Barth
Beteiligungs GmbH
Eppingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.593,73 |
14.077,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.715,09 |
3.322,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.878,64 |
10.754,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.593,73 |
26.577,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.754,06 |
25.770,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
770,05 |
191,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
484,01 |
578,18 |
| B.
Rückstellungen |
839,67 |
807,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.593,73 |
26.577,66 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Barth Beteiligungs GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
gemäß den §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Normen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG)
wurden erstmalig angewendet. Die Vorjahresvergleichszahlen
wurden auf Grundlage des Wahlrechts gemäß
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma Barth Beteiligungs GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach
§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein
Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1 HGB
nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Anlagevermögen war im Berichtsjahr nicht
vorhanden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen wurden für die
voraussichtlichen und noch nicht veranlagten
Körperschaftsteuerverpflichtungen gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Ausstehende Einlagen
Ausstehende Einlagen bestehen in Höhe von Euro
12.500,00 (Vorjahr: TEuro 12,5). Diese sind nicht
eingefordert. Die nicht eingeforderten Einlagen auf das
gezeichnete Kapital wurden von dem Posten "Gezeichnetes
Kapital" offen abgesetzt.
Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen
gegenüber Gesellschaftern.
Gegenüber Unternehmen, mir denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen Forderungen
in Höhe von Euro 4.715,09 (Vorjahr: TEuro 3,3).
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen, mit Ausnahme der aus der
übernommenen Komplementär-Stellung resultierenden
Risiken, keine Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 11a HGB
Seit dem 31.08.2006 ist die Gesellschaft als
Komplementärin an der August Barth GmbH & Co. KG,
eingetragen im Handelsregister Stuttgart HRA 720545,
beteiligt. Eine Einlage hat die Barth Beteiligungs GmbH
nicht zu leisten.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
August Barth, Geschäftsführer
Eppingen-Adelshofen, im Juli 2011
gez. August Barth
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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