MDK Fast
Food GmbH
Paderborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.176,00 |
42.465,00 |
| I.
Sachanlagen |
26.176,00 |
42.465,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
173.190,80 |
116.538,69 |
| I.
Vorräte |
19.233,10 |
21.646,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
69.150,93 |
68.677,92 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
84.806,77 |
26.214,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
679,94 |
755,44 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.204,75 |
16.559,34 |
| Summe
Aktivseite |
204.251,49 |
176.318,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.000,00 |
|
| III.
Verlustvortrag |
41.559,34 |
19.727,32 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
17.645,41 |
21.832,02 |
| V.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.204,75 |
16.559,34 |
| B.
Rückstellungen |
5.800,00 |
5.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
198.451,49 |
170.518,47 |
| Summe
Passivseite |
204.251,49 |
176.318,47 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die MDK Fast Food GmbH hat ihren Sitz in Paderborn.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter
HRB 14178 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB sowie
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
(§ 288 HGB) bei der Erstellung des Jahresabschlusses
werden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt.
Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist beachtet.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig nach
der linearen Methode. Die Nutzungsdauer der anderen
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
beträgt 3 bis 8 Jahre.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungspreisminderungen bewertet. Wertberichtigungen
werden im erforderlichen Umfang vorgenommen.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und
liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
werden über den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig
abgegrenzt.
Bei Bildung und Bemessung der
Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend
berücksichtigt. Sie werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt mit ihren
Erfüllungsbeträgen.
Beträge in
Fremdwährung sind nicht enthalten.
3. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die
Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von TEuro 5 (Vorjahr: TEuro 5).
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEuro 10 (Vorjahr: TEuro 0).
4. Sonstige Angaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 waren
durchschnittlich 22
Arbeitnehmer i.S.d. § 267 Abs. 5 HGB
beschäftigt.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Wesentliche
sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, liegen
nicht vor.
Weitere Angaben sind wegen fehlender Tatbestände
nicht erforderlich.
Paderborn, 17. Februar
2025
gez.
Dietmar Knust
gez.
Marco Knust, Aufstellungserleichterungen im Sinne der
§§ 266, 274a, 276 und 288 HGB werden
entsprechend der gesetzlichen Regelungen in
Anspruch genommen. Die Offenlegung der Bilanz und des
Anhangs erfolgt in der gemäß § 326 HGB
verkürzten Fassung.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025
festgestellt.
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