31.12.2017
unterjährig erfolgten keine Bewegungen; Zinssatz 5 %
p.a.) ausgeglichen.
Einlagen der atypisch stillen Gesellschafter
Aufgrund von Anlaufverlusten seit 2012 wurden
atypisch Stille Gesellschafter aufgenommen. Die Höhe
der atypisch stillen Gesellschaftereinlagen betragen bis
Ende 2017 insgesamt 2.100.000,00 Euro. Die anteiligen
Verluste der atypisch stillen Beteiligten werden hier
verrechnet.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden grundsätzlich vom
Mandanten nach üblicher kaufmännischer Weise mit
dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung
künftiger Preissteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungstag berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem künftigen
Erfüllungsbetrag ohne Abzinsung ausgewiesen.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Soweit der Jahresabschluss
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
enthält, deren Beträge auf fremde Währung
lauten, wurden diese mit dem Devisenkassamittelkurs zum
jeweiligen Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Nr. 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Johann Mühlbauer
angestellter Geschäftsführer
einzelvertretungsberechtigt
Wörth a.d. Donau, 14. September 2018
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.09.2018 festgestellt.
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